Diskussion:Gemischter Vertrag

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Zur rechtlichen Behandlung der Gemischten Verträge gibt es nicht nur zwei, sondern drei Theorien. In dem hiesigen Artikel fehlt die Theorie der analogen Rechtsanwendung, die zwar im Ergebnis der Kombinationstheorie gleicht, jedoch die passenden Regelungen des Schuldrechts jeweils nur analog anwenden will. (nicht signierter Beitrag von 134.99.90.88 (Diskussion | Beiträge) 16:15, 20. Jan. 2010 (CET))