Diskussion:Gebietskörperschaft (Deutschland)

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EU

Müsste man hier nicht auch die EU mit aufnehmen oder spricht da was dagegen?

Die EU wird nicht als Gebietskörperschaft eingestuft. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit, im Gegensatz zur EG, die eine völkerrechtliche Gebietskörperschaft ist. Überhaupt überzeugt der Artikel nicht wirklich: "Gebietskörperschaften zeichnen sich durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung [...] aus." Erstens zeichnen sich zwar die Gebietskörperschaften "Kommunen" durch kommunale SelbstVw aus, aber die Gebietskörperschaften "Bundesländer" oder "Bundesrepublik Deutschland" zeichnen sich nicht durch kommunale SelbstVw aus, wie auch... Zweitens ist es doppelt gemoppelt wenn dort steht "durch Selbstorganisation und Kommunale Selbstverwaltung", denn kommunale SelbstVw schließt die SelbstOrg bereits mit ein. --C.Löser (Diskussion) 14:27, 19. Nov 2005 (CET)
Das Problem liegt doch wohl in der unklaren Abgrenzung der Begriffe "Gebietskörperschaft", "Gemeinwesen" und "Staat" voneinander. Der Staat als solcher zerfällt in einem föderalistischen System wie Deutschland in verschiedene staatliche Ebenen, die alle irgendwie "Staat" sind, deren Abgrenzung allerdings der staatsrechlichen Theorie seit jeher Mühe bereitet hat und bis heute nicht geklärt ist. Ein Staat als solcher stellt auch nicht unbedingt eine Körperschaft dar. Hingegen wird man im allgemeinen davon ausgehen können, dass ein Staat ein öffentliches Gemeinwesen sei; Gemeinwesen sind aber auch die Bundesländer, Provinzen, Bezirke, Kreise, Ämter u. dgl. mit eigener politischer Organisation (reine Gerichts- oder Verwaltungskreise, Schulkreise u. dgl. hingegen nicht), auch Gemeinden dürften im allgemeinen als Gemeinwesen zu erfassen sein. Davon müsste man nun die Gebietskörperschaften sinnvoll abgrenzen.

In der Pyramide fehlen die "Samtgemeinden". 89.48.218.121 02:18, 18. Apr 2006 (CEST)

habe die Samtgemeinden nachgetragen. -- kallewirsch 11:28, 19. Apr. 2011 (CEST)
Die Pyramide ist auch aufgrund der Aufführung der Regierungsbezirke hier nicht passend, diese sind nämlich keine Gebietskörperschaften, hier könnte man hingegen die bay. Bezirke anführen. Sollte berichtigt werden, oder die Graphik raus genommen. --Ramsau 19:42, 3. Jun 2006 (CEST)

Regionalverbände in Baden-Württemberg

Soweit ich weiß, sind Regionalverbände in Baden-Württemberg seit ihrer Entstehung in den 1970er Jahren Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, dies kann man auch auf den einzelnen Internetseiten dieser Regionalverbände nachlesen, folglich sollte der Artikel abgeändert werden, um den geneigten Leser nicht weiterhin zu belügen. (nicht signierter Beitrag von Mdd63az (Diskussion | Beiträge) 20:12, 9. Sep. 2011 (CEST))

Kannst du einen Beleg dafür anführen? --Gnom 18:42, 10. Sep. 2011 (CEST)
Meines Wissens sind die Regionalverbände keine Gebiets-, sondern öffentl.-rechtl. Verbandskörperschaften. --Bahrmatt (Diskussion) 11:54, 4. Nov. 2013 (CET)

Berliner Bezirke

Sind Berliner Bezirke "Gebietskörperschaften"? Anders als in anderen Städten haben diese eine wesentlich höhere Bedeutung, sind aber nicht eigenständig. Im Artikel zu den Berliner Bezirken steht: "Die Bezirke sind keine eigenständigen Gebietskörperschaften" - nach dieser Beschreibung wären sie eben Gebeitskörperschaften (wenn auch mit bestimmten Besonderheiten) (nicht signierter Beitrag von 88.72.248.108 (Diskussion) 02:33, 31. Okt. 2013 (CET))

Es handelt sich lt. Gesetz nicht um Gebietskörperschaften. --Bahrmatt (Diskussion) 11:54, 4. Nov. 2013 (CET)

Auskunft

Wer ist übergeordneter „Dienstherr“ einer kreisfreien Stadt ? Pamiru48 (Diskussion) 02:58, 12. Jul. 2019 (CEST)

Was meinst du? Der Begriff "Dienstherr" kommt im Artikel nicht vor. Bevor du deine Frage präzisierst: Allgemeine Fragestellungen werden in der WP:Auskunft beantwortet, hier geht es nur um die mögliche Verbesserung genau dieses Artikels. Grüße --h-stt !? 20:36, 13. Jul. 2019 (CEST)