Diskussion:G 37

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Verwirrende Formulierung

"Die Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen durchzuführen"

Klingt für mich nach: "Jemand, der an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet muss sich untersuchen lassen" - was aber definitiv nicht stimmt, da die VBG eindeutig sagt, dass eine ANGEBOTSPFLICHT besteht, und keine DURCHFÜHRUNGSPFLICHT. (nicht signierter Beitrag von OOAeroOo (Diskussion | Beiträge) 12:50, 12. Mär. 2012 (CET))

Das stimmt. In dem Artikel wird auf Fragen "Wer zahlt die Untersuchung? (Arbeitgeber) Wie oft muss sie angeboten werden? (jährlich) Hat man freie Arztwahl? (nein)" usw. gar nicht eingegangen. --84.160.92.208 11:00, 29. Sep. 2022 (CEST)