Diskussion:Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Lehrer können sich sogar gegenüber dem Staat auf die Pflicht des Staates zur religiösen Neutralität berufen

Finde ich problematisch verkürzt - es gibt kein subjektives Recht auf staatliche Neutralität. Die Lehrer können sich also allenfalls auf ihre eigene (negative) Religionsfreiheit berufen, was aber voraussetzt, dass das Kreuz einen Eingriff darstellt. das ist alles andere als eindeutig (ein Kreuz am Wegesrand etwa hat sicherlich keine Eingriffsqualität). Zu kleinlich? --103II 4. Jul 2005 20:05 (CEST)

Wirkliche Religionsfreiheit?

"Unter die Religionsfreiheit fällt auch das Recht, seine Religionszugehörigkeit zu verschweigen."

Kann mir jemand erklären, warum ich dann keine Möglichkeit habe, meinem Arbeitgebeber gegenüber meine Zugehörigkeit oder Nicht-Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu verschweigen? Ein Blick auf die Steuerkarte genügt. In diesem Punkt greift die Religionsfreiheit nicht. Vielleicht sollte man diesen Umstand im Artikel erwähnen...


Subjektive Einschätzung aus buddhistischer Sicht

(aus dem Artikel heraus verlagert):

Hier ein Versuch einer Beschreibung der Religionsfreiheit aus subjektiver, Buddhistischer Sicht.

Die äußeren Regeln zum Schutz der religiösen Freiheit klingen sehr schön, was sie aber im wesentlichen umschreiben, ist ein Bereich persönlicher, freier Entfaltungsmöglichkeit in religiösem oder geistigem Sinne zum Nutzen aller. Zum Nutzen aller bedeuted in diesem Zusammenhang, daß die religiöse Tätigigkeit wenigstens nicht zum Schaden anderer ist, also im schlimmsten Falle die pluralistische Entwicklung der Gesellschaft nicht hindert.Die Möglichkeit der Überprüfung liegt dabei beim Staat, der die Mittel zur äußeren und inneren, subjektiven Kontrolle heutzutage hat.

Wie kann das aber konkret gewährleistet werden? Einmal auf einer äußeren Ebene. Religiöse Freiheit ist nur dann gegeben, wenn dem Einzelnen konkret die Möglichkeit der Entfaltung gegeben ist. Da braucht es nicht nur Gesetze, sondern es muß auch gewährleistet sein, daß der Einzelne auch gesellschaftlich, beruflich usw. wenigstens nicht benachteiligt wird. Dabei kann man sich fragen, ob dies in Religionssystemen wie dem (fundamentalistischen oder auch nicht)Islam, der einen offiziellen universellen, auch kriegerischen Anspruch erhebt, der Fall ist.

Die nächste Ebene ist die innere. Dabei geht es um die Einstellung der Einzelnen. Einstellung heißt: Ich möchte freie geistige Entwicklung im obigen Sinne für mich. Gestehe ich das auch den anderen zu? Dabei werfen sich einige praktische Fragen auf, die aber auch psychologischen Gehalt haben können. : 1) Was ist die bewußte Einstellung des Einzelnen. Ist er in der Lage, einem jeden ohne Vorbehalt freie religiöse Entwicklung zu wünschen, sofern dieser nicht in seiner Tätigkeit eine Gefahr für die anderen darstellt? Diese letztere Frage ist natürlich eine schwierige Frage, aber bei konstruktiver Vorgangsweise auf jeden Fall lösbar. 2)Wenn ich mir sicher bin, daß ich jedem freie Entfaltung wünsche, was müßte ich eigentlich tun, um das auch umzusetzen? Hier gäbe es viel anzusprechen,aber kurz gesagt: auf was kann ich in meinem Verhalten verzichten, was ist für meine persönliche religiöse, spirituelle oder geistige Betätigung und Entfaltung unbedingt notwendig und was nicht? konkretes Beispiel, das auch ein gutes Bild der Problemstellung gibt: ist die Verkündung des Glaubens durch Lautsprecher, von der Moschee herab, durch Glockenläuten in diesem Sinne unbedingt notwendig oder nicht? 3)Bedarf es der aktiven Verkündung des Glaubens, der Einstellung usw. oder sollte ein jeder die entsprechende für ihn nützlichste Verbindung per Zufall oder anders gesagt, per Verbindung finden. d.h. sollte nicht auch auf religiösem/geistigen Gebiet ein freies "Marktangebot" herrschen? Ein freies Spiel der religiösen/geistigen Einstellungen?

Ist das Recht auf Atheismus ausdrücklich von der Religionsfreiheit eingeschlossen?

Bedeutet "Religionsfreiheit" nur, dass ich mir aussuchen darf, ob ich lieber katholisch, evangelisch, orthodox, islamisch, jüdisch usw. sein darf, aber doch irgendwie an Gott glauben muss, oder habe ich auch das Recht gar nicht zu glauben, ein Atheist zu sein? Und zwar Atheist zu sein als eine völlig gleichberechtigte, gleichwertige Option innerhalb der Religionsfreiheit?

Und wenn das so ist, warum sind dann der damalige Bundeskanzler Schröder und jene Minister, die 1998 beim ihrem Amtseid die Formel "so wahr mir Gott helfe" wegließen, deshalb so heftig angegriffen worden?

Einfach "nicht zu glauben" (also keinen Glauben zu haben oder zu praktizieren) ist vielleicht nicht eingeschlossen; jedenfalls gibt es da unterschiedliche Aufassungen. Aber sich zu einer Weltanschauung wie dem Atheismus oder dem Agnostizismus zu bekennen, sehr wohl. -- WR 01:58, 1. Aug 2006 (CEST)
Natürlich ist das eingeschlossen! Das nennt sich "negative Religionsfreiheit".

Im Übrigen sollte dieser abschätzige Kommentar über Scientology entfernt werden. Wer kann denn beurteilen, ob eine Religionsgemeinschaft eine ist oder nicht? 217.228.27.189 15:47, 8. Aug 2006 (CEST)

Fehlanzeige: Geschichte der Religionsfreiheit

Ein großes Manko des Artikels ist das gänzliche Fehlen eines Überblicks über die historische Entwicklung der Gewissens- und Religionsfreiheit. Die Täuferbewegung der Reformationszeit hat hier nach weitgehend übereinstimmender wissenschaftlicher Überzeugung Wesentliches in Bewegung gesetzt, ebenso Roger Williams und die Verfassung von Rhode Island. Wer traut sich, diesem Mangel abzuhelfen? - Gregor Helms 23:24, 6. Nov. 2006 (CET)