Diskussion:G 37
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Verwirrende Formulierung
"Die Erstuntersuchung ist vor der Aufnahme einer Tätigkeit an Bildschirm-Arbeitsplätzen durchzuführen"
Klingt für mich nach: "Jemand, der an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet muss sich untersuchen lassen" - was aber definitiv nicht stimmt, da die VBG eindeutig sagt, dass eine ANGEBOTSPFLICHT besteht, und keine DURCHFÜHRUNGSPFLICHT. (nicht signierter Beitrag von OOAeroOo (Diskussion | Beiträge) 12:50, 12. Mär. 2012 (CET))
- Das stimmt. In dem Artikel wird auf Fragen "Wer zahlt die Untersuchung? (Arbeitgeber) Wie oft muss sie angeboten werden? (jährlich) Hat man freie Arztwahl? (nein)" usw. gar nicht eingegangen. --84.160.92.208 11:00, 29. Sep. 2022 (CEST)