Diskussion:Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Quelle
Dieser Artikel basiert auf Teilen des Artikels Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) der deutschsprachigen Wikipedia. Die Urheber können im Detail der dortigen Versionsgeschichte entnommen werden. -- Zehnfinger 18:11, 11. Nov. 2007 (CET)
Fusionierung
Ich würde beide Artikel fusionieren, da nur Deutschland genau erklärt wird und eine Liste aller Bezeichnungen in anderen Ländern enthält. --Saemikneu 01:16, 7. Dez. 2007 (CET)
- Halte ich für nicht sinnvoll. Wir haben 180 Staaten und damit wahrscheinlich 180 nationale Äquivalente zur deutschen GmbH. Diese in einem Artikel mit der deutschen GmbH abzuhandeln (warum eigentlich nicht auch noch gleich mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich) etc.) ist nicht sinnvoll (und sehr deutschlandlastig gedacht). Ich denke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte eine BKL sein, die zum einen auf die gleichnamige deutsche, österreichische, lichtensteinische und schweizerische GmbH weist. Den jetztigen Artikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung würde ich in eine Liste der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften umwandeln und ebenfalls aus der BKL heraus verlinken.Karsten11 08:52, 7. Dez. 2007 (CET)
- Zustimmung zu Karsten11: Wir haben das bereits diskutiert (siehe hier), und als Ergebnis habe ich dann die vorliegende Auslagerung vorgenommen. Ein Einheitsartikel wäre viel zu unübersichtlich. -- Zehnfinger 12:46, 8. Dez. 2007 (CET)
- Ich würde mir aber zumindest einen kursiv geschriebenen Verweis auf den Artikel GmbH in Deutschland über dem Artikel oder sonst wo erhoffen. Ich hab ihn nur durch Zufall gefunden, weli ich eigentlich mal schauen wollte obs keine Beschwerden aufgrund der Kürze auf der Diskussionsseite gibt. Die momentane Handhabung finde ich jedenfalls nicht sonderlich gelungen.
- Geht mir genauso. Ich sollte mich heute in der Berufsschule über die GmbH informieren und habe wie immer in solchen Fällen erstmal den Wikipedia-Artikel dazu überflogen, um zu sehen worauf ich achten sollte. Daraufhin habe ich ein paar sehr wenige Informationen zu dem Thema und eine ausführliche Liste zu deren Equivalenten in anderen Staaten gefunden. Die Unterteilung der deutschsprachigen Länder bzw. deren Abtrennung von den anderen Ländern habe ich schlichtweg übersehen. -- dorfmopp 17:51, 11. Mai 2009 (MEZ)
- Ich würde mir aber zumindest einen kursiv geschriebenen Verweis auf den Artikel GmbH in Deutschland über dem Artikel oder sonst wo erhoffen. Ich hab ihn nur durch Zufall gefunden, weli ich eigentlich mal schauen wollte obs keine Beschwerden aufgrund der Kürze auf der Diskussionsseite gibt. Die momentane Handhabung finde ich jedenfalls nicht sonderlich gelungen.
- Zustimmung zu Karsten11: Wir haben das bereits diskutiert (siehe hier), und als Ergebnis habe ich dann die vorliegende Auslagerung vorgenommen. Ein Einheitsartikel wäre viel zu unübersichtlich. -- Zehnfinger 12:46, 8. Dez. 2007 (CET)
Der Artikel ist absolut unvollständig und in keiner Art und Weise aussagekräftig. Es wird weder auf Stammkapital, Stammeinlagen, Haftung, Organe, ect.... eingegangen-soll das etwa ein informativer Artikel sein? (nicht signierter Beitrag von Faxenkind (Diskussion | Beiträge) )
- Dieser Artikel beschreibt die GmbH und ihre Gegenstücke international. Für die entsprechenden Informationen muss der landesspezifische Artikel gelesen werden. -- Hgulf Diskussion 17:44, 2. Apr. 2008 (CEST)
GmbH i.G.
Kann man vielleicht in diesem Zusammenhang auch auf die GmbH i.G. (in Gründung) eingehen? In ganz Wikipedia ist keine Info dazu vorhanden... Schade! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von KayDee (Diskussion • Beiträge) 2:10, 25. Jun. 2008 (CEST))
- Steht alles unter Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland). --[Rw] !? 12:24, 25. Jun. 2008 (CEST)
Artikel zu GmbHs in den verschiedenen Ländern
Die externen Links habe ich gelöscht, da sie nicht konform zu WP:WEB sind. Damit man sich bei der Anlage der Einzelartikel ggf. leichter tut, poste ich sie mal hier:
- Belgien: Besloten Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid (BVBA) [1], société privée à responsabilité limitée (SPRL)
- Bosnien-Herzegowina: društvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o.)
- Brasilien: Sociedade Limitada (Ltda) [2]
- Bulgarien: Дружество с ограничена отговорност (OOD, bulgarisch: ООД) [3]; das Stammkapital beträgt 5000 BGN, die Mindesteinlage pro Gesellschafter beträgt 10 BGN
- China: YouXian GongSi (有限公司)
- Frankreich: Société à Responsabilité Limitée (S.A.R.L.) [4]
- Dänemark: Anpartsselskab (ApS) [5]
- Griechenland: Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης (Ε.Π.Ε.)
- Großbritannien: Limited Company (Ltd.)
- Italien: Società a responsabilità limitata (s.r.l.)
- Japan: Yūgen kaisha (Y.K.) [6]
- Kroatien: društvo s ograničenom odgovornošću (d.o.o.) [7]
- Niederlande: Besloten vennootschap (B.V.) [8]
- Polen: Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o. oder Spółka z o.o.) [9]
- Portugal: Sociedade Limitada (Ltda) [10]
- Rumänien: Societate cu raspundere limitata (SRL)
- Russland: Общество с ограниченной ответственностью (OOO) [11]; hier können Inhaber identisch mit dem Geschäftsführer sein; die Rechtsform wird häufig für russische Vertretungen ausländischer Unternehmen gewählt <ref>Ravioli, Sandra: Firmenpraxis in Russland, S. 25f, ISBN 978-3837002997</ref>
- Serbien: Društvo sa ograničenom odgovornošću (d.o.o.)
- Slowakei: Spoločnosť s ručením obmedzeným (s.r.o.) [12]
- Slowenien: Družba z omejeno odgovornostjo (d.o.o.) [13]
- Spanien: Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) [14]
- Tschechien: Společnost s ručením omezeným (s.r.o.) [15]
- Türkei: Limited Şirket [16]
- Ungarn: Korlátolt felelősségű társaság (Kft.) [17]
- Vereinigten Staaten von Amerika: Limited Liability Company (LLC) [18]
Geisslr 16:04, 5. Sep. 2008 (CEST)
- Ich habe umseitig mal etwas aufgeräumt, für die vollständige Aufzählung entsprechender Gesellschaftsformen gibt es die Liste, die jetzt etwas prominenter da steht, hier gehört nur das rein, was auch tatsächlich genau so geschrieben wird.
- Bei dem Lemma betreffs China bin ich mir unsicher, imho sollte das auch raus, aber unser Lemma hat das zumindest so drin stehen, auch wenn das nur eine Übersetzung ist. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:15, 28. Jul. 2021 (CEST)
Grundlagen des Artikels
Hallo! Der Artikel ist wohl als ein "Oberartikel" zur GmbH und ähnlichen Rechtsformen in anderen Ländern gemeint. Meine Frage: Passt das so überhaupt? Ist die GmbH (bzw. ihr Äquivalent) in den USA wirklich eine "juristische Person" des Privatrechts? Ist das nicht eine unzulässige Übertragung des deutschen Rechtsverständnisses auf ausländische Rechtsordnungen? Wenn das so ist, dann stiftet der Artikel ein wenig Verwirrung. --Drangolos 21:36, 22. Aug. 2009 (CEST)
GmbH UG --> http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschr%C3%A4nkt)
bitte hinzufügen unter "Siehe auch" (nicht signierter Beitrag von 78.34.212.86 (Diskussion) 22:46, 7. Okt.
2010 (CEST))
GesV
Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden, sondern er muss im Zuge eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Da besteht ein grundlegener Unterschied!!! (nicht signierter Beitrag von 90.146.114.80 (Diskussion) 11:32, 30. Okt. 2010 (CEST))
Ausnahmen der beschränkten Haftung
Sollte man die erwähnen? Bspw. denke ich da an die persönliche Haftung des/der Geschäftsführer, wenn Sozialabgaben oder die Umsatzsteuer falsch berechnet oder nicht vollständig abgeführt werden oder die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen die den Umweltschutz betreffen oder auch der Fall, wenn der Geschäftsführer den Insolvenzantrag zu spät stellt: Auch hier haftet er persönlich schadensersatzpflichtig gegenüber der GmbH. Ich denke es gibt noch weitere Fälle (z.B.: wenn die Buchhaltung der Maurer übernimmt).--Hochachtungsvoll: Q Nut 10:26, 10. Feb. 2011 (CET)
BKS
Diese Seite wurde ab April 2013 im Fließband diskutiert: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:WikiProjekt_Begriffskl%C3%A4rungsseiten/Flie%C3%9Fband/Archiv/2013/Quartal_2&oldid=119660551#Gesellschaft_mit_beschr.C3.A4nkter_Haftung --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 11:24, 22. Jun. 2013 (CEST)
Interwikilinks und eigenes Lemma GmbH
Leider ist es nicht möglich, diese Begriffsklärungsseite mit den Lemmata für andere Sprachen zu verknüpfen, da das hier die Begriffsklärungsseite ist, und man Begriifsklärungsseiten nur mit Begriffsklärungsseiten verknüpfen soll. Aber eigentlich ist das hier keine echte Begriffsklärung, sondern eine Liste der Ausprägungen in verschiedenen Ländern. (Es gibt ja auch ein Lemma für Tiere, dass was allgemeines sagt - nicht einfach eine Begriffsklärung die auf Hund Katze Vogel usw. verweist. Die dazugehörige Begriffsklärungsseite zählt die sehr verschiedenen Konzepte dieses Namens auf.) Nun ist aber eine GmbH in den hier gelisteten Ländern nicht so Grund verschieden, dass es kein gemeinsames Konzept gibt: Gäbe es eine Seite über GmbH, ganz allgemein, so könnte man Interwikilinks herstellen. Die Beschränkung aller vollen Lemmata auf je ein Land macht das aber unmöglich. Wäre es nicht zielführend, ein Lemma "Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Rechtsform)" zu erstellen, das ein paar allgemeine Worte dazu verliert und auf die anderen Artikel verweist, und dieses dann per Interwikilinks mit Q15829892 zu verknüpfen? --Micge (Diskussion) 18:25, 15. Okt. 2018 (CEST)