Diskussion:Gefahrgut/Archiv
Dringende Frage
Wer ist bei der Verladung von Gefahrgut in einen Container für die Labelung des Containers verantwortlich? Der Fahrer hatte die Gefahrguttafeln geöffnet, der Belader weiß von Nichts.Und wir wußten nicht einmal daß Gefahrgut geladen werden soll??
HHHHHIIIIIIIILLLLLLFFFFFFEEEEE
Danke
Francisco
- Für die Bezettelung des Gefahrgutes selbst ist der Verlader zuständig. der muss auch dem Fahrer die Begleitpapiere mitgeben. Für die richtige Kennzeichnung des Fahrzeuges (orange Tafeln) ist der Fahrer zuständig. -- gruß K@rl 09:00, 20. Dez 2004 (CET)
Vielen Dank.Wo kann ich dies nachlesen bzw.als Vorlage erhalten?
- Das sollte bei den Speditionsbedingungen einer Spedition stehen, oder erkundige dich gleich bei denen direkt noch einmal, aber bei einer großen Schenker oder so wem. -- gruß K@rl 11:32, 20. Dez 2004 (CET)
Also das steht z.B. im ADR im Abschnitt 5.3 (dort steht, wo was drangemacht werden muss). DIe Verantwortlichkeiten findet man in §9 der GGVSE bzw. in 1.4 ADR. Die AGB der Speditionen haben damit nix zu tun. MfG Pandora
Beispiele: Machts die Milch oder nicht?
Hi allerseits,
ich hab ein kleines logisches Problem:
Aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen, keinerlei Gefahr darstellen, zählen in großen Mengen nicht unbedingt zu Gefahrgut. So muss auch auch ein Milchtransportfahrzeug als wassergefährdend mit dem entsprechenden Gefahrzettel gekennzeichnet werden.
Ich vermute das muss so sein ... zählen in großen Mengen nicht unbedingt zu Gefahrgut? Ich kann mich da mit den Lebensmittelgefahrgütern nicht soo aus, drum frag ich mal lieber. greetz vanGore 11:25, 7. Apr 2005 (CEST)
- Natürlich ist Milch kein Gefahrgut und welche anderen Bestimmungen für Milch gelten, kann ich als Gefahrgutexperte nicht sagen es gibt auch keinen Gefahrzettel wassergefährdend.--MartinS 12:32, 7. Apr 2005 (CEST)
- es ist richtig, dass Milch als wassergefährdend einzustufen ist, damit ist es aber noch lange kein Gefahrgut (sonst würde ich sie ehrlich gesagt auch nicht mehr trinken ;-)). Lebensmittel sind niemals Gefahrgut, dazu verweise ich auf die Definition von Gefahrgut, die schließt dies aus. Cola wäre eigentlich aufgrund des Gehaltes an Phosphorsäure Gefahrgut. Alkohol ist kein Lebensmittel, falls jetzt einer damit kommen sollte... Wassergefährung hat nichts mit Gefahrguteigenschaften zu tun (siehe Beispiel Milch). Die Kommission Bewertung wassergefährlicher Stoffe (KBwS) stuft Stoffe danach ein, ob und inwiefern sie wassergefährdend sind. Die Einstufungen werden durch Verwaltungsvorschriften nach § 19 g WHG bekanntgemacht. Wir befinden uns hier also in einer ganz andere Rechtsabteilung/ Sparte.--Pandora 17:56, 10. Apr 2005 (CEST)
- Ihr habt recht, da habe ich das mit der Wassergefährdungsklasse etwas durcheinander geworfen. Milch fällt in WGKl 1 als Sauerstoff zehrender Stoff. Es ist keine Gefahrgutkennzeichnung notwendig, allerdings werden die LKW in Ö auch mit der WGKL gekennzeichnet. Ich werde versuchen herauszufinden wie genau. In den sicherheitsdatenblättern muss es ebenfalls angegeben. Aber wie gesagt der Milchtransporter war etwas überzogen ;-) -- gruß K@rl 18:54, 10. Apr 2005 (CEST)
Gefahrzettel
sollten wir in der deutschen Wikipedia nicht ADR-Gefahrzettel statt der amerikanischen verwenden (wir schreiben nur die Klasse/Typennummer rauf)--Martin Se !? 21:32, 3. Jun 2006 (CEST)
- Nein, ich denke das ist so schon OK, denn nicht mal das ADR ist rein deutsch (sondern europäisch). Die hier abgebildeten Gefahrzettel dürfen international so verwendet werden und sind quasi das Maximum (da zusätzlich zum geforderten Inhalt noch die freiwillige Angabe zur Art der Gefahr hinzu kommt). Siehe dazu 5.2.2.2.1.5 ADR.--217.110.58.203 14:26, 16. Aug 2006 (CEST) (Pandora?)
- Wenn ich mich zum ADR äußere muss ich mich auch daran halten. Diese Gefahrzettel sind NUR zum Zu- und Ablauf Seeverkehr und bedingt Luftverkehr zulässig. ADR 5.2.2.2.1.5 gilt NUR für Klasse 7. Gerade im Gefahrgut, grenzüberschreitend, muss auf den genauen Wortlaut geachtet werden. Es gibt noch ein paar Kanten in deinem Beitrag. Halt Dir bitte vor Augen, dass sich eventuell Menschen mit Halbwissen auf diesen Artikel berufen.MFG Andreas (nicht registriert)
- Hi Andreas, du hast IMHO Recht und meine ursprüngliche Anfrage hat das vorausgesetzt aber Pandora (?) ist eben auf diese Fälle spezialisiert, und das Gleiche würde IMHO auch für alle anderen europäischen Wikipedias gelten oder man müsste einige Beispiele aus verschiedenen Ländern darstellen--Martin Se !? 14:04, 19. Sep 2006 (CEST)
- Wenn ich mich zum ADR äußere muss ich mich auch daran halten. Diese Gefahrzettel sind NUR zum Zu- und Ablauf Seeverkehr und bedingt Luftverkehr zulässig. ADR 5.2.2.2.1.5 gilt NUR für Klasse 7. Gerade im Gefahrgut, grenzüberschreitend, muss auf den genauen Wortlaut geachtet werden. Es gibt noch ein paar Kanten in deinem Beitrag. Halt Dir bitte vor Augen, dass sich eventuell Menschen mit Halbwissen auf diesen Artikel berufen.MFG Andreas (nicht registriert)
Hi Martin Se, ich bilde ADR alle Klassen und Tank aus, auch Gb. Bin auf dem Gebiet seit ca 6 Jahren nicht unerfahren ;-). Vielleicht wäre es sinnvoll den Beitrag auf verschiedene Verkehrsträger zu splitten. Obwohl, die WP 15 arbeitet hart an der Angleichung der Verkehrsträger , siehe ADN, RID. mfg Andreas
Gefahrgutrecht
ich hab gerade die internationelen regelungen aus dem deutschen Gefahrgutverordnung gerettet. das gibt nun eine doppeleintrag mit dem hiesigen abschnitt #Vorschriften -- W!B: 16:26, 30. Dez. 2006 (CET)
Gefahrgutklasse
ich hab den abschnitt ausgelagert, weil er doch nur ein aspekt von gefahrgut an sich ist, schon bei den "UN-nummern" wird ja anders eingeteilt. der artikel ist jetzt deutlich straffer, und ich finde, die tabelle im sinne einer "schnellen bestimmungsanleitung beim autofahren" passt hier in den artikel. die links sollten natürlich noch verankert werden, da gibts wohl schon gute artikel, siehe die vorhandenen. ob 32px oder 20px bin ich nicht sicher, ich hab etwas antiquierte bildschirme. mehr aber sicher nicht, damits beim druck noch auf eine A4 geht. der neue Artikel Gefahrgutklasse steht auch schön da.
die grafiken arbeite ich gerade auf SVG um, bis jetzt nur das erste.. -- W!B: 08:37, 12. Jan. 2007 (CET)
Neues Radioaktivitätszeichen
Hab ich gerade gefunden [1] . --Jerryb 22:37, 1. Mär. 2007 (CET)
Der Gefahrzettel zur Klasse 5.2 hat sich zum 01.01.07 geändert, habe leider das neue Muster nicht zum Einstellen parat.
Sonder Scheine ( ADR)
Für die Klassen 1 (Sprengstoffe) und 7 (Radioaktive stoffe) Sind sonder lehrgänge nötig. --78.55.176.110 14:47, 30. Mai 2008 (CEST)
Frage zu LQ - Limited Quantity
Ich benutzte diese Gefahrgut-Seite als Ausgangspunkt für meine Recherche leider vergeblich, um Informationen zu o.g. Thema LQ zu erhalten. Auch Google findet für mich nichts wirklich Übersichtliches. Ich erachte es für sinnvoll und hilfreich, wenn die Fachleute hierzu eine Ausführung beisteuern würden, die den Normalo, der mit diesem Thema nur am Rande, aber gleichwohl konfrontiert ist, in die Lage versetzt, seinen Versand dieser Güter einfach und unkompliziert gesetzeskonform durchführen zu können. Ist es vielleicht auch möglich eine Tabelle zu erstellen mit UN-Nummer, Verp.Gruppe, zugehörige LQ-Nummer, LQ-Innengewicht, LQ-Gesamtgewicht...und evtll. andere relevante Spalten. (vielleicht ne dumme Frage, aber ich bin halt Leie) lg. -- GJ.Caspari 18:44, 15. Sep. 2008 (CEST)
- soweit mir bekannt ist, ist das, was Dir vorschwebt, ein ca. 800seitiges nachschlagewerk - ich glaub kaum, dass wir das erstellen werden - was Du suchst, stünde unter Beförderungspapier - stimmt, wird zeit, das zu schreiben.., oder genauer Begrenzte Menge (ADR) - Deine google-probleme versteh ich übrigens nicht: http://www.gefahrgut-wiki.de/Limited_Quantities, ausführlich Limited Quantity Placarding, Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods, UNECE (doc, engl.) - weiterhelfen werden Dir die auch links in UN-Nummer.. --W!B: 06:43, 16. Sep. 2008 (CEST)
- PS: neue beträge bitte untenan..
. . Hallo Zusammen Ich bin auch Laie und möchte wissen wieviel Dieselkraftstoff in 20 Liter Blechkanistern darf ich ohne viel Aufwand wie ADR-Schein usw. befördern. Beispiel: Ich möchte Diesel für Baumaschinen wie Rüttler, Bagger usw. auf einem VW-Bus mit Pritsche und Planenaufbau zur Baustelle transportieren. mfg Norman (nicht signierter Beitrag von 84.181.198.85 (Diskussion | Beiträge) 11:30, 9. Nov. 2009 (CET))
Link zu ADNR
Der (interne) Link für Gefahrgut Binnenschifffahrt führt leider zu "Aggregierte Diamant-Nanoröhrchen".
Der Link müsste also herausgenommen werden oder anders verlinkt werden sofern es einen spezifischen Artikel zu ADNR gibt
- Wikilink entfernt. Es gibt (derzeit) offensichtlich keinen Artikel zum ADNR. --Taratonga 20:36, 14. Okt. 2008 (CEST)
Gefahrentafel
Das Bild zeigt eine Tafel mit einer Serifenschriftart. Eine solche habe ich selbst noch nie gesehen; alle mir bekannten Tafeln haben eine schnörkellose DIN-Schriftart (vergleichbar ARIAL). Ist die Schriftart nicht - ähnlich wie bei Kennzeichen - durch irgendeine Verordnung geregelt ? In diesem Fall wäre das Bild falsch. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 00:29, 9. Feb. 2011 (CET))
Belege für Unterschied Gefahrgut / Gefahrstoff
Der "Belege fehlen" - Baustein für den Gliederungspunkt "Begriffsklärung: Gefahrgut – Gefahrstoffist" ist überzogen. Jedem der sich schon mal mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern beschäftigt hat ist klar, dass es sich hier um zwei unterschiedliche Bereiche handelt, bei denen es zwar Überschneidungen, aber keine Deckung gibt. Belegbar ist das wohl nur wenn man das Gefahrstoffrecht und das Gefahrgutrecht Stoff für Stoff und Zubereitung für Zubereitung vergleicht. Für den Bausteineinsteller gebe ich mal ein Beispiel: Dieselmotoremissionen (DME) sind ein Gefahrstoff (Siehe hierzu die TRGS 554) aber kein Gefahrgut. Ein anderes Beispiel ist dieser Kleber. Er ist ein Gefahrstoff (Abschnitt 2 des SDB) aber nur im Lufttransport (Abschnitt 14 des SDB) ein Gefahrgut. --Taratonga 20:14, 2. Jan. 2012 (CET)
- Erledigt siehe auch Gefährliche Stoffe und Güter --Bahrmatt 12:10, 2. Feb. 2012 (CET)