Diskussion:Gesetz über strafbare Handlungen gegen Atatürk

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Instrumentalisierbarkeit des Gesetztes und die Problematik der Vergleichbarkeit mit herkömmlichen Gesetzen zum Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts

Das "Gesetz über strafbare Handlungen gegen Atatürk" dient nicht ausschließlich dem Zweck des Schutzes des postmortalen Persönlichkeitsrechts der Person Mustafa Kemal Atatürks, sondern es wurde und wird auch weiterhin als Legitimationsgrundlage zur Kriminalisierung jeder Form von Kritik an oder auch nur humoristischer Darstellung der Person Atatürks instrumentalisiert. In dieser Hinsicht ist dieses Gesetz vergleichbar mit dem sogenannten "Heimtückegesetz" im nationalsozialistischen Deutschland oder dem sogar konstitutionell verankerten Straftatbestand der Kriegs- und Boykotthetze in der DDR mit dem entscheidenden Unterschied, dass das Heimtückgesetz und der genannte DDR-Straftatbestand vorgeblich dem Schutz lebender Personen dienten. Tatsächlich enthält das "Gesetz über strafbare Handlungen gegen Atatürk" keine Definition des Begriffs "strafbare Handlungen", insofern ist dieser Straftatbestand weit auslegbar bzw. freizügig interpretierbar, was bedeutet dass das Gesetz wie im Artikel im Abschnitt "Internezensur" beschrieben, auch zur Rechtfertigung von Informationskontrolle unter dem Vorwand des Schutzes des Andenkens der Person Atatürks vor tatsächlicher oder vermeintlicher Verunglimpfung dienen kann. Während die vom deutschen Straftatbestand "Verunglimpfung" erfasste und mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zwangsläufig verbundene Holocaustleugnung dem Schutz der Menschenwürde der Opfer des Holocaust dient. Aus den von mir detailliert und umfassend dargelegten Gründen plädiere für eine Löschung des Abschnitts "Vergleich mit dem deutschen Strafrecht" und eine Korrektur des Artikels.--95.114.92.241 20:46, 14. Apr. 2014 (CEST)

Es gab Kommentatoren die besagen, dass die Youtube-Sperrungen wegen Beleidigung Atatürks nur ein Vorwand seien, die Internetkontrolle auszubauen. Denn Rückhalt in der Bevölkerung für Sperrungen gewinnt man dadurch schon, meiner Erfahrung nach sind Bestrafungen bei Beleidigung mehrheitlich gewünscht. Kritik gibt es heute in allen Formen aus allen Ecken. Taha Akyol kritisiert ihn aus islamisch-liberaler Sicht, einige verwirrte islamistische Historiker zweifeln grundlegende Fakten an (Derin Tarih: Gab es überhaupt Krieg am Sakarya? oder: Damat Ferid war ein guter Osmane). Die linksliberalen in Istanbul überholen Atatürk von "links-europäisch" und freuen sich über Sendezeit auf Arte. Das Heimtückegesetz und Kriegs- und Boykotthetze sind hier sehr unpassend. Atatürks Wunsch z.B nach einem türkischen Gebetsruf wurde nach seinem Tod rückgängig gemacht. Für getätigte Beleidigung kann ich dir ein Beispiel geben. Es gibt Dokumente auf ganz schlecht osmanischen Türkisch, die besagen sollen, dass Atatürks Mutter eine Prostituierte gewesen sein soll. Das Dokument enthält unzählige neutürkische Wörter mit christichen Datum und ist eine plumpe Fälschung, aber viele unwissende Menschen fallen drauf rein, und die Verbreiter wissen um die Fälschung. Oder dass er Jude sei und an HIV gestorben ist (Geichzeitig antisemitische Agitation). Nicht überall können Autoritäten vogelfrei beleidigt werden, so ein Verständnis gibt es dort nicht. --Zoylab (Diskussion) 10:38, 17. Apr. 2014 (CEST)

Dass Atatürk in jeder erdenklichen Form und auf jede erdenkliche Weise kritisiert werden darf, muss trotz der von Ihnen vorgetragenen Einwände bezweifelt werden. Meine Absicht bestand 1. darin die Instrumentierbarkeit und machtpolitisch motivierte Handhabung dieses Gesetzes, dass ebenso wie der international vielfach kritisierte im türkischen Strafgesetz als Artikel 301 fixierte Straftatbestand zur Legitimierung repressiven Vorgehens gegen Kritiker verwendet wird, zu beschreiben und 2. am inadäquaten Vergleich des "Gesetztes über strafbare Handlungen gegen Atatürk" mit dem deutschen Straftatbestand der Verunglimpfung Kritik zu üben. Im Übrigen hat dieses Gesetz ebenfalls die Funktion Atatürk als "Übervater" zu überhöhen, denn bedarf es denn unbedingt eines speziellen Gesetzes um das postmortale Persönlichkeitsrecht des Staatsgründers zu schützen?--95.114.22.237 15:31, 19. Apr. 2014 (CEST)

Das Gesetz behandelt nicht Kritik sondern Verunglimpfung. Es gibt kein Recht auf Schmähung. Kritik wird jetzt seit Jahrzehnten von allen Seiten geübt, und mittlerweile marginal auch offen geschmäht, ohne dass das Gesetz greift. Ich glaube du bist nicht sehr involviert in aktuelle türkische Debatten, dort weht gerade ein ganz anderer Wind. Die hohe anerkennende Stellung wird nicht durch das Gesetz gegeben, sondern durch die seine Taten (Kopf des Widerstandes, alleiniger Befürworter und Durchsetzer des Kriegs gegen die gelandeten Griechen 1922, grundlegender Reformer) und die Geschichte der Republik. Er gehört mit in das Wertekanon des Türken und das wird gesetzlich vor Beleidigung geschützt. --Zoylab (Diskussion) 11:38, 23. Apr. 2014 (CEST)

Mönch

"Ende 2008 leitete die Staatsanwaltschaft in Ankara ein Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Hochschullehrer Ronald Mönch ein. Dieser hatte in einem Vortrag vor dem Europäischen Parlament die angewandte Gewalt bei der Niederschlagung des Dersim-Aufstands als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und partiellen Völkermord“[4] bewertet. Wäre Atatürk heute noch am Leben, so müsste er laut Mönch dafür vor Gericht gestellt werden.[5] Ob überhaupt Klage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, steht schätzungsweise erst in ein bis drei Jahren fest.[6]" Und nun, sechs Jahre später? --Excolis (Diskussion) 19:39, 22. Apr. 2014 (CEST)

Oder heute, zehn Jahre später? --KayHo (Diskussion) 16:22, 29. Okt. 2018 (CET)

Defekte Weblinks

GiftBot (Diskussion) 05:23, 14. Jan. 2016 (CET)

Diktatur?

Könnte man dieses Gesetz nicht mit einer Diktatur ähnlichen Gesetzesgebung zusammenfassen, da diese ja die Meinungsfreiheit stark einschränkt, vor allem weil diese Person in erster Linie die muslimische Bevölkerung unterdrückt hatte. Linuxuser66 (Diskussion) 22:55, 17. Sep. 2022 (CEST)