Diskussion:Gebrauchspistole

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Begrenzter Bezug des Artikels

Artikel bezieht sich einzig auf die Regeln deutscher Sportverbände und Schiesswettbewerbe, kann somit nicht als allgemeine Definition Gebrauchspistole gelten. Zudem Rechtschreibefehler korrigiert. Werden nicht auch die Regeln der anderen deutschsprachigen Länder beschrieben, so schlage ich Verschieben auf Gebrauchspistole (Bundesrepublik Deutschland) vor.--Hmaag 13:31, 6. Okt. 2011 (CEST)

Das Handwörterbuch der Kriminologie stellt den Begriff allgemein dar, also sehen es keineswegs nur deutsche Sportverbände so. [1].--Avron 16:22, 6. Okt. 2011 (CEST)
Habe die allgemeine Verwendung so belegt.--Avron 20:32, 9. Okt. 2011 (CEST)

Defekter Weblink gefixt

  • Defekter Weblink|Bot=GiftBot|Lauf=2015-10

|1=wba=20110626123738 http://www.schoeffelding.de/fetsch/WaffenInfo/Sportordnung/spo_aenderung1.pdf

GiftBot (Diskussion) 00:54, 8. Jan. 2016 (CET)

wurde gefixt. --Tom (Diskussion) 16:31, 17. Apr. 2018 (CEST)