Diskussion:Gesellschaft der rechtschaffenen fremden Maurer und Steinhauer

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Das Lemma stimmt so nicht, entweder Rechtschaffene fremde Maurer und Steinhauer oder Gesellschaft der ... Ireas ?!?+/- 17:05, 1. Apr. 2007 (CEST)

ist eh ne URV Andreas König 17:06, 1. Apr. 2007 (CEST)

Danke Ireas für den Hinweis und es ist keine URV sondern ich hab einen alten Aufsatz mitverwendet der bei den r.frd. Maurer u. Steinm. auf der Webseite steht, das URV dingens für die Freigabe ist schon verschickt, wenn der Artikel wieder entspert ist werde ich versuchen das Dilema zu ändern :-)Meistermetz 21:01, 2. Apr. 2007 (CEST)


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Bearbeiter: C-M ?! +- 01:17, 9. Apr. 2007 (CEST)


Steinmetze 1731 verboten?

"Die Steinmetzen der Bauhütten waren bis ins 17. Jahrhundert von den Zünften unabhängig. Als sie um 1731 verboten wurden..."

Es wurde doch schwerlich der Steinmetz als Beruf verboten?! Das sagt der Satz aber. --KnightMove 16:28, 29. Okt. 2009 (CET)

Das ist natürlich richtig, danke für den Hinweis. Meistermetz 21:37, 30. Okt. 2009 (CET)

keine rechtliche Form?

Ist die Aussage "keine rechtliche Form wie zum Beispiel "eingetragener Verein" oder dergleichen" im Artikel korrekt? Die Gesellschaft ist zumindest ein nicht eingetragener Verein (vgl. Interessengemeinschaft) oder vielleicht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. --217.189.203.3 06:23, 9. Mai 2014 (CEST)