Diskussion:FuG (ab 1945)

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Lemma

"Das stimmt so nicht (siehe Diskussion) -- Karl-Heinz 18:09, 11. Mär. 2009 (CET)" Was denn genau ? Die alte Rechtsschreibung ? Oder ??? --Gonzosft 18:17, 11. Mär. 2009 (CET)

Dem Link im Kasten Folgen. Karl-Heinz meint damit die QS-Diskussion. Gruß --Biezl  19:51, 12. Mär. 2009 (CET)
Falsch. FuG ist ein stehender Begriff. Natürlich nur für das Fachpublikum, und nicht für die Pädagogen hier. Bei "Funkgeräte ab 1945" hätte ich 20 Seiten voll schreiben können und wäre dem Thema nicht näher gekommen. Der Schreiberling hier ist nicht mit der neueren Schreibweise im Laufe seiner Ausbildung bekannt geworden und wird das auch nicht mehr werden. (nicht signierter Beitrag von Gonzosft (Diskussion | Beiträge) 13. Mär. 2009, 09:34:07 (CET))

Betriebsarten

Wäre es nicht angebracht, an Stelle von simplex/semi-duplex/duplex die bei den Behörden üblichen Begriffe Wechselsprechen/bedingtes Gegensprechen/Gegensprechen zu verwenden? -- 217.231.217.44 18:28, 1. Mai 2009 (CEST)

FuG 10

Gab es nicht bei der Bosch FuG 10 eine Version mit Schaltkontakt am Kanalwahlschalter, die sowohl Wechsel- als auch bedingtes Gegensprechen kombinierte? -- 217.231.217.44 18:28, 1. Mai 2009 (CEST)

Genau das will die Tabelle vermutlich mit "simplex/semiduplex" ausdrücken... Wobei die umschaltbaren Geräte meiner Kenntnis nach wirklich die FuG10a mit 92 "frei" wählbaren Kanälen waren bzw. viel mehr immer noch sind. Die FuG10 (ohne Buchstabe) sind diese Dinger bei denen man mit einem Rädchen aus 10 vorher bequarzten Kanälen auswählen kann. Und sie funktionieren immer noch ;) -- Ictoain 08:20, 14. Sep. 2009 (CEST)

FuG 29 fehlt ganz

Für den Seehund fehlt ganz: Wellenbereich 50-20000 m (6000 bis 150kHz) 15 Spulen...--PimboliDD 14:03, 15. Aug. 2011 (CEST)