Diskussion:Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

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Gema-Forderungen

seit heute ist das Urteil des Landgerichtes München I veröffentlicht. Youtube muß keine Entgelte an die GEMA abführen. Quelle u.a. www.business.chip.de/news/GEMA-scheitert-vor-Gericht-YouTube-muss-nicht-bezahlen_80672382.html?icp=bg-teaser-l3 (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.13 (Diskussion) 13:36, 1. Jul 2015 (CEST))

pauschalabgabe

Das Urheberrechtsgesetzt ist von 1965, wann kam das mit der Pauschalabgabe hinein? War es Lobbyarbeit der GEMA? Es hat den Charakter einer Umsatzsteuer, die an ein Wirtschaftsunternehmen geht. Erik

Kontroversen

Eigentlich ist ja Wikipedia der Neutralität verpflichtet. Danach sieht das Inhaltsverzeichnis mit überwiegend "Kontroversen" und "Kritik" nicht aus. Schlicht eine Mogelpackung ist der Abschnitt "Kontroversen mit Künstlern". Die Überschrift gehört gefälligst geändert, nur paßt es dann nicht in die Gliederung. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 10:41, 15. Jan. 2021 (CET)

Über genau diesen Abschnitt bin ich auch gerade gestolpert. Der müsste korrekterweise übertitelt sein "Zustimmung durch Künstler". Wo genau soll denn da eine Kontroverse mit oder über die GEMA sein? --217.239.11.181 00:10, 20. Aug. 2021 (CEST)

Vorteile der GEMA

Dieser Aspekt fehlt in diesem Artikel völlig, was ein grober Verstoß gegen die Neutralität ist.

Nicht nur Mitglieder profitieren davon, daß die GEMA ihre Nutzungsrechte verwaltet. Fast noch mehr profitieren die Nutzer von urheberrechtlich geschützten Werken davon, daß sie nicht für jedes Lied mit den Urhebern verhandeln und die Bezahlung regeln müssen. Jeder mit ein wenig Phantasie kann sich vorstellen, was das in der Praxis bedeuten würde: Das öffentlich aufgeführte Repertoire würde auf einen Bruchteil des aktuell gespielten eingedampft, und selbst dann wäre der Aufwand für die Nutzer (Funk, Fernsehen, Streaming-Dienste, Konzertveranstalter etc.) derartig groß, daß er nicht zu leisten wäre. Zumal an einem einzelnen Werk ja viele Autoren und Verlage beteiligt sein können, die nach einem komplizierten Schlüssel beteiligt sind und bezahlt werden müssen und dem Nutzer in den meisten Fällen gar nicht bekannt sind. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 02:16, 2. Mai 2021 (CEST)

Kritik aus Sicht der Verbraucher

Die Nutzung von Musikwerken ohne vertragliche Bindung zu Verwertungsgesellschaften bzw. zur GEMA unterliegt jedoch nach dem Urheberrecht und der üblichen Verkehrssitte ausschließlich den persönlichen Befugnissen der jeweiligen Urheberberechtigten und geht die GEMA deshalb eigentlich überhaupt nichts an. Die unbedachte oder kalkulierte Benutzung des Begriffes „Unterhaltungsmusik“ vor Gericht kann in einem solchen Zusammenhang bei Lizenzstreitigkeiten mit der GEMA durch Missverständnis aber zu kostenintensiven Irrtümern führen, weil die Richter dazu angehalten sind davon auszugehen, dass ggf. tatsächlich diese Musikart benutzt wurde, solange eine derartige Tatsachendarlegung nicht zurückgewiesen bzw. dementiert wurde.

Meines Wissens stellt dieses Vorgehen allerdings Nutzer wie Veranstalter und Radiostationen von Forderungen nicht vertretener Urheber frei, deren Werke andernfalls einzeln lizenziert werden müßten, was schlicht nicht zu leisten ist. Die Urheber können ihr Entgelt bei der GEMA einfordern. ––– Burkhard Ihme (Diskussion) 07:05, 7. Mai 2021 (CEST)