Diskussion:Generalkonsulat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

"Bei dem Konsulat selbst handelt es sich nicht unbedingt um exterritoriales Gebiet."

Wovon hängt das denn ab? --AdamSmith 10:58, 4. Sep 2006 (CEST)

-> Das ist genereller Schwachsinn aus Filmen, ist eigentlich in keinem (mir bekannten) Fall so! (nicht signierter Beitrag von 194.95.177.124 (Diskussion) 20:16, 9. Dez. 2006 (CET))

Das Wiener Abkommen über "Konsuliarusche" [sic!] hat wahrscheinlich mehr mit Rechtschreibschwäche als mit Sachverstand zu tun. (nicht signierter Beitrag von Simplexvir (Diskussion | Beiträge) 14:22, 16. Sep. 2014 (CEST))

Es ist schon Richtig das Konsulatsgebiete Exterritoritales Gebiet ist, wohlgemerkt ist so etwas zur Unterstützung im Eingangsbereich auch ausgeschildert, das man sich auf entsprechendes Gebiet befindet. (nicht signierter Beitrag von 165.225.72.55 (Diskussion) 23:39, 26. Jun. 2017 (CEST))

Ob es sich um ein entsprechendes Haus/ Räumlichkeit auch Grundstück handelt, ist Tatsächlich davon abhängig, wie es angemietet oder im Besitz des Jeweiligen Staates, der Person und somit ausgeschrieben ist, im Zivilen handelt es sich um das Hausrecht, also das Recht von dem Jeweiligen Staat.

Die Ausschilderung dient der Erweiterung, dem Hilfsmittel.

Die Person, welche den Dienst für einen anderen Staat, im Bereich der Vermittlungen für Firmen die Visaaufnahme, auch Genehmigungen Wahrnimmt, somit hierzu abgeordnet ist.

Handelt wie es schon sagt Diplomatisch, wobei Dieser, um den Geheimschutz zu wahren, einen entsprechenden Ausweis erhält, Gleichfalls werden auch die Fahrzeuge angezeigt.

Aus diesem Grund, haben im Grundsatz auch Personen aus landes-oder Bundesministerien eine entsprechende Ausweisung. (nicht signierter Beitrag von 77.186.166.143 (Diskussion) 16:52, 28. Sep. 2017 (CEST))