Diskussion:Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege

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Ich habe mich gefreut, dass es einen Artikel mit dem Thema in der Wikipedia gibt. Als Laie verstehe ich ihn allerdings nicht so gut. Gibt es jemanden, der ihn ein bisschen laienfreundlicher formulieren kann? Danke! -- Noraneun 22:15, 31. Mai 2008 (CEST)

Also es würde helfen, wenn Du mal darlegen könntest, was genau du an dem Artikel laienunfreundlich findest. 84.182.241.99, 00:31, 9. Aug. 2008 (CEST)