Diskussion:Georg Langenhorst

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- "Im Jahr 1987 machte er sein erstes Staatsexamen" ... Ausdruck: "machte" - "1994 begann er mit der Arbeit „Hiob unser Zeitgenosse“ und promovierte damit zum Dr. theol. an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen." ... 1993 promovierte Georg Langenhorst - nicht "begann er mit der Arbeit". - "In den Jahren 1994 bis 1997 befand sich Langenhorst im Referendariat": 94-95 - "Bis 2001 gehörte er dem akademischer Rat der Pädagogischen Hochschule Weingarten an. " - akademischer Rat ist ein Titel. Langenhorst war akademischer Rat in dieser Zeit, gehörte diesem nicht an. - "2001 erhielt Langenhorst eine Ablehnung eines Rufes auf eine C4-Professur an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd. ": Er erhielt einen Ruf, und lehnte diesen ab. Man kann keine Ablehnung eines Rufes erhalten.

Ergo: Neuer Text. (nicht signierter Beitrag von 137.250.177.68 (Diskussion | Beiträge) 13:20, 27. Jan. 2010 (CET))

Die Punkte wurden von mir in der neuen Fassung berücksichtigt. Text sollte jetzt soweit passen. --Mailtosap (Diskussion) 01:21, 19. Dez. 2015 (CET)