Diskussion:Geschäftsführende Reichsregierung

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Ausweislich der Liste der Reichskanzler gab es in der Weimarer Zeit immer wieder Lücken, in denen kein Reichskanzler im Amt war, ergo eine geschäftsführende Reichsregierung bestand. Pelagus 21:28, 5. Jan. 2008 (CET)

Eine Reichsregierung bestand 1920-1933 in der Weimarer Republik und 1933-1945 in der Nazizeit. Mehr sage ich mit den Jahreszahlen auch nicht aus. Denn das Institut "Geschäftsführende Reichsregierung" war auch dann vorgesehen, wenn gerade eine reguläre Reichsreg im Amt war. Also bitte Zahlen nicht schon wieder verdrehen. Pelagus 21:54, 7. Jan. 2008 (CET)


Auch die Regierung am Ende des NS wird so bezeichnet, ohne jede Einschränkung, dass die Bezeichnung "fälschlich" sei. Quelle: Bundesarchiv.--schreibvieh muuuhhhh 22:25, 12. Mär. 2008 (CET)

Ich verstehe diesen Edit-War nun wirklich nicht. Was ist eigentlich so schwer daran, auf der Diskussionsseite kurz mal auf meine Einwände einzugehen? Ich habe dort einen wissenschaftlichen Aufsatz des Bundesarchivs zitiert, kann aber gerne noch zig andere Werke anführen, in denen der begriff ohne Einschränkung verwendet wird. Vielleicht hast Du ja recht - aber kannst Du bitte kurz mal erläutern, warum die Bezeichnung "fälschlich" sein soll, statt immer nur auf irgendwelche WP-Artikel zu verweisen, in denen ich zum "fälschlich" nichts gefunden habe. Ich möchte wirklich das Thema klären - also, gib Dir einen Ruck, ja? Danke.--schreibvieh muuuhhhh 23:05, 12. Mär. 2008 (CET)
Es gibt für mich drei Gründe, dieses "fälschlich" heraus zunehmen: (1) Es kann nicht einfach so in dem "Artikel" (es ist ja eigentlich eine verkappte BKL) ein Wort fallengelassen werden, ohne zu erklären, was daran "fälschlich" sein soll. (2) Selbst wenn's "fälschlich" sein soll, gehört es nicht hierher, sondern nach Regierung Dönitz. (3) Kenne ich den Begriff "geschäftsführende R." so und meines WIssens wird er auch so verwandt. Was soll daran fälschlich sein? <scnr>Wer gefälschte Regierungen in Umlauf bringt, wird mit Gefängnis nicht unter ...?</scnr> Hozro 06:59, 13. Mär. 2008 (CET)
Hallo Hozro, das mit dem fälschlich bezieht sich auf die historisch und juristisch (Staats- oder Verfassungsrecht) grundverschiedenen Situationen um 1925 (±5) und 1945 (April bis Juni). 1925 gab es eine Verfassung, die klare Regelungen für diesen Fall vorsah. 1945 war die vorhergehende Reichsregierung (vgl. zu Kabinett Krosigk) Hitlers bereits zurückgetreten. Einen handlungsfähigen Vertreter oder Nachfolger des Reichspräsidenten und Führers AH gab es über seinen Tod hinaus nicht (Das führe ich an, weil die alte Verfassung die Ernennung des Kanzlers durch ihn vorsah.). Dönitz handelte zwar mit dem Einverständnis mancher NS-Oberen aber ohne Rechtsgrundlage. In den genannten Artikel steht das deutlich genau so. Es sind nicht irgendwelche WP-Artikel, auch wenn sie dem einen oder der anderen vielleicht nicht gefallen. Die Wehrmachtsführung war die letzte gesamtstaatliche handlungsfähige Institution des Reichs aber wollte (verständlicherweise) nicht einfach die Staatsgewalt aufgrund ihrer faktischen Macht übernehmen. Das hat ihr Dönitz quasi abgenommen (Diese beiden Sätze sind nun zunächst meine Darstellung. Da gibt es durchaus Differenzen mit zumindest einem WP-Autoren - hier noch nicht involviert). Nun ist die WP ja bei der Darstellung hist. Vorgänge ganz einfach positivistisch. Was "ist" wird dargestellt. Aber es sind zwei grundverschiedene Situationen in einen Satz gezwängt. Koch, 2008 in Hessen, könnte, wenn ich das richtig sehe und er Reichskanzler in Hessen gewesen wäre, auch noch in den Satz reingequetscht werden. Zur zeit ist er ja wohl geschäftsführend tätig. Daran läßt sich die "Absurdität" der vorigen Lösung vielleicht nachfühlen. Das mit der BKL wäre ein Lösung. Ich will mal überlegen, ob zwei oder drei separate Sätze eine andere, bessere wären. Schau dann bitte drauf. (Das mit der Bundesarchiv-Stelle ist in dem Zusammenhang ziemlicdh lachhaft. Dort wird einzig erklärt, woher welche Regalmeter Akten herstammen und wie sie, der Eindeutigkeit halber, nachträglich betitelt wurden. Die Archivare haben sich allerdings was dabei gedacht Geschäftsführende Reichsregierung stets in Anführungszeichen zu setzen. Außerdem nennen sie diese Personengruppe "in der militärischen Umgebung von GA Dönitz". ) Krosigks eigene Stellungnahme dazu wird in dem Zusammenhang leider immer wieder mal übersehen. --Asdfj 15:05, 13. Mär. 2008 (CET)
Machen wir es kurz: Bitte liefere entsprechende Belege aus der wissenschaftlichen Literatur, die nicht nur Deine Darstellung der Situation stützen, sondern die noch dazu explizit davon sprechen, dass die Bezeichnung der Regierung Dönitz als "geschäftsführende Reichsregierung" fälschlich erfolge (obwohl die historische Literatur voll davon ist und kein mir bekannter Autor dieses Attribut "fälschlich" in irgendeiner Form und Weise in diesem Zusammenhang benutzt - aber da lasse ich mich gerne entsprechend belehren). Bitte spare Dir Verweise auf WP-Artikel, die sind regelmässig keine Referenz für aufgestellte Behauptungen, sondern zitiere (wissenschaftlich korrekt, so dass es nachvollziehbar ist) entsprechende Literatur. Danke.--schreibvieh muuuhhhh 15:43, 13. Mär. 2008 (CET)

Artikelliste

Nein, nein liebe Schr. , dein Tempo ist nicht meines. Und deine lässige Zitierweise (vielleicht waren das ja nur Ausnahmen) für mich kein Vorbild. Aber wenn du Lust hast, kannst du ja deine Vorschriftsversuche mal bei den AutorInnen dieser Artikel auch noch anwenden.

Hier erst mal als Arbeitshilfe eine Liste von WP-Artikeln, die, vielleicht auch Dir, nützlich sein könnten.

--Asdfj 15:53, 13. Mär. 2008 (CET)

Wie gesagt: Belege liefern, dann kann es wieder rein. Ist hier immer so, leb damit.--schreibvieh muuuhhhh 16:07, 13. Mär. 2008 (CET)
Ach ja, speziell für Dich: "Nach dem Wikipedia-Prinzip erstellte und veröffentlichte Texte – egal aus welchem lokalen Namensraum oder externen Schwesterprojekt sie stammen – fallen naturgemäß nicht unter den hier verwendeten Quellenbegriff." (Quelle: [1]). --schreibvieh muuuhhhh 16:12, 13. Mär. 2008 (CET)
Zustimmung zu Schreibvieh. Quellenmäßige Selbstbefruchtung aus Wikipedia heraus ist absolut tabu und einer der klassischen Revertgründe. Darüberhinaus sind derartige Betrachtungen in dieser verkappten BKL fehl am Platze und gehören - wenn es denn seriöse Literatur dazu gibt - in Regierung Dönitz. Hozro 16:25, 13. Mär. 2008 (CET)
Hallo! Beim Nachlesen bin ich auf Folgendes (für mich Verblüffendes) gestoßen. Das Gesetz
.... über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichsminister (Reichsministergesetz) stammt erst vom 27. März 1930 (RGBL 1930, Teil I, S. 96. Vom Reichstag 1930 beschlossen. Dazu ließe sich evtl. weiter nachforschen...)
Davor konnte ich keinen Beleg dafür finden, dass es Regelungen zur vorläufigen Weiterführung der Geschäfte der Reichsregierung gab. (Vermutung: Der Präsident hat wohl erst entlassen, wenn Nachfolger bereit waren.) Es hätte sich wohl in der Geschäftsordnung von Reichsregierungen finden können. In der Verfassung gibt es nur diese Notstands-Ermächtigung für den Präsidenten (Artikel 48. Bzw. allg. zur Regierung die Artikel 52 bis 58). D. h. nach diesem Ergebnis würde die erste Hälfte des Satzes weitgehend in Wegfall kommen. Ich hatte (möglicherweise fälschlich) in Erinnerung, dass damals eine eindeutige Regelung existierte (Mein Bücherschrank hat aber auch das entsprechende historische Buch zum Nachlesen nicht mehr rausgerückt). Aber ich habe auch anderswo keine Stelle gefunden, die explizit von einer (konkreten) geschäftsführenden Reichsregierung Xyz in der Weimarer Zeit spricht.


Als Konsequenz könnte diese Seite hier in ein Redirect direkt auf die (historisch vielfach umstrittene) Krosigk-Gruppierung umgewandelt werden. Die hat sich ja (ist das offensichtlich?) weitgehend selbst zur Geschäftsführenden Reichsregierung erklärt (evtl. auf Anraten von Bormann?????, durch Reste des OKW???). Die fehlende Rechtsgrundlage war ihr möglicherweise (wahrscheinlich) bewusst. Die politische Erklärung dafür ist aber eine andere Geschichte. Weiß irgendwer was Einschlägigeres? Soweit so kurz. --Asdfj 23:53, 17. Mär. 2008 (CET)
WP:NOR.--schreibvieh muuuhhhh 00:19, 18. Mär. 2008 (CET)
Mal davon abgesehen ist der Begriff "geschäftsführende Reichregierung" in der Forschung etabliert als Bezeichnung der Regierungen "Dönitz" und "Krosigk". Natürlich muss er in der Wikipedia erklärt werden. --schreibvieh muuuhhhh 09:13, 18. Mär. 2008 (CET)

Im Testament von AH vom 29.4.45 wurde Großadmiral Dönitz als sein Nachfolger bestimmt. Diese Information wurde am 30.4 45 durch Bormann telegraphisch an Dönitz übermittelt. Die schriftliche Vollmacht sollte nachgereicht werden. Eine "Regierung Krosigk" gab es nicht, Graf Schwerin von Krosigk amtierte als Finanzminister. Quelle: Regierung Dönitz von Walter Lüdde-Neurath, 4.Auflage, Kapitel 5. In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1919 könnte Artikel 48 so ausgelegt werden, daß diese Art Ernennung durchaus legitim war: Der Reichspräsedent kann, wenn ...die öffentliche Ordnung ... erheblich gestört wird, die ...nötigen Maßnahmen treffen. AvSchneider, 16.7.08

Faktisch und juristisch falsch

Habe mal, mit Literatur, den Einleitungssatz eindeutiger formuliert. Das sollte nun eine gute Grundlage sein. Das Weglassen der fehlenden Rechtsgrundlage wäre ja eben keine Erklärung, die da oben so von ein oder zwei "Kürzern" vehement gefordert wurde. Es wird und ist ja nicht zu bestreiten, dass es bis zu ihrer Verhaftung die Ansammlung ehemaliger Minister in Flensburg gab. - Asdfj 10:51, 15. Dez. 2008 (CET) -

Nein, ohne expliziten Einzelnachweis mit Seitenzahl ist diese Wertung, und dazu noch direkt zu Beginn im Einleitungssatz, nicht haltbar, da in dieser Weise POV. --Orangerider …?! 13:54, 2. Apr. 2009 (CEST)

Korrekte Nachfolge?

Wie wäre denn "korrekterweise" - also mit Rechtsgrundlage - die Nachfolge in der Regierungsführung gewesen? Das gehört heir rein, von mir aus auch kurz.--Mideal (Diskussion) 14:16, 8. Mai 2012 (CEST)

Na so, wie es die Weimarer Verfassung vorsah. --Benatrevqre …?! 20:21, 6. Jun. 2012 (CEST)
Vielleicht würde uns der namhafte Verfassungsrechlter Benatrevqre einmal mitteilen, wie diese Nachfolge, wie die Weimarer Verfassung sie vorsah, hätte aussehen müssen? Es sagt sich nämlich leicht, "so ist es falsch", doch wäre es einfacher und zugleich hilfreicher anzugeben, wie es denn richtig wäre. Ach ja, und ein paar ordentliche Quellenangaben für diese Ausführungen könnten auch nichts schaden, sonst handelt es sich einfach um "Theoriefindung". PSW --178.197.229.204 17:16, 15. Jun. 2014 (CEST)
Es ist nicht meine Aufgabe. Inwiefern dieser Thread der Artikelverbesserung dienlich wäre, sehe ich außerdem nicht. Benatrevqre …?! 11:26, 31. Jul. 2014 (CEST)

Rechtsgrundlage?

Im Artikel wird ohne weitere Begründung behauptet, es habe keine Rechtsgrundlage gegeben. Ganz so eindeutig ist die Sache wohl nicht. Das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 bestimmte immerhin folgendes: "§ 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter." Nun ist natürlich die Frage, wie diese Bestimmung ausgelegt werden soll, denn es gibt zumindest zwei mögliche Ansätze zu einer Auslegung: Indem A. H. namentlich genannt wird, kann angenommen werden, dass es sich um ein Gesetz ad personam handle, das also nur für die Person A. H. gelte und keine allgemeine Regeln aufstelle. Immerhin ist aber auch die Klausel "Er bestimmt seinen Stellvertreter" zu beachten. Wenn man sein politisches Testament als Äusserung eines klaren Willens auffasst und in Dönitz nur einen "acting president" sieht, dann würde sich diese Berufung immerhin auf den Satz über die Stellvertretung stützen können. Wenn also A. H. entsprechend den Bestimmungen des §1 des erwähnten Gesetzes zu seinen Lebzeiten und in Ausübung seiner Vollmachten einen Stellvertreter zumindest für das Amt des Reichspräsidenten bestimmt hatte und dies überdies schriftlich und somit belegbar, so könnte man dies durchaus als "auf einer Rechtsgrundlage" stehend betrachten. Nun ist das erwähnte Gesetz von der Reichsregierung beschlossen worden. Doch auch dafür gibt es, über das Ermächtigungsgesetz, das ja die Rechte des Reichspräsidenten und die Bestimmungen der Verfassung ausdrücklich ausgenommen hatte (aber ein Abweichen einfacher Gesetze von der Verfassung für zulässig erklärte!), hinaus eine Rechtsgrundlage, nämlich das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934. Darin steht unter anderem: "Artikel 4. Die Reichsregierung kann neues Verfassungsrecht setzen." Somit war die Reichsregierung im August 1934 durch Verfassungsgesetz des Reichstages berechtigt, neues Verfassungsrecht zu setzen. Schliesslich wurde das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches auch der Volksabstimmung unterbreitet, was zwar eine Farce war, aber zumindest formal eine Legitimation darstellt, die nicht von der NS-Regierung ausging. Somit ergibt sich, dass nach den Massstäben des NS-Rechts durchaus eine Rechtsgrundlage vorlag. Dabei ist natürlich entscheidend die Frage, wie man sich zum NS-Recht stellt. Deutsche Gerichte haben nach 1949 verschiedene Erlasse als an sich nichtig angesehen, andere zwar als auf unrechtmässigem Wege zustande gekommen, aber immerhin als gültig betrachtet. Nicht zuletzt die Bundestagsbeschlüsse zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen waren ja nur deshalb nötig, weil die NS-"Rechts-"Ordnung eben nicht per se in allen Teilen ungültig und unwirksam war, weshalb viele Urteile zumindest vorläufig als rechtens angesehen wurden. Ebenfalls die Alliierten haben sich die Mühe gemacht, wenigstens die wichtigsten NS-Gesetze ausdrücklich aufzuheben und für ungültig zu erklären.Doch wenn man davon ausgeht, dass auch das NS-Recht keine wenn auch bloss formale und gewiss anfechtbare Rechtsgrundlage hergebe, so muss man aber darlegen, wie denn im April oder Mai 1945 eine rechtmässige Bestellung eines Reichspräsidenten ausgesehen hätte. Geht man nun davon aus, dass die Bestimmungen der Weimarer Verfassung weiterhin galten oder durch den Tod Hitlers wieder in Kraft getreten seien (was auf dasselbe hinausläuft), so hätte der Reichspräsident entsprechend Artikel 51 WV bestimmt werden müssen. Durch Gesetz vom 17. Dezember 1932 lautete dieser so: "Artikel 51. Der Reichspräsident wird im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Reichsgerichts vertreten. Das gleiche gilt für den Fall einer vorzeitigen Erledigung der Präsidentschaft bis zur Durchführung der neuen Wahl." Somit wäre der damalige Präsident des Reichsgerichts mit Hitlers Tod sogleich amtierender Reichspräsident geworden. Das Reichsgericht bestand als Einrichtung zu dieser Zeit weiter und überdauerte den Zusammenbruch, nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist das Reichsgericht erst Monate später tatsächlich aufgehoben worden. Allerdings gab es seit dem 20. April keinen Präsidenten des Reichsgerichts mehr, doch hätte dessen Stellvertreter seine Funktionen übernehmen können, oder es wäre immer noch möglich gewesen, einen neuen Reichsgerichtspräsidenten zu ernennen. Somit wäre also auch eine der Weimarer Verfassung entsprechende Bestellung des Reichspräsidenten möglich gewesen. Nur eine ordentliche Wahl hätte angesichts der bereits weitgehenden Besetzung des Reichsgebiets nicht stattfinden können, war aber im Augenblick auch nicht rechtlich zwingend, vgl. die Vorgänge nach Eberts Tod. Wie immer man also die Dinge dreht, so einfach und klar, wie manche hier meinen, sind sie allerdings nicht. PSW 178.197.229.242 11:07, 29. Okt. 2013 (CET)

Deine selbstausgedachte Theoriefindung tut hier aber nichts zur Sache, sprich bitte belege deine Ausführungen anhand wissenschaftlicher Literatur. Nur wenn deine Ansicht von namhaften Verfassungsrechtlern geteilt wird, ist sie es wert, sich näher mit ihr zu befassen. Da deine Ausführungen aber unbelegt sind, tragt jene darin vertretene Ansicht leider nicht zur Verbesserung dieses Artikels bei, selbst wenn sie überlegenswert ist. --Benatrevqre …?! 16:50, 15. Mär. 2014 (CET)
Vielleicht bin ich kein namhafter Verfassungsrechtler, aber zwischen Unverfrorenheit und sachlicher Kritik kann ich immer noch unterscheiden: Die QUELLEN sind genannt, sie liegen alle öffentlich zugänglich da. Aber offensichtlich schreibt man hier irgendwelchen Stuss irgendwelchen "namhaften Verfassungsrechtlern" ohne Namensnennung ab, denn das ist ja dann keine "Theoriefindung". Nicht mal die Kenntnis einschlägiger rechtsgeschichtlicher Werke scheint vorhanden zu sein. Dann sollte man sich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. PSW178.197.229.216 15:31, 14. Apr. 2014 (CEST)
Deine Schlussfolgerungen hast du dir selbst ausgedacht und anhand der WRV zusammengereimt. Solange du speziell deine Ansicht bzgl. des Reichspräsidenten und des Reichsgerichts nicht mit reputabler Sekundärliteratur belegen kannst, ist jede weitere Diskussion mit dir an dieser Stelle nicht hilfreich. Meine Kritik ist daher sachlich begründet, da ich nicht davon ausgehen kann, dass deine Ausführungen zum Sachverhalt fundiert sind. Möglicherweise hast du wichtige verfassungsrechtliche Gegebenheiten nicht gewürdigt, Zusammenhänge nicht begriffen und juristische Grundsätze nicht beachtet. Obendrein ist es müßig, über was-wäre-wenn zu spekulieren, da es uns nicht weiterbringt, der Artikel wird dadurch nicht enzyklopädisch verbessert. Benatrevqre …?! 11:23, 31. Jul. 2014 (CEST)
Frechheit ersetzt keine Argumente. Bisher gibt es keinen einzigen Nachweis für die Auffassung, die im Artikel suggeriert wird. Sie ist schlicht nicht belegt. Wer sich auch nur oberflächlich mit der Thematik beschäftigt und die einschlägigen Quellen gelesen hat, kann dies sehen, denn es ist evident. Der Verweis auf "Sekundärliteratur" ist hier auch nicht hilfreich. Was ein Verfassungsrechlter X oder Y heute über 1934 oder 1945 denkt, ist einfach unerheblich. Daher wäre es einmal angebracht, die unbelegten "Theoriefindungen" des Herrn B. zu belegen. Weiter habe ich nicht im Mindesten eine Theorie aufgestellt, ich sage sogar ausdrücklich: So einfach ist es nicht. Ich habe mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, dass im Artikel Positionen suggeriert werden, die erst belegt werden müssten. Die Theoriefindung befindet sich im Artikel drin und müsste erst einmal durch "reputable Sekundärliteratur" oder noch besser durch eine aussagekräftige Primärquelle belegt werden. Ja, in der Tat: Wie man auf vielen Diskussionsseiten nachlesen kann, kann man mit dem Herrn B. nicht diskutieren. Denn er ist von seiner Meinung als der einzig richtigen überzeugt und gegen jede Art von Argument immun. Es mag sein, dass ich kein reputabler Verfassungsrechtler bin und dass ich etwas Wichtiges (was?) übersehen habe, aber immerhin bin ich ein international in seinem Fach bekannter Forscher, der bereits über 5000 Seiten wissenschaftlicher Literatur publiziert habe. Dafür, dass ich hier nur mit Kürzel schreibe, gibt es sehr gute Gründe, da man nur einmal nach mir im Netz zu suchen braucht, um mich mit allen persönlichen Angaben zu finden. Auf die Ausrülpsungen und Frechheiten des Herrn B. habe ich überhaupt keine Lust und brauche mir diese nicht gefallen zu lassen. Eine Entschuldigung seinerseits wäre durchaus angebracht, wird aber bei seinem Charakter nicht zu erwarten sein. PSW --178.197.229.246 11:05, 1. Sep. 2014 (CEST)
PSW, deine Ausführungen sind blanker Unsinn, denn allein schon deine Behauptung „Was ein Verfassungsrechlter X oder Y heute über 1934 oder 1945 denkt, ist einfach unerheblich“ legt doch bereits offensichtlich dar, dass dir eine zweckdienliche und für uns brauchbare wissenschaftliche Herangehensweise fremd zu sein scheint. Die Aussagen im Artikeltext lassen sich zudem ohne Weiteres anhand reputabler Sekundärliteratur bestätigen, sie entspringen dem Mainstream; gerade vor dem Hintergrund, dass du nach einer „aussagekräftigen Primärquelle“ verlangst, zeigt doch deutlich, dass deine Art der Mitarbeit völlig fehl ist, um konstruktiv in der WP beitragen zu können, denn innerhalb der WP werden Primärquellen gerade nicht selbst interpretiert, sondern dies bleibt dem wissenschaftlichen Diskurs vorbehalten – und dieser publiziert seine Erkenntnisse in einschlägiger Fachliteratur! Dabei ist es übrigens unbedeutend, ob du ein in deinem Fach „bekannter Forscher“ bist. Diese Angabe ist für die enzyklopädische Artikelarbeit, insbesondere bei verfassungsrechtlichen Themen, weder hilfreich noch relevant. 141.68.110.188 11:46, 24. Nov. 2014 (CET)

Über das Dritte Reich von einer "Rechtsgrundlage" zu sprechen, kann natürlich immer so oder diskutiert werden. Im vorliegenden Fall besagt der Artikel aber, dass Hitler per Testament und nicht durch eine "Rechtsgrundlage" Dönitz zum Reichspräsidenten gemacht hat. Eine Rechtsgrundlage hätte ein Reichsgesetz aufgrund einer Regierungsentscheidung sein können, wenn man rein positiv dem NS-Recht folgt. Ein solches Reichsgesetz gab es aber nicht. Z. (Diskussion) 20:20, 24. Nov. 2014 (CET)

Dieser Ansicht muss man nicht zwingend folgen, wenn man annimmt, dass Führerbefehle und -erlasse – und ebenso sein polit. Testament – selbst Gesetzescharakter besaßen. Benatrevqre …?! 14:24, 14. Okt. 2015 (CEST)
Stimmt, obwohl es uns heute recht sonderbar erscheint. --Feldrain (Diskussion) 14:50, 14. Okt. 2015 (CEST)
Damals aber nicht, und das ist der wesentliche Punkt. Benatrevqre …?! 15:40, 14. Okt. 2015 (CEST)
So isses. --Feldrain (Diskussion) 15:49, 14. Okt. 2015 (CEST)