Diskussion:Gastwirt

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Abschnitte / Überarbeiten

Der Abschnitt "Bekannte Gastwirte" ist ja okay, aber "Bekannte Gastwirtssöhne und Gastwirtstöchter" dürfte eine uferlose Liste werden, die in meinen Augen ziemlich überflüssig ist. Aber wer weiß - vielleicht regt sie ja noch zu solch schmucken Listen wie "Bekannte Bäckersöhne und Bäckertöchter", "Bekannte Politikersöhne und Politikertöchter", "Bekannte Filmschauspielersöhne und Filmschauspielertöchter" usw. usw. an. Fürwahr ein weites, fast nicht auszuschreitendes Feld tut sich da für alle Listen-Fanatiker auf! Ich sehe schon ihre strahlenden Augen. Also: frisch ans Werk, Genossen! Oder besser doch nicht? --J.-H. Janßen 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)

hab da mal einen überarbeiten-baustein eingefügt - bekannte gastwirte ist meiner meinung nach auch redundant, das wird auch ewig lan - sowas gehört in eine kategorie und nicht in eine sinnbefreite liste
zudem ist der einleitungsabsatz (1) und der eigentliche artikel (absatz 2) etwas "dürftig"
als quelle für die ausbildung und diskussion darüber hab ich auf die schnelle das hier gefunden [1]
zudem wird nicht auf die situation in anderen deutschsprachigen ländern oder im ausland eingegangen
was auch noch fehlt: braucht man spezielle lizenzen zum ausschenken von alkohol (oder braucht man die nur in den usa? oder stimmt das auch nicht?) was für rechtliche konsequenzen hat es, wenn man alkohol an jugendliche ausschenkt - ist der wirt als chef verantwortlich oder der kellner ders ausschenkt usw
ich setze jetzt mal pauschal eine frist von etwa einem monat, wenn sich per bis 31. august niemand dazu berufen fühlt, irgendetwas zu tun um diese sinnbefreiten listen zu entfernen oder umzuschreiben, werd ich das ganze auf die ersten beiden absätze zusammenkürzen --suit Benutzer Diskussion:Suit 10:23, 30. Jul. 2008 (CEST)

Ausbildungsberuf

Meines Wissens nach ist "Kellner" eben kein geschützter Ausbildungsberuf (Im Gegensatz zum Hotel- od. Restaurantfachmann bzw. zur Fachkraft im Gastgewerbe)! Kellner ist jede Servicekraft im gastronomischen Betrieb! Hab daher mal den Kellner raus genommen. Gruß -- Lexx105 03:49, 25. Apr. 2009 (CEST)

Definition Gastwirt

„Gastwirt ist, wer Gäste in einer Gastwirtschaft gewerbsmäßig beherbergt“ - so lautet der erste Satz des Artikels derzeit. Aber stimmt das so? Ist jemand, der keine Beherbergung anbietet, aber in seiner Gaststätte Speisen und Getränke anbietet, kein Gastwirt? -- Robert Weemeyer 16:12, 12. Sep. 2011 (CEST)

Ich hab den ersten Satz mal gestrichen - siehe Quelle.

Review 2012

Hallo! Durch Zufall bin ich auf diesen Artikel gestoßen. Und frage mich da wirklich, was das ganze soll. Es geht nicht um Rechtsberatung in Deutschland, sondern die Beschreibung eines Berufs anhand von Quellen. Jedoch fehlt so ziemlich jegliche fachliche Aussage im Artikel. Dafür gibt es jede Menge Assoziationen, die den Blick auf den Kern verdecken. Fühlt sich hier jemand als Hauptautor, und ist damit Ansprechpartner?Oliver S.Y. (Diskussion) 21:56, 9. Nov. 2012 (CET)

Gastwirt

(Kopie aus der Portal Diskussion:Recht) Hallo! Bei der Bestandsaufnahme im Bereich Gastronomie bin ich über diesen Artikel gestolpert, und frage mich, was das soll. Es wirkt für mich eher wie ein Verstoß gegen WP:WWNI 9 (Rechtsberatung für die, welche Gastwirt werden wollen), als wie ein enz. Artikel. Schon die Konstruktion eines Abschnitts "Rechtsfragen" halte ich für problematisch. Laut Baustein wird der Artikel als Rechtsthema definiert, die Kategorien Beruf und Hofbeamter sind das aber nicht. Hat jemand dazu eine Meinung, ansonsten überarbeite ich den Artikel, und entferne die themenfremden Assoziationen.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:54, 9. Nov. 2012 (CET)

In der Tat ein ziemlich lustiger juristischer Assoziationsblaster. --Gnom (Diskussion) 23:09, 9. Nov. 2012 (CET)
+1 der Artikel sollte in enzyklopädisch vertretbare Form gebracht werden. Vielleicht mal bei dem Autor nachfragen auf den der Blaster zurückgeht[2]? --Gruß Tom (Diskussion) 10:49, 14. Nov. 2012 (CET)
Dieser Abschnitt "Rechtsfragen" im Artikel hat in seiner Gesamtheit betrachtet keine enzyklopädische Relevanz. Es handelt sich um eine Sammlung von Rechtsfragen zum Gewerberecht und zu Lebenssachverhalten, den Gastwirt betreffend. Ich würde sagen, der fliegt erstmal raus bzw. wird zusammengekürzt. --Chz (Diskussion) 12:10, 14. Nov. 2012 (CET)
Ich habe darüber hinaus den betroffenen Benutzer informiert und ihn eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. --Chz (Diskussion) 12:26, 14. Nov. 2012 (CET)

Hallo, WP:WWNI 9: ist hier nicht anwendbar, da der Gastwirt in einer Vielzahl von Gesetzen erwähnt wird und somit ein Rechtsbegriff ist. Zudem wird bei WP:WWNI 9 klargestellt, das z.B. Hinweise zur Anwendung von Formeln enthalten sein dürfen. Die Auslegung dieses Beispiels ergibt, dass es im Rechtsbereich gestattet ist, gastwirtrechtliche Vorschriften zu erwähnen, die den Alltag des Gastwirts tangieren. Der Ausdruck „Assoziationsblaster“ ist ein unsachlicher Beitrag, der keinen Kommentar verdient. Die allgemeine Erwähnung gastwirtrechtlicher Vorschriften gehört in den Artikel über diesen Beruf und ist auch keine Rechtsberatung, die regelmäßig konkret und einzelfallbezogen sein muss (siehe Überschrift dieses Portals), was im Artikel nicht der Fall ist. Nichtjuristen sollten sich – wie man hier eindrucksvoll sieht – aus den juristischen Teilen des Artikels heraushalten. Zudem wird verkannt, dass Rechtsfragen immer enzyklopädische Relevanz aufweisen, weil Gesetze und Judikatur erst für die Ausfüllung von Rechtsbegriffen sorgen. Grüße --Wowo2008 (Diskussion) 22:01, 22. Nov. 2012 (CET)

Komisch, bei anderen Berufen fehlen solche Angaben. Weder bei Apotheker noch Heilberuf steht was davon. Ich hab nur auf das Problem aufmerksam gemacht. "Nichtjuristen sollten sich aus dem juristischen Teil des Artikels heraushalten" - Ich habe hier wirklich selchen Schwachsinn von einem anderen Benutzer in diesem Projekt gelesen, werter Wowo! Der Artikel ist nichtmal Gegenstand dieses Portals, sondern bei Berufe und EuT angesiedelt. Und dann sollen sich dort aktive Benutzer heraushalten? Deiner Profilseite nach behauptest Du, Fachmann für so viele Themen zu sein, daß Du da entweder lügst oder ein Genie bist. Jedenfalls kein Hinweis, daß Du Jurist bist, oder andere Benutzer, die an diesen Abschnitten dran waren. Danke für die Reaktion, sie ist aufschlussreicher gewesen als vieles. Ich warte darum nicht länger, sondern entferne die themenfremden Passagen. Denn das wenigste hat mit dem Thema Gastwirt zu tun. Denn der Abschnitt Geschichte behandelt Verbände von Gastwirten bzw. Gastronomiebetreibern, Regelungen zur Gewerbeausübungen hat nicht wirklich etwas mit der Tätigkeit, sondern der Erlaubnis dafür zu tun. Und der Abschnitt Art und Umfang beinhaltet auch nix zum Gastwirt. Wenn Du meinst, daß es ein Rechtsbegriff sei, dann schreib einen Artikel dazu, aber bitte nicht als Berufsbeschreibung in fremden Fachbereichen.Oliver S.Y. (Diskussion) 22:22, 22. Nov. 2012 (CET)