Diskussion:Gefährdung einer Entziehungskur

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Tatbestand

1. Ich habe gerade ein paar kleine Rechtschreibkorrekturen durchgeführt. Der Satz "Diese Tathandlung stellt für sich keine gefährdendes Potential dar." ist grammatikalisch falsch. Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht, so dass ich ihn nicht geändert habe.

2. Wenn man dem Link "§ 323 StGB" folgt, bekommt man einen Hinweis angezeigt: "§ 323 (weggefallen)". Der Link im oberen Teil des Artikels auf "§ 323b StGB" dagegen ist korrekt. Ist ggf. der Link falsch und sollte auf "§ 323b StGB" statt auf "§ 323 StGB" zeigen?

-- Fouk 15:16, 18. Feb. 2011 (CET)

Ich habe den Abschnitt überarbeitet und mit Quellen belegt. --S.Didam 17:53, 18. Feb. 2011 (CET)