Diskussion:Gebietsreform in Baden-Württemberg

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Zitatherkunft

Hallo Messina, das Zitat unter 1.1. - von wem stammt es? Könntest Du Quelle etc. noch mit angeben? Es mag Dir auch folgende Vorlage dafür weiterhelfen. Grüßle, --Die Schwäbin 19:37, 26. Jul. 2010 (CEST)

Gebietsreform=Kreisreform?

Ist die Gebietsreform ein Überbegriff für die Kreisreform Baden-Württemberg 1973 und die Gemeindereform zusammen? Das könnte jemand, der's weiß, mal kurz im Artikel klären (ggf. Wikilink auf die Kreisreform). Falls die beiden Begriffe dasselbe meinen, wäre es wohl eher eine thematische Überschneidung, dann könnte man die beiden Artikel zusammenführen. Ralfonso 10:05, 28. Nov. 2010 (CET)

Ja, das sehe ich so, Kreis- + Gemeindereform = Gebietsreform. Mein Vorschlag ist, die Seite "Gebietsreform ..." in "Gemeindereform ..." umzubenennen. Die Seite "Kreisreform ..." ist gut gepflegt, daran sollten wir nichts ändern. Und im Moment findet man bei Wikipedia-Suche nach "Gemeindereform Baden-Württemberg" keinen direkten Treffer. Aber eine Seite umzubenennen, traue ich mich nicht, weil sonst womöglich viele Links nicht mehr funktionieren. --Au des Kolbo (Diskussion) 07:38, 5. Mär. 2021 (CET)
Zunächst: sehr schön, dass du den Inhalt aufgewertet hast. Mich interessiert Inhalt mehr als Lemma, so erscheinen mir die handelnden Politiker (Krause, Filbinger) eine Erwähnung wert. Diesen Wunsch habe ich umgesetzt bei der "parallel durchgeführten" Kreisreform Baden-Württemberg 1973#.
Den direkten Treffer kann man ganz simpel durch Anlegen einer WP:Weiterleitung bekommen; damit würde jedoch eine Verschiebung erschwert. Wenn wir uns Gebietsreform#Gemeindereform durchsehen, finde ich nur bei Brandenburg einen Verweis zu einem Artikel, der "Gemeindereform" im Titel trägt. Und wollen wir dann eine übergeordnete Begriffsklärung anlegen, etwa unter Gebiets- und Verwaltungsreform in BaWue? Die sei durch die Funktionsreform von 2005 vollendet worden; wo beschreiben bzw. suchen wir nach Informationen dazu? --KaPe (Diskussion) 10:25, 8. Mär. 2021 (CET)

Gliederung

Nachdem durch Benutzer:Au des Kolbo der Inhalt des Kapitels Gemeindereform stark angewachsen ist, erschienen mir die einzelnen Abschnitte dort mit vier ==== vor der Überschrift als zu tief verästelt, weshalb ich zunächst einfach die m.E. überflüssige Ebene Geschichte gestrichen habe. Ob damit schon die adäquate Struktur für die baden-württembergischen Reformschritte (Landesentwicklungsplan, Kreis-, Gemeinde-, Verwaltungs-, Funktions- Reform) gefunden ist, überlasse ich hier der Diskussion. --KaPe (Diskussion) 07:34, 11. Mär. 2021 (CET)

Grundsätzlich bin ich zunächst einverstanden. Nur: aus meiner Sicht gehört aller Inhalt unter dem Kapitel Gemeindereform verschoben in den Hauptartikel Gemeindereform in Baden-Württemberg. Diesen Artikel habe ich bereits angelegt und (vorläufig) mit einer Weiterleitung auf den hiesigen Artikel versehen. In vielen Verlinkungen, die eigentlich die Gemeindereform als Ziel haben, wird auf den hiesigen Artikel verwiesen. - Den Sinn des hiesigen Artikels sehe ich als "Verteiler" für alle Teile der Verwaltungs- und Gebietsreform in Baden-Württemberg (und damit auch Kreisreform). Was meint ihr? --Au des Kolbo (Diskussion) 14:46, 11. Mär. 2021 (CET)

Auf den vorliegenden Artikel weisen Links aus ca. 400 Artikeln hin. Dagegen bisher kein einziger auf die von dir angelegte Weiterleitung Gemeindereform in Baden-Württemberg oder die ebenfalls 2021 durch Benutzer:Zollernalb angelegte Weiterleitung Gemeindegebietsreform in Baden-Württemberg. In deinem Bearbeitungskommentar lese ich „Übertragung der Inhalte aus Artikel "Gebietsreform" ist sinnvoll“, und vorstehend, dass diese Weiterleitung der „Hauptartikel“ werden soll. Für eine Übertragung müssen die WP-Anforderungen betreffend dem Urheberrecht beachtet werden, nachzulesen u.a. bei Hilfe:Artikelinhalte auslagern. Übrigens: Die Autoren der alemannischen Version als:Gebietsreform in Baden-Württemberg haben deinem Wunsch entsprochen und mit ihrem Werkzeug {{DISPLAYTITLE: }} als Überschrift gewählt: Gmeindereform z Baddè-Würrtèbärg. --KaPe (Diskussion) 15:16, 12. Mär. 2021 (CET)

Fazit: Eine Verschiebung auf ein neues Lemma ist möglich. Um präzise zu sein, muss es dann m.E. allerdings Gemeindegebietsreform in BaWue heißen, so wie die von Zollenalb angelegte Weiterleitung. Das vorliegende Lemma samt Artikel entstand 2010; bereits 2003 sind die Artikel Kreisreform und Gemeindereform entstanden, bis 2005 separat, dann vereinigt zu Gebietsreform. Wollen wir letztere belassen und nur die baden-württembergische Gebietsreform ändern? --KaPe (Diskussion) 16:24, 12. Mär. 2021 (CET)

Verteilerartikel

Neben den territorialen Veränderungen gehören auch funktionale zur Gebiets+Verwaltungsreform. Daher sollte ein übergeordneter "Verteiler" mehr enthalten als die Gemeindegebietsreform (von 1968-1975) und Kreisreform von 1973 enthalten. Ergänzend zu meiner Laienmeinung ein fachlich einschlägiger Beleg – Grenzen der Subsidiarität. Verwaltungsreform und Kommunalisierung in den Ländern; Zitat: „Die Reformwelle erreichte 2005 mit den Reformen in Baden-Württemberg und Niedersachsen ihren ersten Höhepunkt und zieht nun in Form von Territorialreformen, Verwaltungsstrukturreformen und Funktionalreform en ihre Kreise“. --KaPe (Diskussion) 16:24, 12. Mär. 2021 (CET)

Unechte Teilortswahl ausgelaufen - Benachteiligung kleinerer Stadt-/Gemeinde-Teile?

Bei Gemeinde-Eingliederungen oder -Zusammenschlüssen im Zuge der Gemeindereform wurden zumeist Vereinbarungen abgeschlossen, die sehr oft die Unechte Teilortswahl (UTW) festgeschrieben haben. Mancherorts gibt es sie noch heute, in anderen Fällen mittlerweile abgeschafft. Die Frage stellt sich: und wie sind diese Ortschaften heute im Gemeinderat vertreten? Ein Fall ist mir konkret bekannt: per UTW ehemals Anrecht auf 7 Sitze im Gemeinderat, heute noch 3 gewählte Vertreter aus dem Ortsteil. Ist das ein Einzelfall? Oder eher die Regel? Im letzteren Falle wäre das ein (später) Kritikpunkt an der Gemeindereform. Aber eine signifikante Stichprobe zu erstellen ist sehr aufwändig, weil (vermutlich) nirgends erfasst. Hat jemand Hinweise? Weitere bekannte Fälle? --Au des Kolbo (Diskussion) 16:00, 8. Apr. 2021 (CEST)

Eingliederung vs. Bildung neuer Gemeinde

Bei der Gemeindereform in Baden-Württemberg gab es Fälle der Eingliederung und Fälle der Bildung einer neuen Gemeinde. Im ersten Fall existiert die aufnehmende Gemeinde weiter und wird Rechtsnachfolger der eingegliederten Gemeinde(n). Bei Bildung einer neuen Gemeinde ist die neue Gemeinde Rechtsnachfolger aller betroffenen Gemeinden und damit auch der (oft so genannten) Kernstadt, in der Folge war ein Übergangs-Gemeinderat zu bilden und der Bürgermeister neu zu wählen, bis zur Bürgermeisterwahl ein Amtsverweser zu bestimmen. Auch in Wikipedia wird bei vielen Beschreibungen von Gemeinden, die neu gebildet wurden, die Geschichte der "Kernstadt" linear fortgeschrieben, die Geschichte scheinbar "eingemeindeter" Gemeinden gebrochen - formal korrekt wäre eine Gleichbehandlung. Ich habe bisher kein konkretes Kriterium gefunden, wann eine Eingliederung und wann die Neubildung bestimmt wurde. Meine Erinnerung (die als Beleg nun mal nicht zählt ...) sagt, dass es bei "Summe der Einwohnerzahlen ist größer als 1,2-fache Einwohnerzahl der größten Einzelgemeinde" zu einer Neubildung kam / kommen musste. Hierbei fällt bei einzelnen Gemeinden auf, dass die Summe der Einwohnerzahlen der eingegliederten Gemeinden sogar größer ist als der "Kernstadt", dennoch kam es nicht zur Neubildung, sondern zu Eingliederungen - sei es durch echte Freiwilligkeit, sei es durch die Eingliederungen in vielen einzelnen Schritten. Beispiele sind Rottenburg und Horb (Dank an KaPe für den Hinweis auf Horb). Weiß jemand etwas in dieser Sache? --Au des Kolbo (Diskussion) 17:18, 27. Apr. 2021 (CEST)