Diskussion:Gemeindeverband (Deutschland)
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.Mehrzweckpflichtverband?
Sollte das hier erklärt werden? und/oder Mehrzweckverband und Pflichtverband einzeln?-- Diwas 03:43, 8. Jan. 2010 (CET) Bezogen auf Verwaltungskooperation zwischen Gemeinden. Oder soll das in den anderen Artikeln erklärt werden? Jeweils mit ein/zwei Sätzen? -- Diwas 03:51, 8. Jan. 2010 (CET)
Überarbeiten
Soweit ich es verstehe ist der Begriff „Gemeindeverband“ im Grundgesetz und den Landesverfassungen nicht scharf definiert. Aber mein Eindruck ist, das einige der Aussagen im Artikel nicht belastbar sind, insbesondere die Aussagen, welche Verwaltungseinheiten definitiv Gemeindeverbände sind. Die gilt insbesondere die Ämter, aber auch bei anderen Verwaltungseinheiten sollte man das belastbar belegen.
Der Grund für meine Bedenken ist, dass ich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefunden habe, dass sagt
„Die in Schleswig-Holstein gebildeten Ämter sind jedoch keine Gemeindeverbände im Sinne der Landessatzung.“
Von der Begründung her könnte man die Argumentation eventuell auf alle Bundkörperschaften erweitern, z.B.:
„Den schleswig-holsteinischen Ämtern fehlten danach fast alle Eigenschaften, die einem kommunalen Zusammenschluß den Status einer Gebietskörperschaft verleihen. Es handelte sich um einen Zusammenschluß selbständig bleibender Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechtes, für die in der neueren Literatur der Ausdruck Bundkörperschaft verwendet wird (vgl. OVG Lüneburg, OVGE 26, 487 [494 f.]; Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Auflage, 1976, § 84 III d 4).“
Das Urteil ist von 1977 und bezog sich auf die spezielle Situation in Schleswig-Holstein, aber ein aktuelles Urteil und das daraus entstandene Gesetzesvorhaben bestätigt die Situation zumindest für Schleswig-Holstein:
„Für die Landesebene und auf der Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände verlangt Art. 3 Absatz 1 der Landesverfassung eine unmittelbare Wahl der jeweiligen Volksvertretung.“
„Die neue Amtsordnung verhindere insbesondere eine schleichende Entwicklung von Ämtern zu Gemeindeverbänden.“
Ich bin kein Jurist und will momentan keine grösseren Änderungen machen. Deshalb habe ich meine Zweifel schon bei Portal Diskussion:Recht angesprochen, leider bisher ohne Reaktion. Aber eventuell sieht das hier noch einmal jemand, der Zeit und das nötige Know-How hat, einige der Aussagen entweder durch Belege zu erhärten oder zu korrigieren.
Danke und Gruss, --S.K. (Diskussion) 00:49, 12. Aug. 2013 (CEST)
"Stadt" neben Gemeinde aufgeführt
Bereits die eingangs gezeigte Grafik zeigt die Kreisfreien Städte als etwas anderes als die Gemeinden aufgeführt. Bitte in der Grafik verdeutlichen, daß auch Kreisfreie Städte Gemeinden sind. In der Auflistung sind für NRW zutreffend 396 Gemeinden aufgeführt. Die über 200 "Städte" gibt es nicht zusätzlich. Die sind in der Zahl der 396 Gemeinden enthalten, die Kreisfreie Stadt Köln als die größte davon. Der Kreis Aachen war mal Teil der 23 Kreise. Wegen des Sondergebildes mit der bisherigen Kreisfreien Stadt Aachen müsste man wohl 22+1 schreiben, ggf. eine erklärende Fußnote einfügen. --94.220.54.14 18:10, 15. Aug. 2014 (CEST)
Besser „Gemeindeverbund“
Ich finde „Gemeindeverband“ sehr unglücklich...: „Verbände“ sind bei mir die Gewerkschaften, Berufsverbände (z. B. VDI, Hartmannbund etc.), (große bzw. bundesweit tätige) Vereine u. ä. Sehr viel passender (und den Terminus gibt es ja durchaus auch) wäre „Gemeindeverbund“, handelt es sich doch gerade nicht um einen „Verein“, sondern um einen Zusammenschluß von einst selbständigen Kommunen zu einer Verwaltungseinheit. --Struppix (Diskussion) 19:47, 6. Okt. 2017 (CEST)
- Meine Initialreaktion war: "ja mei, was ich mir wünsche interessiert auch nicht jeden". That being said, die viel wichtigere und ernsthaftere Antwort ist die: aus genau dem Grund soll man eben gerade nicht von einem Gemeindeverbund reden, weil es sich um einen Zusammenschluß von einst selbständigen Kommunen zu einer Verwaltungseinheit eben gerade nicht handelt, sondern gerade um einen Verein von selbständig bleibenden Kommunen. (Ein "Verband" ist übrigens im Unterschied zu einem Verein meistens ein Verein von Vereinen, oder sonstigen juristischen Personen, bzw. enthält eine innere Gliederung.)--2001:A61:260C:C01:404B:5F0D:8EB1:33AC 20:28, 19. Mär. 2018 (CET)
Verbandskörperschaft und/oder Gebietskörperschaft
Der Artikel zu Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland) ordnet Gemeindeverbände klar unter den Verbandskörperschaften ein. Das passt, denn schließlich sind die Mitglieder ausschließlich Gemeinden und somit selbst juristische Personen (nämlich Gebietskörperschaften). Das im Artikel erwähnte Urteil DFR - BVerfGE 52, 95 - Schleswig-Holsteinische Ämter - www.servat.unibe.ch/, wo es übrigens um SH geht, setzt voraus, dass Gemeindeverbände Gebietskörperschaften sind. Kann man das verallgemeinern? Wenn ja, sind dann folglich Gemeindeverbände gleichzeitig als Verbands- als auch als Gebietskörperschaften einzuordnen? --PeterTrompeter (Diskussion) 08:15, 24. Okt. 2020 (CEST)
Bremen
Laut Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen bilden Bremen und Bremerhaven einen Gemeindeverband höherer Ordnung. --Diwas (Diskussion) 04:41, 22. Nov. 2020 (CET)