Diskussion:Gemeines Recht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gut, dass es jetzt einen Artikel zu diesem Thema gibt! Meiner Meinung nach könnte noch deutlicher akzentuiert werden, dass es sich um ein rechtgeschichtliches Thema handelt - z.B. durch durchgängige Verwendung der Vergangenheitsform. Ausserdem wäre es schön, den Begriff "Vulgarrecht" zu erklären - evtl. in einem eigenen Stichwort.


Naja, aber wer einen Artikel verfasst, sollte Ahnung davon haben. Der Autor vom 24.02. hat überhaupt keine. Er hat genau das Gegenteil vom Gemeinen Recht als Gemeines Recht ausgegeben. Äußerst peinlich!!! Auf diese Weise wird dem super Projekt Wikipedia Schaden zugefügt. Lasst das bitte. Wenn jemand keine Ahnung hat, dann sollte er nichts schreiben. Ein Rechtshistoriker.

der artikel ist so, wie er da steht (19.12.2005) völlig unbrauchbar. die römer waren "ein sehr, sehr" rechtsbegabtes volk. wer schreibt denn sowas? eigentlich ist der text ein löschungskandidat. er sollte komplett neu verfasst werden, von jemandem, der zumindest das standardwerk dazu gelesen hat: Franz Wieacker: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit die these, das common law hätte sich zb unabhängig vom römischen oder kanonischen (!) recht entwickelt, die hatte ich eigentlcih gehofft, nirgendwo mehr lesen zu müssen. stichwort frührezeption. wieacker ist vielleicht auch schon veraltet, aber der jetzige artikel zitiert ja gar keine literatur mehr: was meinen verdacht nährt, dass er von irgendeinem einführungskapitel irgendeines jurabuches inspiriert wurde. noch ein rechtshistoriker.

Nur damit niemand drüberfällt: Dieser Artikel ist grundlegend überarbeitet, die Anmerkungen oben sind daher überholt und gegenstandslos.--Josef Moser (Diskussion) 11:04, 27. Mai 2017 (CEST)
Abgesehen von ein paar Details, die mir um die Rezeption fehlten und der bisweilen wie aus einer Zusammenfassung aus einem Geschichtsbuch verwendeten Syntax, bin ich der gleichen Meinung.--Stephan Klage (Diskussion) 11:11, 27. Mai 2017 (CEST)