Diskussion:Gegenleistung
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Zusammenführung mit Entgelt
Gibt es Widerspruch dagegen, einen redirect auf Entgelt einzurichten? Dort ist es ausführlicher und wir würden Doppeltes abbauen. --103II 12:00, 31. Mär 2006 (CEST)
- ja: Gegenleistung ist ein Rechtsbegriff, der mit Entgelt nichts zu tun hat.--Wowo2008 (Diskussion) 13:22, 25. Apr. 2014 (CEST)
- mir ist das "nichts zu tun" nicht ganz verständlich, aus folgendem Grund.
- −Der erste Abschnitt des Artikels Entgelt lautet: "Der Begriff Entgelt (n.; Plural „Entgelte“) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung. Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) stehen. Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden, etwa durch Vereinbarung einer Bedingung. Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit."
- −Der erste Abschnitt des Artikels "Gegenleistung" lautet: "Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist."
- Aus beidem zusammen scheint doch zu folgen: "Der Begriff des Entgelts ist weiter gefasst als der Begriff der Gegenleistung, da das Entgelt keine Gegenseitigkeit des Vertrags voraussetzt und ein Entgelt zudem auch die Form einer anderweitigen vertraglichen Bindungen wie beispielsweise einer Bedingung annehmen kann." Oder übersehe ich da etwas? --Carolin (Diskussion) 21:00, 26. Sep. 2015 (CEST)
- kein Widerspruch - die Begründung ist schlüssig.--93.199.116.118 14:36, 19. Dez. 2015 (CET)