Diskussion:Gehorsamsverweigerung
Verweis auf den 2. Weltkrieg
Der ganze Absatz erscheint mir viel zu ausführlich dargestellt und erweckt noch dazu den Eindruck, als wäre Ungehorsam geradezu legitim. Dass es gerade der Umstand war, dass Hitlers Macht der Legitimität entbehrte, was zur Straffreiheit führte, wird nicht angemerkt.
Mir ist folgendes Beispiel bekannt: - Soldaten befanden sich auf hoher See an Bord eines Schiffes und erfuhren von der deutschen Kapitulation. Daraufhin beschlossen sie, den Befehlen des Kapitäns nicht mehr zu folgen und meuterten. Sie wurden nach Eintreffen im Hafen von der (ich glaube) englischen Besatzungsmacht wegen Meuterei zum Tode verurteilt.... (nicht signierter Beitrag von 217.229.163.24 (Diskussion) 14:20, 18. Jun. 2013 (CEST))
Beamtenrecht
Es sollte in einem Vermerk auch darauf hingewiesen werden, dass es auch im Beamtenrecht dieses Rechtskonstrukt gibt; wenn auch in abgeschwächter Form.
Querverweise?! (nicht signierter Beitrag von 217.229.163.24 (Diskussion) 14:20, 18. Jun. 2013 (CEST))
Gehorsamsverweigerung aus ethischen oder rechtlichen Gründen?
Ich bin sehr verwundert, dass in diesem Artikel nichts zu dem Gebot der Gehorsamsverweigerung aus ethischen oder rechtlichen Gründen steht; zumindest hätte ich es dann übersehen. Leider kann ich keine juristische Quelle/ Grundlage beitragen, auf die verwiesen werden könnte, außer auf den gesunden Menschenverstand zu verweisen (was hier sicher wenig hilft). (nicht signierter Beitrag von 5.45.103.5 (Diskussion) 10:23, 30. Mär. 2015 (CEST))
Strafmaß
Es fehlen alle Angaben zum Strafmaß.--Claude J (Diskussion) 05:36, 5. Aug. 2018 (CEST)
Irak-Krieg 2003
Ein Major der Bundeswehr verweigerte die Mitwirkung am Angriffskrieg auf den Irak 2003, was durch Gerichte als rechtmäßig beurteilt wurde.
https://www.n-tv.de/politik/Major-darf-Gewissen-folgen-article152881.html
https://www.bits.de/public/gast/rose-urteil.htm
--2A01:C22:91F1:E100:EA65:3A9A:1500:5362 15:57, 14. Nov. 2021 (CET)