Diskussion:Günter Freiherr von Gravenreuth/Archiv/2005

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Trennung von Syndikus

Bernhard Syndikus war seit 1988 für Gravenreuth als angestellter Rechtsanwalt in seiner Kanzlei tätig. Am 15. April 2005 trennten Gravenreuth und er sich aufgrund der Unvereinbarkeit ihrer Ansichten bezüglich FTP-Welt, malvorlagen.de u. a.

Nun würde ich gerne wissen, wer welche Position hatte. Ansonsten ist dieser Abschnitt eigentlich fast wertlos. --Evilboy 19:51, 17. Jul 2005 (CEST)

Neugierig seit Ihr ja fast gar nicht :-D

In Diskussionen bitte die eigenen Beiträge immer mit --~~~~ (Strich-Strich-Tilde-Tilde-Tilde-Tilde) signieren. - gilt auch für Grafen. --KUI 22:00, 7. Dez 2005 (CET)

Aber, aber ... dann könnte er ja gar nicht mehr mit seinem Beruf und seinem akademischen Titel posen! ;-) -- EKKi @: 13:34, 19. Jan 2006 (CET)
Wenn schon, dann: Akademischer Grad ! ;o) --Asok 10:52, 23. Jan 2006 (CET)
Man verzeihe mir ... ich bin ja nur ein einfacher Dipl.-Kfm. (FH), so genau kenne ich mich mit dem ganzen Gedöns, das für gewisse pseudo-adlige Rechtsverdreher aus München ja so immens wichtig zu sein scheint, nicht aus. -- EKKi @: 10:10, 25. Jan 2006 (CET)
Kein Problem, darum gibt es ja Wikipedia und diese praktischen Verlinkungen! ;o) --Asok 08:39, 26. Jan 2006 (CET)

Ich habe den Abschnitt anders gestaltet. Aus welchen Motivationen Syndikus ausschied, ist erstens nicht von Belang, zweitens können auch andere Gründe vorliegen, die schlichtweg verschwiegen wurden. Drittens ist so eine Aufzählung "u.a." nicht besonders erhellend, wenn man nicht eh Bescheid weiß. --195.14.198.91 11:17, 8. Dez 2005 (CET)

Trotzdem war er NIE als Anwalt bei mir angestellt. Er war immer freier Mitarbeiter. Diese Falschmeldung mit dem "Angestellten" wird hartnäckig wieder hergestellt - von WIKIANERN halt ;-)

Mit freundlichen Grüßen


Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)


Also ich denke, dass es schon allein aus der logischen Sicht nachvollziehbar sein sollte, dass der Herr nur freier Mitarbeiter war. Es geht hier auch um den 1. arbeitsrechtlichen Vorteil und 2. den finanziellen Vorteil für den "Arbeitgeber". In der Branche der Anwälte ist das gar nicht so unüblich, wie mir eine Bekannte (1. Staatsexamen) mitteilte.

Heise online bezeichnete Syndikus als „Sozius der Anwaltskanzelei Gravenreuth“. JFYI ★ blane ♪♫♪ 20:02, 20. Apr 2006 (CEST)

Als Beleg für einen Sachverhalt, der von einem der Betroffenen klar bestrittenen wird, dürfte das wohl eher nicht reichen. Aber mal unabhängig davon: Kann mir jemand erklären, warum diese Frage überhaupt so wichtig ist? Ich denke, der Artikel kommt auch ohne diese Information aus. -- akl 21:12, 20. Apr 2006 (CEST)
Wer glaubt schon HEISE? :-D Es ist nicht das erste mal, dass die schlichtweg Unsinn erzählen! Gravenreuth 20:10, 9. Aug. 2007 (CEST)


Ich bitte darum, dass Wörtchen gemeinsam in diesen Satz "Im Jahre 2005 schied Syndikus aus der gemeinsamen Kanzlei aus." Frhr. v. Gravenreuth & Partner, Anwaltssozietät. Das dürfte wohl als Beweis der rechtlichen Stellung langen, das Bild entstammt dem DPMA-Markenregister also einer staatlichen Behörde. Ausserdem beharrt der Herr Gravenreuth ja wie oben geschrieben selbst darauf, dass der Herr Syndikus nicht bei ihm angestellt war. --Gnokii 06:10, 9. Aug. 2007 (CEST)

War Löschkandidat

(Der vorstehende Beitrag stammt von Kh80 – 20:37, 25. Jun. 2005 (CEST) – und wurde nachträglich signiert.)