Diskussion:Geschwindigkeitstrichter
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- http://www.rsa-95.de/ztv-sa.htm
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– GiftBot (Diskussion) 07:06, 14. Jan. 2016 (CET)
Geschwindigkeitstrichter bei Autobahnbaustellen
Gibt es eine amtliche Vorschrift für Baustellen auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen, wieviele Meter vor der eigentlichen Baustelle der Geschwindigkeitstrichter beginnen muss? Im Regelfalle kenne ich es so, 2000 m vor der Baustelle Ankündigung der Baustelle, dann 800 m vor Beginn der Baustelle das erste Limit, z.B. 120 km/h, dann Abstufung (100)- 80 - 80 oder 80 - 60 -60. --H.A. (Diskussion) 22:26, 16. Jun. 2017 (CEST)