Diskussion:Gesömmertes Höhenfleckvieh

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Zu der Meistgegünszigtenklausel sollte schon erklärt werden, inwieweit sie geignet war, den Preis für Rinder zu beeinflussen (musste eigentlich Zoll verlangt werden?), und welches zumindest die wichtigsten Vertragsstaaten waren. Gruss --Lung 15:42, 24. Jul 2005 (CEST)


Falsch ist schon der das Stichwort einleitende Satz. Wenn es eine solche Unterscheidung bei den Importen überhaupt gab, dann muß dieser Satz lauten: Gesömmertes Höhenfleckvieh ist eine Tarifstelle im Zolltarif von 1902.

Die Besonderheiten dieser Art von Rindvieh (also Herkunft, besondere Umstände der Aufzucht, Färbung) müßten im Warenverzeichnis zum Zolltarif festgelegt gewesen sein.

Das damals gültige Zollgesetz war das Vereinszollgesetz von 1869.

Meistbegünstigung - deren Anwendung gibt nach meinem Urteil hier keinen Sinn. Wenn das gesömmerte Höhenfleckvieh eine Tarifstelle für sich einnahm, dann bedurfte es keiner Meistbegünstigung mehr, denn der Zollsatz für diese Tarifstelle konnte dann regierungsseitig einfach auf 0 (null) festgesetzt werden.

Handelt es sich hier nicht um einen Aprilscherz? Ich habe den Verdacht. --Pedwiki 11:46, 2. Mai 2006 (CEST)

Die Umgehung der Meistbegünstigung funktioniert folgendermaßen: Es gibt keine Rinderrasse, die Gesömmertes Höhenfleckvieh heißt, aber eine Rasse Fleckvieh. Wenn man jetzt Fleckvieh billig importieren möchte, könnte man den Zollsatz heruntersetzen, müßte dies aber wegen der Meistbegünstigung für alle Exporteure machen. Da man dies nicht möchte, sondern lediglich aus der Schweiz die Tiere importieren möchte, definiert man einige zusätzliche Bedingungen, die das Fleckvieh erfüllen muß wie die Aufzucht über 300m und die Sömmerung über 800m. In anderen Staaten als der Schweiz wurde das Fleckvieh entweder in geringeren Höhen aufgezogen oder gesömmert oder gar nicht gesömmert oder aber, es wurden in diesen Höhen andere Rinderrassen gehalten. Damit das ganze nach außen hin nicht willkürlich erscheint, gibt man den Tieren einen neuen Namen: Gesömmertes Höhenfleckvieh. Somit erscheint gewöhnliches Fleckvieh unter neuem Namen als angeblich neue Rinderrasse. Den Zollsatz für Gesömmertes Höhenfleckvieh konnte man nun auf null setzen, den für Fleckvieh auf eine beliebige Höhe, so daß man im Endeffekt Fleckvieh aus der Schweiz im Gegensatz zu dem aus anderen Ländern zollfrei importieren konnte. -- Universaldilettant 03:49, 6. Aug 2006 (CEST)

Bisher habe ich dieses Stichwort nur aus dem zöllnerischen Gesichtswinkel beurteilt. Wenn ich die weiteren Kriterien kritisch beleuchte, dann wird aus meinem Verdacht, daß es sich um einen Aprilscherz handelt, nahezu Gewißheit.

Was ist gesömmert?

Seehöhe - über welchem See, etwa dem Zürichsee oder dem Lac Leman? Warum nicht über NN.

Gleichgültig über welchem See - die weiteren Kriterien „zumindest auf 300 m über Seehöhe aufgezogen wurden“ und mindestens „einen Monat in einer Höhe von mindestens 800 m verbringen“ waren - anders als behauptet - andernorts durchaus auch zu erfüllen - z.B. in den Pyrenäen, im französischen Zentralmassiv, in Österreich-Ungarn in der Tatra.

Und wie sollte bei der Einfuhr der Nachweis dafür erbracht werden, daß die Umstände für die Meistbegünstigung nicht erfüllt / erfüllt waren. Sollte ein Zöllner irgendwo Kuhhirt spielen?

Die wirklich endgültige Entscheidung ist nur anhand des Warenverzeichnisses zum Zolltarif von 1902 möglich, das sicherlich in den Archiven des Bundesfinanzministeriums und der Oberfinanzdirektionen noch vorliegt.

--Pedwiki 09:17, 3. Mai 2006 (CEST)

Hallo Pedwiki, zur Entkräftung Deiner Einwände:
  1. Unter Sömmerung versteht man im Alpenraum, daß die Tiere auf Almen getrieben werden. BVET, eine Alm
  2. Seehöhe ist eine andere Bezeichnung für Höhe über dem Meeresspiegel (=Höhe über der See).
  3. Neben den Kriterien der Aufzucht und Sömmerung in Gebirgsregionen mußte es sich um Fleckvieh handeln, also um eine bestimmte Rinderrasse, die hauptsächlich in Süddeutschland und der Schweiz gezüchtet wurde. In den von Dir genannten Gebieten wurden höchstwahrscheinlich andere Rinderrassen gezüchtet.
  4. Herkunftsnachweise für Tiere gab es schon damals. Siehe den Artikel Herdbuch, der auf einem Meyers-Eintrag von 1888 beruht. Wenn sie gefordert waren, damit die Tiere zollfrei über die Grenze gehen konnten, werden sie auch beigebracht worden sein - vermutlich mit ähnlichen Problemen wie heute.
-- Universaldilettant 03:28, 6. Aug 2006 (CEST)

Quellen

Benutzer:Kompakt hat folgenden Beleg gefunden: http://www.uni-saarland.de/fak1/fr12/csle/publications/2004-07_freiheit.pdf Dort wird Hayek zitiert, der zitiert wiederum G. Haberler. Die Textstelle ist unter http://www.econ.yale.edu/growth_pdf/cdp765.pdf wiedergegeben. --08-15 11:34, 6. Aug 2006 (CEST)

Ab Seite 23. --Rollo rueckwaerts 13:47, 6. Aug 2006 (CEST)