Diskussion:Friede von Bukarest (1918)

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Ratifizierung des Vertrages durch Rumänien

Im Artikel wird gesagt, Rumänien habe den Vertrag nicht ratifiziert. Dies ist so nicht ganz richtig. Nach der Unterzeichnung am 24. April/7. Mai 1918 (in Rumänien galt noch bis 1924 der julianische Kalender) beschloss die rumänische Deputiertenkammer den Vertrag am 15./28. Juni 1918, gefolgt von dem Beschluss durch den rumänischen Senat am 21. Juni/4. Juli 1918. Abschließend hätte der rumänische König Ferdinand I. den beschlossenen Vertrag für eine Ratifikation unterfertigen und dann im dafür vorgesehenen rumänischen Amts-/Gesetzesblatt verkünden müssen. Ferdinand I. lehnte den Friedensschluss persönlich ab, da er die Ententemächte nicht verärgern wollte und richtigerweise von einer kurzfristigen Niederlage der Mittelmächte überzeugt war. Es kam daher nicht zur Unterfertigung und auch nicht zur Verkündung. Der Vertrag konnte dadurch de iure nicht in Kraft treten. Faktisch hatte dies jedoch keinen Einfluss, da Rumänien vollständig von den Mittelmächten besetzt war und diese nach dem Vertrag handelten. Im Deutschen Reich wurde der Vertrag hingegen am 4. Juni 1918 im Bundesrat und am 4. Juli 1918 im Reichstag (183. Sitzung) in dritter Lesung angenommen. Die Ratifikation konnte dagegen im Reichsgesetzblatt nicht verkündet werden.