Diskussion:Geschichte Namibias/Archiv
Besiedlung vor der Kolonialisierung Ich finde es schade, dass der Anfangsartikel der Geschichte Namibias nicht bearbeitet werden kann. Es scheinen mir ein paar Berichtigungen, aber auch Ergänzungen angeraten: - Die ersten Anlandungen durch Europäer erfolgten nicht im 16., sondern bereits im 15. Jahrhundert -
z.B. duch Diego Cao, 1486, und 1487 durch Bartholomeu Diaz.
- Die Namen dieser ersten Europäer in Südwestafrika sollten m.E. auch durchaus erwähnt werden. - Das Originalkreuz vom Kreuzkap steht weder in Windhoek noch in Südafrika, sondern in Berlin. - Der Atlantik vor der südwestafrikanischen Küste war schon im 16. Jahrhundert ein bevorzugtes
Walfanggebiet.Vermutlich waren die Walfänger die ersten, wenn auch nur für kurze Zeit bleibenden Besiedler der Küstenregion bzw. der Inseln vor der namibischen Küste. Verlässliche Zeugnisse darüber allerdings sind so gut wie nicht vorhanden - wenn man mal von einigen an der Skelettküste gefundenen Wrackteilen oder einigen wenigen schriftlichen Berichten der Walfänger absieht. Ist doch wenigstens der Erwähnung wert - oder ?
Joli, 3.2.05
Völkermord in Deutsch-Südwestafrika
100 Jahre Herero-Aufstand - Lesung und Podiumsdiskussion
Zum 100. Mal jährt sich im Januar 2004 der Beginn des Herero-Aufstandes in Namibia. Unter Samuel Maharero setzte sich das Volk der Herero gegen die Expansionspolitik der Deutschen im damaligen Deutsch-Südwestafrika zur Wehr. Aus diesem Anlass lädt die Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit Kulturradio SWR2, dem Staatsschauspiel Stuttgart und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zu einer Lesung und Podiumsdiskussion ein.
Seit 1883 waren die Herero und andere Völker durch die Kolonialherren radikal unterdrückt worden. Den zunehmenden Verlust ihres Weidelandes, das für sie als Viehzüchter die Lebensgrundlage darstellte, gewaltsame Enteignungen und die Zurückdrängung in Reservate wollten die Herero schließlich nicht mehr hinnehmen. Die Bodenqualität in den Reservaten war äußerst schlecht und für das Vieh ungeeignet, das Leben für dieses stolze Volk zunehmend unerträglich.
Die soziale Unterdrückung und Diskriminierung führte im Januar 1904 zum Aufstand, in dessen Verlauf die Herero weite Teile Zentralnamibias besetzten. Zur Unterstützung der so genannten "Schutztruppen" entsandte der deutsche Kaiser seinen General Lothar von Trotha nach Deutsch-Südwestafrika, um die Herero in die Reservate zurückzudrängen. Nach der entscheidenden Schlacht am Waterberg flohen Tausende Herero in die Wüste und verdursteten. Die im Land Verbliebenen wurden in Konzentrationslagern interniert. Wie viele Herero an den Folgen des Krieges, der Zwangsarbeit, an Unterernährung und Krankheit starben, ist bis heute nicht geklärt.
Am 18.09.2001 verklagte die Gemeinschaft der Herero und eine Gruppe namentlich benannter Herero die Bundesrepublik Deutschland auf Reparationszahlungen wegen Schäden, die den Herero während des Aufstandes in den Jahren von 1904 bis 1907 entstanden sein sollen. Sie verlangen Wiedergutmachung von der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des kaiserlichen Deutschen Reiches für den Rassenkampf gegen das Hererovolk und für den vorbehaltlosen und unverhüllten Völkermord-Feldzug. Schadensersatz verlangen die Herero auch für ihre damalige Versklavung, die Heranziehung zur Zwangsarbeit, die Erniedrigung gefangen gehaltener Hererofrauen und schließlich für die planmäßige Vernichtung der Herero-Kultur.
Gerhard Seyfried hat in seinem Roman "Herero" den Auftstand thematisiert. Er wird mit einer Lesung in das Thema einführen. Mitglieder des Ensembles des Stuttgarter Staatsschauspiels zitieren anschließend aus historischen Texten.Die Frage, wie dem dunklen und noch immer emotionsbeladenen Stück deutscher Geschichte ein würdiger Rahmen zu verleihen ist, hat seit Monaten die Gemüter in Namibia bewegt. Die Zahl der damaligen Opfer schwankt unter den Historikern zwischen 25 000 und 100 000. Im Extremfall wären bis zu 80 Prozent des Volkes durch die Kämpfe und ihre Folgen gestorben. Am Waterberg, wo sich tausende Herero mit ihren Familien verschanzt hatten, fand am 12. August 1904 die Entscheidungsschlacht statt. Den in die Wüste Geflohenen wurde der Rückweg abgeschnitten. Generalleutnant Lothar von Trotha hatte Befehl zur völligen Vernichtung der Herero gegeben.
Die Frage, wie dem dunklen und noch immer emotionsbeladenen Stück deutscher Geschichte ein würdiger Rahmen zu verleihen ist, hat seit Monaten die Gemüter in Namibia bewegt. Die Zahl der damaligen Opfer schwankt unter den Historikern zwischen 25 000 und 100 000. Im Extremfall wären bis zu 80 Prozent des Volkes durch die Kämpfe und ihre Folgen gestorben. Am Waterberg, wo sich tausende Herero mit ihren Familien verschanzt hatten, fand am 12. August 1904 die Entscheidungsschlacht statt. Den in die Wüste Geflohenen wurde der Rückweg abgeschnitten. Generalleutnant Lothar von Trotha hatte Befehl zur völligen Vernichtung der Herero gegeben.
Leiden unter den Folgen der Kolonialzeit Strittig ist die Frage, ob die brutale Strategie des damaligen Befehlshabers der kaiserlichen Schutztruppen als vorsätzlicher Völkermord zu sehen ist. Einer, der davon überzeugt ist, ist der Oberhäuptling der Hereros, Kuaima Riruako. Er leitet ein Gedenkkomitee, das unter anderem den Bau eines Museums plant. Über seine Anwälte hat er in den USA auch Reparationsklagen gegen die Bundesrepublik eingereicht. Sie und die Deutsche Bank sollen für die Verbrechen deutscher Kolonialzeit Wiedergutmachung in Höhe von vier Milliarden Dollar zahlen. "Die Herero leiden noch heute unter den Folgen der Kolonialzeit", betont der schwergewichtige 68-Jährige.
Dem arg auf die Tränendrüsen drückenden Beitrag eine gewisse Neutralität gegeben, auch unter Erwähnung der Vorgeschichte und Begleitfaktoren sowie der heutigen scheinbaren "Aktualität". Erst in der Gesamtsicht wird deutlich, was Sache ist. Grabenkriege über diese eigentlich zwischen Hereros und Deutschen längst geschichtlich beigelegten "Fragen" sind wirklich nicht erforderlich und erklären sich aus geldlichem Interesse von einigen Häuptlingsfamilien, die zu eigenen Gunsten auch am sprudelnden Wiedergutmachungsbrunnen Deutschlands sitzen möchten, falls möglich. --Otto Bofunto 15:36, 8. Jan 2005 (CET)
Nach dem s.o. stehenden Beitrag der einen Seite in dieser konstruktiv zu führenden Diskussion sollte man sich auch den gehaltvollen Gegenstandpunkt s.u. zur Sachlage lesen, um danach dann eigenständig zu entscheiden, was nun wohl wirklich damals gewesen sein wird:
Generalleutnant Lothar von Trothas Aufruf an die Herero vom 2. Oktober 1904 - ein „Vernichtungsbefehl“?
Rede von Dr. Claus Nordbruch auf dem Verbandstreffen des Traditionsverbandes ehemaliger Schutz- und Überseetruppen am 18. Oktober 2003 in Bad Lauterberg
Auf viele Werke der gewöhnlich unkritischen Kolonialliteratur der Kaiserzeit und auf die Publikationen der englischen Kriegspropagandisten während des Ersten Weltkrieges aufbauend, schufen vor allem die marxistischen Historiker der Deutschen Demokratischen Republik die ,Omaheke-Legende’. Sie beherrscht bis heute sowohl die zeitgeistkonforme Geschichtsschreibung als auch den üblichen Journalismus - und keineswegs nur in der Bundesrepublik Deutschland. Der Legende zufolge soll die Kaiserliche Schutztruppe in Deutsch-Südwestafrika nach einer ,Kesselschlacht’ am Waterberg am 11. August 1904 durch ,planmäßige Operationsführung’ und ohne eine ,Alternative zum Entweichen’ zu lassen, die Masse des Hererovolkes in die ,wasserlose Omaheke’ gehetzt haben, wo es an Hunger und Durst bis auf geringe Reste elend umgekommen sei. Gewissermaßen manifestiert sei dieser Völkermord durch die sogenannte Proklamation an die Herero durch Generalleutnant Lothar VON TROTHA. Die Vorwürfe sind zur Genüge bekannt. Der sozialistische Publizist Tom SANDERS beispielsweise stellt zunächst sehr sachlich fest, daß ,25.000 Angehörige’ des Hererovolkes, ,einschließlich Frauen und Kinder’ am Waterberg versammelt gewesen seien, um dann allerdings klischeehaft zu behaupten: ,Von Trotha gelang es, die Menschen in die Wüste zu drängen, wo er zuvor die wenigen Wasserquellen vergiftet hatte. Seine Truppen schlossen die Herero in der Wüste, wo sie zu Tausenden starben. [...] Männer, die der Wüste entrannen, wurden im Stile des Ku Klux Klan gelyncht.’[4][i] Folglich habe sich VON TROTHAs Taktik als Genozid erwiesen. Eine Interpretation, die international Unterstützung erhält. Der BBC zufolge, immerhin einer der größten Rundfunkanstalten der Welt, hätten die Deutschen die Herero in die Omaheke ,getrieben’, die letzten Wasserlöcher ,abgeriegelt’ und gar einen ,Zaun errichtet’.[ii] Absurd oder nicht: Nach marxistischer und/oder germanophober Auffassung setzte die ,deutsche Armee’ alles daran, ,das namibische Volk [!] systematisch auszurotten.’[iii] Der ,Vernichtungsbefehl’ stelle alle Zweifel hierüber außer Frage. Ist dem wirklich so? Ich will dies mit aller Kraft verneinen. Bevor wir den Aufruf analysieren, müssen wir uns zunächst über die tatsächliche Größenzahl der Herero am Waterberg Klarheit verschaffen. Nur wenn diese geklärt ist, lassen sich Angaben über tatsächliche Opferzahlen machen. Der Missionar Friedrich BERNSMANN hatte kurz vor dem Ausbruch des Aufstandes die Gesamtzahl der Herero auf 35.000 geschätzt und meinte weiter, daß von diesen 23.000 bis 25.000 den Aufstand überlebt hatten.[iv] Mit diesen Angaben kommt der Missionar der Wahrheit bereits sehr nahe! Der den Deutschen nicht gerade abhold eingestellte britische Historiker G. L. STEER geht von einer Streitmacht der Herero am Waterberg aus, die insgesamt ,2.500 altertümliche Gewehre’ stark war.[v] Eine auf die Bevölkerungszahl bezogen realistische Schätzung, die durch die Zahl der nach den Gefechten angetroffenen Herero unterstrichen wird. Aber selbst wenn man Samuel MAHARERO zugestehen will, die geradezu gigantische Anzahl von 4.000 bis 4.500 Kriegern um sich geschart zu haben und ferner angenommen wird, daß auf jeden dieser Krieger durchschnittlich fünf oder sechs unbewaffnete Familienangehörige kommen - eine riesige Zahl, von der übrigens die Exterminationisten, wie wir die Verfechter der Völkermordthese zusammenfassend nennen wollen, ausgehen[vi] - dann waren am Waterberg im August 1904 allerhöchstens zwischen 24.000 und etwa 30.000 Herero zusammengezogen. Hierbei steht man MAHARERO darüber hinaus bereits wohlwollend zu, fast alle Angehörigen seines Volkes am Waterberg um sich geschart zu haben, was, angesichts der Tatsache, daß eine ganze Reihe von Werften und Clans sich nicht an den Aufständen beteiligt haben, sehr unwahrscheinlich ist.[vii] Es ist vollkommen ausgeschlossen, daß, wie dies Jon M. BRIDGMAN, bekanntlich eine wesentliche Quelle, auf die sich die Klageschrift beruft, behauptet, »zwischen 50.000 und 60.000 Herero die Schlacht vom Waterberg überlebt und […] in die Omaheke gezogen«[viii] seien. Sachlich berechnet können kaum weniger als 12.000 (nach STEER) und allerhöchstens 30.000 Herero im August 1904 am Waterberg versammelt gewesen sein. Eine exakte Zahl wird sich niemals mehr feststellen lassen, wenn wir aber den Mittelwert beider Zahlen als Richtwert anerkennen, haben wir mit etwa 21.000 Herero eine realistische Ausgangsbasis, die weiteren historischen Geschehnisse zu beurteilen. Der Waterberg verdankt seinen Namen den relativ vielen Wasserquellen in diesem Gebiet. Er bot freilich nicht Wasser in unbegrenzter Menge! Selbst der am Waterberg ansässige reiche Häuptling KAMBAZEMBI mußte sein Vieh, etwa 5.000 bis 12.000 Tiere, oftmals bis in das Gebiet von Otavi, Otjikoto und Grootfontein treiben, um für seine Rinder ausreichende Möglichkeiten zur Tränke zu finden,[ix] was deutlich macht, wie sehr das Wasservorkommen am Waterberg begrenzt war (und ist) und keinesfalls für ›viele Zehntausende Menschen und noch mehr Tiere‹ Wasser bot; erst recht nicht über viele Monate hinweg. Schon wegen der begrenzten Weideverhältnisse und dem ebenso begrenzten Wasserreservoir am Waterberg ist es nicht möglich, daß sich zur Zeit der Gefechte in diesem Gebiet mehr als circa 21.000 Herero und etwa ebenso viele Kopf Großvieh versammelt hatten. Das sind die realistischen Zahlen, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben und keineswegs die dogmatisch-politischen, astronomischen Angaben der Exterminationisten, die jedweder vernünftigen Grundlage entbehren. Noch ein kurzes Wort zum Viehsterben: Die Hauptursache des Viehsterbens in der Omaheke geht meiner Meinung nach nicht ausschließlich auf einen chronischen Wassermangel zurück, sondern tatsächlich auf Vergiftung, die, um die Gemüter gleich zu beruhigen, allerdings nicht auf menschlichen Einfluß zurückzuführen ist. Der Giftpflanze Makou, im südlichen Afrika auch bekannt unter dem Namen ›gifblaar‹ oder ›poison leaf‹ (wissenschaftlicher Name: Dichapetalum cymosum) scheint diesbezüglich eine wesentlich größere Bedeutung zuzukommen, als ihr in der Historiographie bislang zugestanden worden ist. Diese, im subtropischen, trockenen Habitat anzutreffende Pflanze, bildet auf Sandboden saftig erscheinende, grüne Blätter,die ein Gift namens Monofluorazetat beinhalten, welches Herz und Nervensystem von Herbivoren angreift. Die Pflanze ist am giftigsten, wenn sie junge Blätter formt, wie dies im Frühling - in Südwestafrika just Mitte August bis September! - der Fall ist. Vergiftete Tiere sind oftmals rastlos, übersensibel, haben einen sehr schnellen Atem und zittern.[x] Nur wenn die Tiere nach dem Verzehr dieser todbringenden Pflanze viel Ruhe bekommen, besteht die Chance auf Genesung. Da genau dies nicht der Fall sein konnte, schließlich mußten die Herero ihr Vieh aus nachzuvollziehenden Gründen zur Eile antreiben, steht es außer Frage, daß der Verzehr der Makou eine wesentliche Todesursache für den Tod vieler Tiere war. Kommen wir nach diesen einleitenden Worten, die vor allem darstellen sollten, daß gerade das hier zu behandelnde Thema im besten revisionistischen Sinne von allen Seiten beleuchtet werden muß, zum Aufruf an die Herero. Es zeugt von militärischem Unwissen, die Proklamation an die Herero vom 2. Oktober 1904 als einen ›Befehl‹ zu bezeichnen, da sich ein Befehl notgedrungen immer nur an die Truppe richtet, was hier mitnichten der Fall ist. Bei der Proklamation handelt es sich um nichts anderes, als was sie ursprünglich auch bezeichnet worden war: ein Aufruf an das Volk der Herero - ganz im Gegensatz zu dem Zusatzbefehl, der tatsächlich ein Befehl war und sich folgerichtig an die Schutztruppe, nicht aber an das Hererovolk richtete. Ich will nicht anzweifeln, daß es einen Anruf gegeben hat, wohl aber will ich es nicht unerwähnt lassen, daß bislang kein eindeutig authentischer Wortlaut vorliegt; denn beispielsweise unterscheidet sich der archivierte Text im Reichsarchiv in Potsdam deutlich von dem im Nationalarchiv in Windhuk vorliegenden Wortlaut. Kein Geringerer als Generalleutnant VON TROTHA selbst hat die Existenz der Proklamation in der Sprache der Herero bereits vor 100 Jahren belegt. Am 4. Oktober schreibt er an den Generalstab in Berlin: ,Ich habe gestern, vor meinem Abmarsch, die in den letzten Tagen ergriffenen Orlogleute kriegsgerichtlich verurteilt, aufhängen lassen, und habe alle zugelaufenen Weiber und Kinder wieder in das Sandfeld unter Mitgabe der in Otjiherero abgefaßten Proklamation an das Volk der Herero zurückgejagt.’[xi] Die Existenz des Aufrufes wurde und wird also kaum von einem ernstzunehmenden Historiker bezweifelt. Aber was soll die gesicherte Erkenntnis von der Existenz einer Proklamation belegen? Keinesfalls kann dieses Schriftstück, das nach wenigen Wochen wieder zurückgezogen wurde, die ,Rolle der deutschen Militärmacht’ darlegen,die die Schutztruppe 30 Jahre lang in Südwestafrika tatsächlich gespielt hat. Wie ist der Aufruf an das Volk der Herero also zu werten? Der Aufruf wurde nach einem Feldgottesdienst am 2.Oktober 1904 an der Wasserstelle Osombo Windimbe verlesen. Ihr Wortlaut lautet nach einer handschriftlichen Abschrift, die sich im Reichsarchiv befindet, wie folgt: »Ich, der große General der deutschen Soldaten, sende diesen Brief an das Volk der Herero: Die Herero sind nicht mehr deutsche Untertanen. Sie haben gemordet und gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körperteile abgeschnitten und wollen jetzt aus Feigheit nicht mehr kämpfen. Ich sage dem Volk: Jeder, der einen der Kapitäne an eine meiner Stationen als Gefangenen abliefert, erhält 1.000 Mark, wer Samuel Maharero bringt, erhält 5.000 Mark. Das Volk der Herero muß jedoch das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr dazu zwingen. Innerhalb der deutschen Grenzen wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh, erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen. Dies sind meine Worte an das Volk der Herero.
Der große General des mächtigen deutschen Kaisers.«[xii]
Nach Verkündung dieser Proklamation an die anwesenden Herero wurde der Truppe folgender Befehl erteilt:
,Dieser Erlaß ist bei den Appells den Truppen mitzuteilen mit dem Hinzufügen, daß auch der Truppe, die einen der Kapitäne fängt, die entsprechende Belohnung zuteil wird und daß das Schießen auf Weiber und Kinder so zu verstehen ist, daß über sie hinweggeschossen wird, um sie zum Laufen zu zwingen. Ich nehme mit Bestimmtheit an, daß dieser Erlaß dazu führen wird, keine männlichen Gefangenen mehr zu machen, aber nicht zu Grausamkeiten gegen Weiber und Kinder ausartet. Diese werden schon fortlaufen, wenn zweimal über sie hinweggeschossen wird. Die Truppe wird sich des guten Rufes der deutschen Soldaten bewußt bleiben.
Der Kommandeur: gez. v. Trotha Generalleutnant’[xiii]
Der für uns Deutsche des 21. Jahrhunderts pathetisch anmutende Wortgebrauch war vor 100 Jahren so unüblich nun nicht. Schon gar nicht für Generalleutnant VON TROTHA, was aus psychologischen Gründen durchaus nachzuvollziehen ist. Aus der Sicht VON TROTHAs - und ich möchte an dieser Stelle betonen, nur aus dessen Sicht - ist diese Wortwahl durchaus verständlich: Er, der frisch ,importierte’ Berufsoffizier aus dem Deutschen Reich, hatte nach monatelanger Planung und intensivem Bemühen sein militärisches Ziel, die Herero in den Gefechten am Waterberg zu schlagen, nicht erreicht. Sein ebenso verzweifelter wie fanatischer Drang, die Herero nach den Gefechten am Waterberg noch zu einer entscheidenden Schlacht zu stellen, belegt die konventionelle Auffassung über einen militärischen Sieg, die auf den Schlachtfeldern Europas durchaus ihre Berechtigung hatte, in Afrika jedoch vollkommen an den Realitäten vorbeiging. Irreal war bereits sein ursprüngliches militärisches Ziel gewesen: VON TROTHA verfocht, ganz nach alter Schule, das Prinzip des Vernichtungssieges durch Umfassung des Feindes. Dieses Prinzip, von Generalfeldmarschall Graf Alfred VON SCHLIEFFEN geprägt, bezieht sich auf die historische Schlacht zwischen rund 80.000 Römern und 50.000 Karthagern am 2. August 216 vor unserer Zeitrechnung bei Cannae, einer kleinen Stadt in Apulien. ›Cannae‹ steht analog für den Begriff ›Vernichtungsschlacht‹, derzufolge ein Schwächerer durch Anwendung der Hufeisentaktik die Möglichkeit hat, einen Stärkeren zu besiegen.[xiv] Ein ›Cannae‹ sollte also nach den Vorstellungen von General VON TROTHA auch am Waterberg erzwungen werden. Nichts anderes geht aus VON TROTHAs Strategie hervor. In seinem Tagebuch bekennt er u.a.: ,Mein anfänglich gefaßter und immer festgehaltener Plan für die Operationen war der, die Hereromasse, die am Waterberg saß, zu umklammern, und die Masse durch einen gleichzeitig geführten Schlag zu vernichten, dann einzelne Stationen zu bilden, um die abströmenden Teile zu suchen und zu entwaffnen.’[xv] Mittels seiner Proklamation versuchte dieser gescheiterte General nichts anderes, als Eindruck zu schinden. Mit Hilfe dieser exzentrischen Wortwahl vor seinen Vorgesetzten in Berlin glaubte er, das eigene Gesicht zu wahren und sich vom Makel des Versagers quasi reinzuwaschen. Dieser Versuch, das eigene Ego zu schützen, war mitnichten sein erster und sollte auch nicht sein letzter gewesen sein. Immer wieder fiel er durch Meldungen abenteuerlichen Inhalts auf. So telegraphierte er bereits am 5. Oktober 1904 von Osombo Windimbe an das Gouvernement nach Windhuk: ,Feindliche Hauptkräfte von mir bis 2 Tagesmärsche nordöstlich Epata längs Eiseb verfolgt. Dieselben sind in wilder Flucht unter Zurücklassung zahlreichen Viehes weiter südöstlich ins Sandfeld hinein, wo nach 2 weiteren Durststrecken noch größere Wasserstellen sein sollen. […] Zurückströmen zahlreicher Banden nach Westen zu erwarten.’[xvi] Eine Phrase, die von den Verfechtern der Völkermordthese dankbar aufgegriffen wird. Der verheerenden Implikationen des Aufrufs an die Herero war man sich sowohl im Generalstab in Berlin als auch in der Reichsregierung natürlich bewußt. Schon wenige Wochen nach ihrer Verkündung wurde deshalb die Proklamation auf Drängen des Reichskanzlers Bernhard VON BÜLOW und auf Veranlassung des Kaisers am 12. Dezember 1904 zurückgenommen. Die Vorgeschichte zu dieser Entscheidung ist sehr aufschlußreich, da sie die unterschiedlichen Positionen zwischen der Einzelperson Generalleutnant Lothar VON TROTHA einerseits und der Führungsriege im Gouvernement bzw. im Deutschen Reich andererseits verdeutlicht: In einem Schreiben an den Generalstab legte Generalleutnant VON TROTHA am 4. Oktober seine bereits in der Proklamation angeklungene Position dar: ,Es fragte sich nun für mich nur, wie ist der Krieg mit den Herero zu beendigen. Die Ansichten darüber, bei dem Gouverneur und einigen ›alten Afrikanern‹ einerseits und mir andererseits gehen gänzlich auseinander. Erstere wollten schon lange verhandeln und bezeichnen die Nation der Herero als notwendiges Arbeitsmaterial für die zukünftige Verwendung des Landes. Ich bin gänzlich anderer Ansicht. Ich glaube, daß die Nation als solche vernichtet werden muß, oder, wenn dies durch taktische Schläge nicht möglich war, operativ und durch die weitere Detail-Behandlung aus dem Lande gewiesen wird. […] Da ich mit den Leuten weder pactieren kann, noch ohne ausdrückliche Weisung Seiner Majestät des Kaisers und Königs will, so ist eine gewisse rigorose Behandlung aller Teile der Nation unbedingt notwendig, eine Behandlung, die ich zunächst auf meine eigene Verantwortung übernommen und durchgeführt habe, von der ich auch, so lange ich das Kommando habe, ohne direkte Weisung nicht abgehe. Meine genaue Kenntnis so vieler zentral-afrikanischer Stämme, Bantu und Anderer, hat mir überall die überzeugende Notwendigkeit vorgeführt, daß sich der Neger keinem Vertrag, sondern nur der rohen Gewalt beugt.’[xvii] Eine fanatische Aussage, die der Generalleutnant vier Wochen später in einem Schreiben an den Gouverneur wiederholte und sogar ausmalte. Gouverneur Theodor LEUTWEIN wandte sich scharf gegen VON TROTHAs Absichten. Als Regierungschef des Landes fühlte er sich übergangen. An die Kolonialabteilung schrieb LEUTWEIN bereits am 28. Oktober 1904: ,Diese Proklamation hat mich schließlich zur Absendung des oben erwähnten Telegramms veranlaßt, da ich der Ansicht bin, daß mit ihr in die Rechte des Gouverneurs eingegriffen worden ist. Denn ob ein Volk vernichtet oder wieder [?] über die Grenze gejagt werden soll, ist nicht bloß eine militärische, sondern auch eine politisch-wirtschaftliche Frage. Außerdem erfahren die Hereros aus dem Schriftstück, daß es in Südwestafrika einen Gouverneur überhaupt nicht mehr zu geben scheint […] Nach alledem, was ich vorstehend dargelegt habe, bitte ich die hohe Abteilung mir nicht zu verargen, wenn ich eines Tages die Nachricht von meiner erfolgten Abreise sende.’ Er käme sich, so LEUTWEIN weiter, ,durchaus überflüssig vor’ und könne ,nur wiederholt dringend empfehlen, das ganze Schutzgebiet der Militärdiktatur des Generalleutnant von Trotha zu unterstellen.’ [xviii] Eine Woche später, am 5. November 1904, wandte sich Generalleutnant VON TROTHA mit einem Schreiben persönlich an Gouverneur LEUTWEIN. In diesem brisanten Brief hieß es unter anderem: ,Instruktionen oder Direktiven habe ich bei meiner Ernennung zum Kommandeur in S.W.A. keine erhalten. Seine Majestät der Kaiser und König haben mir nur gesagt, er erwarte, daß ich mit allen Mitteln den Aufstand niederschlagen und ihn später über die Ursachen der Erhebung aufklären werde. […] Ich kenne genügend Stämme in Afrika. Sie gleichen sich alle in dem Gedankengang, daß sie nur der Gewalt weichen. Diese Gewalt mit krassem Terrorismus’ - ein Begriff,der damals mit Bezug auf die französische Revolution im Sinne von ,Schreckensherrschaft’ gebraucht wurde[xix] - ,und selbst mit Grausamkeit auszuüben, war und ist meine Politik. Ich vernichte die aufständischen Stämme mit Strömen von Blut und Strömen von Geld.Nur auf dieser Aussaat kann etwas Neues entstehen, was Bestand hat.’ [xx] Konnte die Diskrepanz zwischen den beiden maßgeblichen Autoritäten in Deutsch-Südwestafrika stärker hervortreten, als in diesen unmißverständlichen Worten? Nur wenige Tage später, am 12. November 1904, ließ LEUTWEIN in einem Schreiben an das Auswärtige Amt (Kolonial-Abteilung) noch einmal nichts an Deutlichkeit vermissen: ,Aber eine Vernichtungspolitik braucht sie darum doch nicht zu werden, dies nicht aus Liebe zu den Eingeborenen, sondern aus Liebe zu unserer Sache. Denn ich halte eine Vernichtung der Eingeborenen zumal eines so lebenskräftigen Stammes wie die Herero wirtschaftlich für schädlich und militärisch für undurchführbar. […] Ich bleibe daher bei meiner Politik, nämlich daß wir aufständische Eingeborene nach gründlicher Bestrafung machtlos machen, sonst aber bestehen lassen müssen.’[xxi] Zu dieser Einsicht gelangte denn auch der Generalstab. Der Chef des Generalstabes der Armee in Berlin, General Alfred VON SCHLIEFFEN, stellte in einem Schreiben an Reichskanzler Bernhard VON BÜLOW am 23. November fest, daß er zwar der Absicht VON TROTHAs zustimmen könne, ,die ganze Nation’ der Herero ,vernichten oder aus dem Lande treiben’ zu wollen, diese Erwägung letztlich aber doch verwerfe, da von Trotha gar nicht die Macht habe, sie durchzuführen. ,Es wird daher kaum etwas anderes übrig bleiben, als zu versuchen, die Hereros zur Übergabe zu veranlassen. Das wird erschwert durch die Proklamation des Generals v. Trotha, der jeden Herero erschießen lassen will. Wenn durch eine neue Proklamation den Hereros, welche sich unseren Truppen stellen, das Leben zugesagt wird, so werden sie der neuen Zusage kaum trauen wollen. Es muß indes versucht werden.’ [xxii] Am darauf folgenden Tag, den 24. November 1904, richtete Reichskanzler VON BÜLOW ein Schreiben an den Kaiser, in dem es heißt, daß der Inhalt der Proklamation im Widerspruch mit ,unseren’ Prinzipien des Christentums und der Menschlichkeit stünde. So sehr auch auf ,einer strengen Bestrafung des schuldigen Volkes und insbesonders seiner Führer und Kapitäne bestanden werden’ müsse, ,so sehr würde die vollständige und planmäßige Ausrottung der Herero alles durch die Forderungen der Gerechtigkeit und der Wiederherstellung der deutschen Autorität gebotene Maß überschreiten.’ Es erschiene dem Reichskanzler ferner, daß das Bekanntwerden der Proklamation geeignet sei, ,dem deutschen Ansehen unter den zivilisierten Nationen Abbruch zu tun und der ausländischen Hetze gegen’ Deutschland Nahrung zu geben. Er stellte deshalb an den Kaiser die Bitte, ihn, den Reichskanzler, zu ermächtigen, General von Trotha telegraphisch anzuweisen, durch eine neue Proklamation den sich der Schutztruppe freiwillig stellenden Herero, mit Ausnahme der unmittelbar Schuldigen und Rädelsführer, das Leben zuzusagen und alles zu tun, was der baldigen Übergabe der Herero dienlich sei.[xxiii] Wenige Tage später erging der Befehl an Generalleutnant VON TROTHA ,mit Ausnahme von den unmittelbar Schuldigen und den Rädelsführern’, den Herero das Leben zu schenken. Des weiteren sollte VON TROTHA angewiesen werden, die von den evangelischen Missionaren angebotene vermittelnde Tätigkeit nicht zurückzuweisen, da nach Auffassung Berlins die seit vielen Jahrzehnten im Schutzgebiet ansässige Mission am besten in der Lage sei, die mögliche Fürsorge für die sich ergebenden Hereros insbesondere auch für die Frauen und Kinder zu übernehmen.[xxiv] Generalleutnant VON TROTHAs Aufruf an das Volk der Herero, welche von einschlägig bekannter Seite als ,Schießbefehl’ oder gar als ,Vernichtungsbefehl’ verunglimpft wird, wurde zu einem Zeitpunkt gegeben, als die meisten Herero längst außerhalb eines etwaigen deutschen Zugriffs waren. Samuel MAHARERO und seine Leute hatten längst Betschuanaland erreicht, tausende andere Herero waren unter Führung ihrer jeweiligen Großleute im Busch untergetaucht. Die Masse der am Waterberg zusammengezogenen Krieger und ihre Familienangehörigen waren zum 2. Oktober 1904 de facto in Sicherheit. Die Proklamation richtete sich deshalb faktisch an Nichtkombattanten, an Nachzügler, Frauen und Kinder. Sie schädigte damit das tadellose Ansehen des deutschen Militärs. Es war ein durch und durch unsinniger Aufruf, der in erster Linie aber aus psychologischen Gründen zu erklären, nicht aber aus militärischen Notwendigkeiten heraus zu interpretieren ist. Der Chef des Generalstabs,General Alfred VON SCHLIEFFEN, machte Reichskanzler VON BÜLOW am 16. Dezember 1904 - zu diesem Zeitpunkt war die Proklamation bereits zurückgezogen! - auf diese gravierende Dimension noch einmal aufmerksam: sie war auf die ,Einschüchterung der Herero’ berechnet.xxv] Politisch gesehen wirkte sich der Aufruf schädlich aus, da er dem Ansehen des gesamten deutschen Volkes als Kulturvolk schadete. Paul ROHRBACH bezeichnete bereits am 7. Oktober 1904 mit Recht die Proklamation als ein ,wahres Verhängnis’ und ein ,unseliges Prinzip’. Dieser erfahrene Kolonialpolitiker erkannte die dem Aufruf zugrundeliegende Kontraproduktivität: ,Die Trothasche Proklamation wird uns bei aller Welt schaden und hier nicht das Mindeste nützen. Die Idee, daß die ,Schuldigen’, die Häuptlinge der Hereros, die Mörder der Weißen, je zur Bestrafung in unsere Hände fallen werden, daß das ganze Volk mit seinen Kapitänen je sich uns auf Gnade und Ungnade ergeben könnte oder daß wir jeden Herero einzeln im Sandfeld fangen werden, ist absurd. Wir können anstellen, was wir wollen,so werden wir doch nie darum herumkommen, zu irgendeiner Zeit von uns aus ein Ende mit dem Hererokrieg zu machen und die Hereros wieder heranzuziehen.’[xxvi] Genau diese ,Heranziehung’ leitete die Reichsregierung bzw. das Gouvernement mit dem Erlaß vom 12. Dezember 1904 ein. Entsprechend dem traditionellen Ehrenkodex deutscher Offiziere und ihrer Erziehung und Ausbildung verstand und verstehen die deutschen militärischen Führungskräfte unter dem Begriff ,Vernichtung’ die Ausschaltung,die Zerschlagung,die Neutralisierung des Feindes,so daß sich dieser nicht mehr dem Kampf stellen kann. Niemals jedoch hat im deutschen militärischen Sprachgebrauch der Begriff ,Vernichtung’ den Befehl oder die Absicht oder die Durchsetzung genozider Ziele verfolgt. Oberstleutnant Klaus LOHSE, ehemaliger Bataillonskommandeur und Taktiklehrer der Bundeswehr, erklärt hierzu, daß ,Vernichtung’ ,einzig und allein gegen den waffenführenden Feind gerichtet’ war und ist. ,Unbewaffneten Männern, Frauen, Kindern, Kranken, Gebrechlichen etc. wurde - wo immer möglich - geholfen. Ein Schießbefehl gegen diese Personengruppen widersprach und widerspricht entschieden den deutschen militärischen Führungsgrundsätzen.’[xxvii] Aus dem Zusatzbefehl geht zweifelsfrei hervor, daß General VON TROTHA das Töten von Frauen und Kindern weder beabsichtigt noch gewollt, schon gar nicht befohlen, sondern im Gegenteil eindeutig verboten hatte. Etwas anderes wäre auch mit einer preußischen Offiziersausbildung gar nicht in Einklang zu bringen gewesen! Davon einmal ganz abgesehen, wäre ein widerrechtlicher Befehl - so er denn erteilt worden wäre - von den ,alten’ Schutztruppenoffizieren, die die liberalere Politik LEUTWEINs unterstützten, niemals ausgeführt worden. Ich denke da allen voran an Offiziere wie VOLKMANN oder VON ESTORFF, die immerhin für die ,Abriegelung’ der Omaheke verantwortlich waren. Sie hätten ihre Einheiten niemals zu einem derartig völkerrechtswidrigen und unehrenhaften Verhalten angehalten. Ein Schießbefehl gegen Frauen und Kinder hätte dem Ehrenkodex deutscher Offiziere, ja überhaupt den traditionellen Richtlinien deutscher Soldaten im Kriegseinsatz widersprochen. Dies ist eine Tatsache, die auch General VON SCHLIEFFEN unmißverständlich klarstellt. Am 16. Dezember 1904 schrieb er diesbezüglich an den Reichskanzler: ,Auch vor Erlaß dieses Befehls durfte auf Weiber und Kinder nicht geschossen werden; so hat beispielsweise General v. Trotha - wie mir Oberstleutnant v.Beaulieu gemeldet hat - nach dem Gefecht bei Waterberg, wo zahlreiche Frauen und Kinder in den Pontoks vorgefunden wurden und die Gefahr von Ausschreitungen vorlag, ihre Tötung noch besonders verboten.’[xxviii] ,Wer aber glaubt’, so bekennt Maximilian BAYER ergänzend, ,daß unsere Reiter der Schutztruppe, deren harter Beruf es war, die Vergeltung mit kämpfender Hand zu bringen, kein Mitleid mit dem Jammer der Unterlegenen beschlichen habe, der kennt das Gemüt des deutschen Soldaten nicht’.[xxix] In der Tat! In der Praxis sah es so aus, daß von der Schußwaffe nur bei bewaffneten Hereros Gebrauch gemacht wurde. Darüber hinaus wurden versprengte Teile von ,Hererobanden’ keineswegs ,niedergemäht’, sondern als Gefangene mitgenommen. Bewaffnete Herero, die sich ergeben hatten, wurden kriegsvölkerrechtlich korrekt behandelt und keineswegs ,abgeschlachtet’, wie dies uns die Exterminationisten weismachen wollen. Divisionspfarrer Max SCHMIDT berichtet, daß wenige Tage bevor Generalleutnant VON TROTHA seine Proklamation an das Volk der Herero richtete, einige Gefangene eingebracht wurden: ,Sie zeigen große Ruhe und einzelne sogar spöttische Frechheit. Oberleutnant Volkmann verhört sie durch einen Dolmetscher, obschon dieser alte Afrikaner selber etwas von der Hererosprache versteht.’[xxx] Nach dem Verhör wurde die Gefangenen an den Munitionswagen gebunden und mitgeführt - und nicht ,massakriert’. SCHMIDT erinnert sich nach dem Scharmützel von Okowindombo vom 5. September 1904 - also inmitten der ,Verfolgung’ der Herero durch die Schutztruppe! - an das typische Verhalten der Deutschen den Hereros gegenüber. An der Wasserstelle hockte ,eine Anzahl Gefangener: einige Männer, mehrere Weiber und Kinder. Die Weiber tragen Kleidungsstücke, die offensichtlich den bestohlenen Läden oder Schränken geplünderter Farmen entstammen. […] Die Gefangenen wurden vernommen, aber ihnen kein Haar gekrümmt - genau wie ich’s stets in diesen Wochen erlebt habe. Ich sah sogar, daß abgehungerte Gefangene gesättigt und, wenn es Weiber oder alte Männer waren, unbehelligt entlassen, ja, vor der Hinterlist unserer eingeborenen Treiber und Bambusen, die den Gefangenen solche Schonung missgönnten, mit allem Nachdruck beschützt wurden. Oftmals sah ich Hererojungen, die von ihren flüchtigen Angehörigen in der Werft zurückgelassen waren, und nun vergnügt bei der Truppe kleine Dienste taten. Sie litten keinen Hunger, und unsere Ärzte nahmen sich ihrer an.’[xxxi] Oberleutnant Erich VON SALZMANN berichtet von einem weiteren charakteristischen Fall. In der Nähe von Owikokorero fanden die Deutschen an einer versteckten Wasserstelle im Busch zwei eingeborene Frauen. Ihre Männer waren ausgerissen. Die eine Frau ,hatte ein ungefähr eine Woche altes Baby mit und sah zum Erbarmen aus. Sie merkte bald, daß wir Mitleid mit ihr hatten, und hatte daher mit ihren Bettelversuchen, die sich in flehendem Aufheben der Arme äußerten, Glück. Wir gaben ihr Corned-Beef, wovon wir noch übergenug hatten, und sie schlug sich den ganzen Bauch voll damit.’[xxxii] Die allgemeine humane Grundeinstellung der deutschen Soldaten war unter den sich ergebenden Herero bzw. den gefangengenommenen Herero bekannt. Es liegen einige beeindruckende und vor allem authentische (!) Hereroquellen vor, die die allgemeine humanitäre Einstellung der Angehörigen der Kaiserlichen Schutztruppe anerkennen. Sie alle bestätigen das Gegenteil von den Vorwürfen angeblicher Misshandlungen und Greuel. Denken wir an die Aussagen des bedeutenden Evangelisten Andreas KUKURI,[xxxiii] der die Omaheke im September 1904 durchwanderte (um einmal einen Begriff des ehemaligen Bundespräsidenten Richard VON WEIZSÄCKER gleichwertig zu benutzen) oder an die Stellungnahmen der Herero-Ältesten, die Mitte der achtziger Jahre im Rahmen des Michael Scott Projects interviewt wurden.[xxxiv] Denken wir vor allem an die charakteristische Aussage von AMANDA, der gebildeten Tochter von Kapitän ZACHARIAS von Otjimbingwe, die zugab, sich fangen gelassen zu haben, weil sie wisse, daß deutsche Soldaten den Hererofrauen kein Leid zufügten.[xxxv] Diese Beispiele belegen unzweifelhaft die tadellose Einstellung der deutschen Soldaten, die sich en gros zu Ausschreitungen gegen Eingeborene nicht haben hinreißen lassen! Hans GERMANI, weltbekannter Journalist der deutschen Tageszeitung Die Welt, sprach Ende der siebziger Jahre mit dem Präsidenten der Oppositionspartei, der Demokratischen Turnhallen Allianz (DTA), Oberhäuptling Clemens KAPUUO über die politische Lage und die Geschichte Südwestafrikas. GERMANI stellte dem Herero-Chef die Frage, was er als Herero eigentlich den Deutschen gegenüber fühle - dem Volk,das man beschuldige, einen Genozid an seinem Volk begangen zu haben. KAPUUO antwortete hierauf: ,Wissen Sie, das ist eigentlich Unsinn. Wir sind zwei Kämpfervölker, die besten hier in Südwest. Wir haben damals gegeneinander gekämpft, Ihr seid die Stärkeren gewesen. Gewiß, viele von uns starben auf der Flucht durch die Wüste - aber was soll das? Man sollte vermeiden, in alten Gräbern zu wühlen, da kommt nie eine Zukunft heraus. Schauen Sie sich heute meine Herero an. Die ziehen sich heute noch bei merkwürdigen Sonntagsübungen alte deutsche Uniformen an, haben Dienstränge, ,Leutnanti’, ,Oberleutnant’, ,Hoppmann’, ,Majora’. Sie tragen sogar die ,Affenschaukel’, die Schulterbänder der deutschen Generalstäbler. Im Grunde haben wir einen tiefen Respekt vor den Deutschen.’[xxxvi] Abschließend möchte ich wie folgt zusammenfassen: Es besteht für mich kein Zweifel, daß Generalleutnant Lothar VON TROTHA persönlich - anfänglich sogar mit Billigung des Generalstabs - die Herero zumindest militärisch, vielleicht sogar auch physisch vernichten bzw. des Landes verweisen wollte. Im schlimmsten Falle läßt sich hieraus ein Vorsatz zum Völkermord ableiten. Keinesfalls ist es jedoch zum vollendeten Genozid gekommen. Es ist aus verbürgten Quellen nicht zu entnehmen, daß Herero durch Deutsche ,massakriert' worden sind. Gegenteilige Behauptungen basieren vor allem auf dem einschlägigen Machwerk Blue Book. Zu diesem dilettantischen englischen Kriegspropaganda-Pamphlet, auf dem sich bezeichnenderweise die meisten Vorwürfe stützen, möchte ich mit einer grundsätzlichen Bemerkung meine Ausführungen beenden: Während des Herero-Aufstandes war der britische Militärattaché Colonel TRENCH vor Ort gewesen: Er war mit dem Hauptquartier[xxxvii] viele Monate lang direkt an der Front und dementsprechend Augenzeuge der Kampfhandlungen. Wer, wenn nicht er, würde als glaubwürdiger Zeuge über etwaige Menschenrechtsverletzungen berichtet haben? In den maßgeblichen Archiven in Windhoek und London, aber auch in Pretoria, liegen jedoch keine Dokumente vor, die Hinweise darauf geben, daß dieser hochkarätige Offizier seinen Vorgesetzten in London Meldung über beobachtete Greuel erstattet hätte! Diese Tatsache ist von elementarer Wichtigkeit, denn es ist selbstverständlich, daß - hätte es Vorkommnisse gegeben, die auch nur im entferntesten mit Mißhandlungen oder gar mit einem Genozid in Verbindung gebracht werden könnten - TRENCH mit hundertprozentiger Sicherheit diese Verbrechen seiner Dienststelle auch gemeldet hätte. Die Tatsache, daß keinerlei derartiger Berichte vorliegen, ist freilich konsequent, denn es haben - und davon bin ich angesichts des mir vorliegenden Forschungsmaterials überzeugt - während der Niederschlagung des Herero-Aufstandes keine von Deutschen begangene Greuel stattgefunden.
© Dr. Claus Nordbruch Diese Rede basiert auf den Büchern des Verfassers: Claus NORDBRUCH, Der Hereroaufstand 1904, Stegen 2002. ISBN 3-93453-111-3 Claus NORDBRUCH, Völkermord an den Herero in Deutsch-Südwestafrika? Die Widerlegung einer Lüge, Tübingen 2003. ISBN 3-87847-210-2
Anmerkungen und Quellennachweise:
[i] Tom SANDERS, ,Imperialism and Genocide in Namibia’, in: Socialist Action, Heft April/1999.
[ii] ,Tax wars’, in: http://www.bbc.co.uk/worldservice/africa/features/storyofafrica/11chapter10.shtml
[iii] Department of Information and Publicity, SWAPO of Namibia (Hg.), To Be Born a Nation. The Liberation Struggle for Namibia, London 1981, S. 17, 159 und 161.
[iv] Vgl. Beilage Nr. 3 zu der im September 1906 in Otjibingue abgehaltenen Konferenz der Herero-Missionare, (Archiv der Rheinischen Mission, Barmen) enthalten in: N. MOSSOLOW, Waterberg, Windhoek, 2. Aufl. o.J., S. 42f.
[v] G. L. STEER, Judgment on German Africa, London 1939, S. 62.
[vi] Vgl. beispielsweise Alfred BABING & Hans-Dieter BRÄUER, Namibia, Berlin 1979, S. 101.
[vii] Es entspricht eben nicht der historischen Wahrheit zu behaupten, ,die’ Herero im ganzen hätten sich gegen ,die Deutschen’ erhoben oder an den Kämpfen gegen ,die Deutschen’ beteiligt. Großmann MUTATE in Omaruru hatte sich beispielsweise nicht an dem Krieg beteiligt. Ebenso falsch ist es zu behaupten, ,die’ Herero seien zur Übergabe nur widerwillig gefolgt. Es gibt beeindruckende Fälle von Stämmen, die das Gegenteil belegen. KANJEVA, Großmann in Otjihaënena beispielsweise, hatte sich bereits bei ersten Aufruf gestellt und war von der Rheinischen Mission als Vormann für einen Sammelplatz bei Windhuk vorgeschlagen worden, der unter der Aufsicht des Farmverwalters Hofmann in Neudamm stand. Auch KAIKAITUA, der älteste Sohn des verstobenen BANJA aus der Gegend nördlich Omaruru hatte sich mit seinen Leuten umgehend gestellt und seine Gewehre abgegeben. Ebenso ZACHARIAS von Otjimbingue, der mit seinem Stamm am spätesten in den Aufstand eingetreten war und sich mit 500 seiner Leute am frühesten ergeben hatte.
[viii] Jon M. BRIDGMAN, The Revolt of the Hereros, Los Angeles/London 1981, S. 131.
[ix] N. MOSSOLOW, Waterberg, aaO., S. 18. MOSSOLOW führt auf Seite 21 an, daß zur Zeit der Rinderpest 1897 im Gebiet KAMBAZEMBIs 11.800 Rinder geimpft worden waren, von denen etwa die Hälfte die Seuche überlebte. Diese gesicherten Zahlen lassen eindeutige Rückschlüsse zu auf die begrenzte Anzahl Rinder, für die der Waterberg tatsächlich Wasser bot.
[x] Vgl. Johannes VAHRMEIJER, Gifplante van Suider-Afrika wat veeverliese veroorsaak, Kaapstad 21987, S. 94.
[xi] Lothar VON TROTHA in seinem Schreiben an den Generalstab vom 4. Oktober 1904, RKA 2089, Bl. 5 f.
[xii] RKA 2089, Bl. 23, Handschriftliche Abschrift der ,Proklamation an das Volk der Herero’ und des ,Zusatzbefehls an die Kaiserliche Schutztruppe’, 2.10.1904.
[xiii] RKA 2089, Bl. 23, Handschriftliche Abschrift der ,Proklamation an das Volk der Herero’ und des ,Zusatzbefehls an die Kaiserliche Schutztruppe’, 2.10.1904.
[xiv] Vgl. Alfred VON SCHLIEFFEN, ,Cannae’, in: Ihno KRUMPELT, Die großen Meister der Kriegskunst. Clausewitz, Moltke, Schlieffen, Berlin/Frankfurt a. M. [1960], S. 213.
[xv] Abschrift aus VON TROTHAs Tagebuch zitiert nach Gerhard POOL, Samuel Maharero, Windhoek 1991, S. 268.
[xvi] ZBU Storage Unit 452
[xvii] RKA 2089, Bl. 5ff., Trotha an Generalstab, 4.10.1904.
[xviii] RKA 2089, Bl. 21-22, Leutwein an Auswärtiges Amt, 28.10.1904.
[xix] Meyers Kleines Konversations-Lexikon, Leipzig/Wien 61899, S, 575.
[xx] RKA 2089, Bl. 100f., Trotha an Leutwein, 5.11.1904.
[xxi] RKA 2089, Bl. 98-99, Leutwein an Auswärtiges Amt, 12.11.1904.
[xxii] RKA 2089, Bl. 3 ff., Schlieffen an den Reichskanzler, 23.11.1904.
[xxiii] Vgl. RKA 2089, Bl. 8-11, Bülow an Wilhelm II., 24.11.1904.
[xxiv] Vgl. RKA 2089, Bl. 48-49, Generalstab an Trotha, 8.12.1904.
[xxv] Vgl. RKA 2089, Bl. 107, Schlieffen an Bülow, 16.12.1904.
[xxvi] Paul ROHRBACH, Aus Südwest-Afrikas schweren Tagen, Berlin 1909, S. 177.
[xxvii] Brief von Klaus LOHSE vom 5. Juli 2002 an den Verfasser.
[xxviii] RKA 2089, Bl. 107 f., Schlieffen an Bülow, 16.12.1904.
[xxix] Maximilian BAYER, Im Kampfe gegen die Hereros, Cöln [1911], S. 76.
[xxx] Max SCHMIDT, Aus unserem Kriegsleben in Südwestafrika, Berlin 1907, S. 54.
[xxxi] Ebenda, S. 36.
[xxxii] Erich VON SALZMANN, Im Kampfe gegen die Herero, Berlin 21905, S. 186.
[xxxiii] Andreas KUKURI, Herero-Texte (Übersetzt und herausgegeben von Ernst DAMMANN), Berlin 1983, S. 51 f. Siehe auch: Claus NORDBRUCH, ,Wiedergutmachung - jetzt auch an den Herero?’, in: Deutschland in Geschichte und Gegenwart, Heft 2/2003, S. 38.
[xxxiv] Vgl. Annemarie HEYWOOD (u.a.) (Hrsg.): Warriors leaders sages and outcasts in the Namibian past, Windhoek 1992.
[xxxv] Siehe hierzu detaillierte Angaben in: Claus NORDBRUCH, Der Hereroaufstand 1904, aaO., S. 106 u. 114.
[xxxvi] Hans GERMANI, Rettet Südwest, München/Berlin 1982, S. 74 f.
[xxxvii] Vgl. beispielsweise Maximilian BAYER, Mit dem Hauptquartier in Südwestafrika, Leipzig 1909, S. 269.
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