Diskussion:Geheimschutzhandbuch
Korrekturvorschläge
Nachfolgende Korrekturvorschläge sollten eingepflegt werden.
"[...] Die aktuelle Ausgabe ist von 2004 [...]"
Diese Aussage ist nicht richtig:
Das Geheimschutzhandbuch wird ständig an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, d.h., die Aktualisierungen werden zeitnah vom BMWi veranlasst.
"[...] Es richtet sich an Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen [...]"
Diese Aussage ist nicht richtig:
Zuständig für den Geheimschutz in einem Unternehmen sind die Sicherheitsbevollmächtigten der Unternehmen.
Die Sicherheitsbevollmächtigten stellen das Bindeglied zwischen staatlichem Geheimschutz und den Unternehmen dar.
Der Sicherheitsbevollmächtigte ist der für Sicherheit und Geheimschutz verantwortliche leitende Angehörige eines durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geheimschutzbetreutes Unternehmens.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist kein leitender Angestellter. Der Sicherheitsbeauftragte ist in seiner Funktion ausschließlich
"ehrenamtlich" tätig.
--Megalith (Diskussion) 19:05, 3. Mai 2012 (CEST)
- Hallo Megalith, ich habe den Artikel mal korrigiert auf Sicherheitsbevollmächtigter, bin mir aber nicht klar, ob sich das Geheimschutzhandbuch nicht auch an Sicherheitsbeauftragte (Werkschutz?) richtet (an "alle Personen, die Umgang mit Verschlußsachen haben").
- Das zu der aktuellen Ausgabe ist zu unklar. Bei dem Link zum Geheimschutzhandbuch beim BMWi steht einerseits 2004 drauf, aber drunter "Stand: 15.03.2012". Wie oft wird das neu/aktualisiert gedruckt? Oder wird nur die elektronische Version "zeitnah vom BMWi aktualisiert"? Gibt es dafür Belege/Quellen? --Atlasowa (Diskussion) 00:04, 4. Mai 2012 (CEST)