Diskussion:Fritz Glahn
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Ehrprozess
Hallo, wer weiß, wie der Prozess gegen Glahn ausging, der wegen Ehrverletzung angeklagt war und deshalb 1965 bereits seine Immunität verloren hatte? http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46274631.html Danke für die Hilfe,--ManfredMann (Diskussion) 14:50, 17. Apr. 2012 (CEST)
- Der Spiegel selbst schreibt ja, dass wohl keine Beleidigung anzunehmen sei und die Aufhebung der Immunität eher zu dem Zwecke erfolgte, das Verfahren einstellen zu können. Der Antrag auf Aufhebung der Immunität wurde ja schließlich auch von Glahn selbst angeregt. Insoweit hat sich die Rechtsauffassung übrigens inzwischen gewandelt, wenn keine strafbare Handlung vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch ohne Aufhebung der Immunität einstellen. Viel interessanter erscheinen mir eine Frage, über die ich aber nichts herausgefunden habe: Wie ist das 1966 mit der Wahlabsprache FDP/NPD gelaufen. Das "ob" wird zar häufiger berichtet, über das "was und wie" finde ich aber rein garnichts. --Mogelzahn (Diskussion) 10:40, 18. Apr. 2012 (CEST)
- Deine Einschätzung teile ich völlig. Ich wollte es nur mal hierhin gesetzt haben. Und danke für die Suche nach der NSDAP-Mitgliedschaft, die mir zwar zwingend logisch erschien, ich aber nicht nachweisen konnte.--ManfredMann (Diskussion) 14:42, 18. Apr. 2012 (CEST)