Diskussion:Generalzolldirektion

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Sitz Bonn

Mir ist nicht bekannt, ob es bestimmte direkte oder indirekte Vorgaben für das Errichtungsgesetz einer Bundesoberbehörde gibt (ein gleichnamiger Artikel fehlt jedenfalls). Jedenfalls fiel mir auf, dass zum Beispiel im Errichtungsgesetz zur Bundesoberbehörde Bundesnetzagentur Bonn als Sitz der Behörde festgelegt ist, nicht aber für die Generalzolldirektion im jüngsten Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung. Ich gehe davon aus, dass die stattdessen in der Begründung des Gesetzes erfolgte Sitzbestimmung nicht denselben Stellenwert hat wie eine im Bundesgesetzblatt nachlesbare Festlegung im Gesetzestext selbst. Hier wäre dann die Frage aufzuwerfen, ob rein theoretisch eine Absicht hinter dieser Nicht-Festlegung des Sitzes liegen kann – es also möglich gewesen wäre, den Sitz im Gesetzestext des Gesetzes zur Neuorganisation der Zollverwaltung festzulegen – oder aber es für ein solches Gesetz nicht üblich ist, den Sitz einer neu definierten Behörde festzulegen.--Leit (Diskussion) 21:17, 29. Dez. 2015 (CET)

Errichtung der Direktion X

Zum 01.05.2021 wurde die FIU aus der Direktion VIII herausgelöst und in die neue Direktion X überführt.

Siehe auch

https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur-des-Zolls/Generalzolldirektion/Fachdirektionen/fachdirektionen_node.html#doc279122bodyText4

https://www.behoerden-spiegel.de/2021/02/09/fiu-soll-eigene-direktion-werden/

https://www.gesetze-im-internet.de/fvg_1971/__5a.html B.o.fan (Diskussion) 18:39, 28. Jun. 2021 (CEST)

Gleichnamige Vorgängerorganisation

Auch eine Generalzolldirektion - in welchem Verhältnis steht sie zur heutigen?

Mir fehlt im Geschichtsabschnitt ein Hinweis darauf, dass es auch im Kaiserreich schon eine GZD mit Sitz in Hamburg gab, zumindest gibt es hier ein denkmalgeschütztes Gebäude dieses Namens (Gorch-Fock-Wall 11); welche Stellung diese in der damaligen Reichszollverwaltung hatte und ob und wie sie ggf. in die spätere Bundeszollverwaltung überging. --Uwe Rohwedder (Diskussion) 16:48, 23. Feb. 2022 (CET)

Womöglich kann der Kollege @Dirtsc etwas Licht in dieses Dunkel bringen? ein lächelnder Smiley  --Uwe Rohwedder (Diskussion) 17:49, 14. Jul. 2022 (CEST)
@UweRohwedder: Ich kann mal schauen, ob ich was finde. Aus dem Kopf heraus kann ich dazu nichts sagen. Gruß --Dirts(c) (Diskussion) 08:14, 15. Jul. 2022 (CEST)
@UweRohwedder: Man sollte erst suchen, dann schreiben. Ich schicke Dir die Tage mal ein Dokument, das die Frage beantwortet. Hat allerdings was von OR, da bin ich mir nicht sicher, in welcher Form man das verwenden kann. Kurzversion: die damalige Generalzolldirektion war offenbar ein hamburgisches Spezialkonstrukt und keine Reichsbehörde, war aber ein Vorgänger der späteren Mittelbehörden "Oberfinanzdirektion", die ja sowohl Landes- als auch Reichs-/Bundesbehörden waren, und dadurch mittelbar schon ein Vorgänger der heutigen GZD. Gruß --Dirts(c) (Diskussion) 08:24, 15. Jul. 2022 (CEST)
Aha, da bin ich schonmal gespannt drauf. Dann hat die Hamburger GZD wohl mit dem Zollanschluss und der Einrichtung des Freihafens 1888 zu tun. Der Artikel Hamburger Zoll ist in diesem Punkt bislang recht ungenau und verwirrend (und nach meinem Eindruck zudem noch fehlerhaft aus dem Hamburg-Lexikon abgeschrieben). --Uwe Rohwedder (Diskussion) 09:55, 15. Jul. 2022 (CEST)
„Vorgänger der späteren Mittelbehörden "Oberfinanzdirektion", die ja sowohl Landes- als auch Reichs-/Bundesbehörden …“ Das ist so nicht richtig. Seit den Erzbergerschen Reformen bis 1945 gab es eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung. Die Doppelfunktion (Bundes- und Landesbehörde) gab es erst in der Bundesrepublik. --Malabon (Diskussion) 22:34, 16. Jul. 2022 (CEST)
@Malabon: Da habe ich doch mal wieder was gelernt. Danke. Gruß --Dirts(c) (Diskussion) 10:00, 19. Jul. 2022 (CEST)