Diskussion:Gütergemeinschaft (Ehe)
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Hallo allerseits! Da ich mich für die Gütergmeeinschaft interessiere, würde ich den Artikel gern weiterhin massiv ausbauen. Von daher die Frage: Sollte die fortgsetzte Gütergmeinschaft in diesem Artikel abgehandelt werden, oder einen eigenen bekommen? --Lapicida 17:25, 7. Jun. 2007 (CEST)
- keine ahnung, aber siehe auch fortgesetzte Gütergemeinschaft, falls du darauf nicht ohnehin schon gestoßen bist. grüße, --inspektor godot 21:56, 21. Sep. 2007 (CEST)
Namensgebung des Lemmas
Die Gütergemeinschaft besteht in identischer Form für die Lebenspartnerschaft. Die Beibehaltung des jetzigen Lemmas "Gütergemeinschaft (Ehe)" könnte zum irrtümlichen Schluß führen, nur in Ehen würden diese Art Gütergemeinschaft existieren. Wie sollten wir mit diesem Problem umgehen?--Bhuck 16:24, 24. Sep. 2007 (CEST)
- hm - vielleicht Gütergemeinschaft (Partnerschaft)? aber das klingt auch nach geschäftspartnern, ist also ebenfalls irreführend. könnte man es nicht einfach so lassen, und darauf vertrauen, dass der leser sich schon denken wird, dass ehe und lebenspartnerschaft sehr eng beieinander sind (sodass er, wenn er die letztere sucht, den klick auf die eheliche gütergemeinschaft instinktiv tätigt)? die ehe ist ja immerhin schon so etwas wie der "prototyp" der partnerschaftlichen gütergemeinschaft und ihre bis heute häufigste form (so weit ich weiß). in der einleitung könnte man das mögliche missverständnis ja dann soglich aufklären, von mir aus gleich im ersten satz. wäre jetzt mein vorschlag. grüße, inspektor godot 16:53, 24. Sep. 2007 (CEST)
- Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gilt die eheliche Gütergemeinschaft entsprechend. Von daher ist da keine Identität gegeben. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, die Lebenspartnerschaft komplett mit der Ehe, die unter dem Schutz des Grundgesetztes steht, gleichzustellen. Daher sehe ich beim Lemma keinen Handlungsbedarf. Im Artikel steht ja übrigens auch ausdrücklich drin, dass sie entsprechend für die Lebenspartnerschaft gilt. Grüße und weiterhin frohes Schaffen --Lapicida 18:21, 24. Sep. 2007 (CEST)
- Inspektor.Godots Vorschlag klingt vernünftig, denn wenn mir etwas passenderes als Lemma eingefallen wäre, hätte ich dorthin verschoben, aber mir fiel nur umständliches ein, da der Gesetzgeber eine ziemlich umständliche aliud-Lösung gewählt hat. Was Lapicida schreibt ist prinzipiell richtig, aber nicht so 100% verständlich. Was ist der Unterschied zwischen "identisch" und "gilt entsprechend"? Ich sehe keinen Unterschied. Der Schutz durch Art. 6 betrifft die Gütergemeinschaft nicht, zumal auch andere Güterstände (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) ebenfalls geschützt sind, und es nicht auf den Güterstand für den Schutz ankommt, noch wird der Güterstand an sich besonders geschützt.--Bhuck 11:14, 25. Sep. 2007 (CEST)
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- http://agj.de/pdf/4-7/laenderbericht_Niederlande_06.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
– GiftBot (Diskussion) 05:16, 30. Nov. 2015 (CET)