Diskussion:Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
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Übertragener Text
Im Artikel neu angelegt wurde ein Abschnitt Historie, dessen Text transferiert wurde aus dem Artikel Privatinsolvenz in der Fassung vom 19. Juli 2013, dortiger Abschnitt Reformversuche. --KaPe (Diskussion) 17:18, 25. Jul. 2013 (CEST)
Der übernommene Text hat folgende Hauptautoren:
Datum (JJJJ-MM-TT) Benutzer Zusammenfassung
- 2013-05-17 08:46 (diff) 80.135.42.79 (anon) (/* Reformversuche */)
- 2012-07-26 18:56 (diff) Zib (/* Reformversuche */)
- 2011-05-20 06:06 (diff) 84.133.239.97 (anon) (/* Reformversuche */)
Zweite Stufe??
Weshalb ist hier die Rede davon, dass es sich um die "zweite Stufe" handelt? Ist die erste Stufe das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen oder wie hängen diese beiden zusammen? Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 14:29, 31. Okt. 2016 (CET)
- Ja.--Losdedos (Diskussion) 15:12, 31. Okt. 2016 (CET)
- Geht es bitte etwas ausführlicher? Woran kann die geneigte Leserin bzw. der geneigte Leser erkennen, DASS es da einen Zusammenhang gibt, wenn sie/er sich eher weniger auskennt? Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 19:34, 31. Okt. 2016 (CET)
- Was soll ich da ausführlicher antworten? Du hast gefragt, ob es die zweite Stufe ist und dem ist so. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" ist die erste Stufe. Auch damit habe ich die Frage doch umfassend beantwortet. Um die Zusammenhänge zu verstehen, muss man eben die Artikel lesen. Wenn danach noch Unklarheiten vorhanden sind, muss im Zweifelsfall mit Fachwissen anhand von Belegen ergänzt werden. Wenn jemand das Bedürfnis hat, dann steht dem gemäß des Wikiprinzips nichts entgegen. Sinnvollerweise sollte das dann im Artikel zum Insolvenzverfahren geschehen, wenn es dort nicht bereits drin steht. Sieh mir bitte nach, das ich keine Lust verspüre, ausführlicher das Insolvenzverfahren zu erklären. Dazu habe ich weder Zeit noch Lust. Gerne mag das jemand anderes aber übernehmen. Sinn einer Diskussionsseite ist aber nicht unbedingt, inhaltliche Fragen über den Artikel hinaus zu klären oder gar Rechtsberatung zu betreiben.--Losdedos (Diskussion) 19:42, 31. Okt. 2016 (CET)
- Die Bitte um eine ausführlichere Antwort bezog sich darauf, dass in der Wikipedia Belege für getätigte Aussagen erwünscht/gefordert sind statt einfacher unbegründet scheinender Aussagen, die jemand formuliert, der oder die sich mit dem Thema offenbar zu wenig auskennt, um einen solchen Nachweis zu erbringen. :(
- Ich HABE den (bzw. die) Artikel durchaus gelesen und anschließend lt. den Richtlinien für Diskussionen in der WP auf dieser Seite nachgefragt, ob es einen Zusammenhang gibt, da der andere Artikel nichts dazu verrät, dass er die erste Stufe sei und in diesem Artikel nichts davon steht, welches die erste Stufe ist. Es tut mir Leid, dass ich offenbar zu ungenau gefragt habe. Vielleicht findet sich ja dennoch wann auch immer durch wen anders ein Beleg/Nachweis, so dass dann endlich die Verlinkung erfolgen kann. Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 20:24, 2. Nov. 2016 (CET)
- Was soll ich da ausführlicher antworten? Du hast gefragt, ob es die zweite Stufe ist und dem ist so. Das "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" ist die erste Stufe. Auch damit habe ich die Frage doch umfassend beantwortet. Um die Zusammenhänge zu verstehen, muss man eben die Artikel lesen. Wenn danach noch Unklarheiten vorhanden sind, muss im Zweifelsfall mit Fachwissen anhand von Belegen ergänzt werden. Wenn jemand das Bedürfnis hat, dann steht dem gemäß des Wikiprinzips nichts entgegen. Sinnvollerweise sollte das dann im Artikel zum Insolvenzverfahren geschehen, wenn es dort nicht bereits drin steht. Sieh mir bitte nach, das ich keine Lust verspüre, ausführlicher das Insolvenzverfahren zu erklären. Dazu habe ich weder Zeit noch Lust. Gerne mag das jemand anderes aber übernehmen. Sinn einer Diskussionsseite ist aber nicht unbedingt, inhaltliche Fragen über den Artikel hinaus zu klären oder gar Rechtsberatung zu betreiben.--Losdedos (Diskussion) 19:42, 31. Okt. 2016 (CET)
- Geht es bitte etwas ausführlicher? Woran kann die geneigte Leserin bzw. der geneigte Leser erkennen, DASS es da einen Zusammenhang gibt, wenn sie/er sich eher weniger auskennt? Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 19:34, 31. Okt. 2016 (CET)
- Ist schon komisch, in der Diskussion zur Privatinsolvenz sagst Du zu mir, Du weißt nicht von was ich rede, wenn ich von der 2. Stufe spreche und hier wirfst Du einem anderem indirekt vor, genau diesen Zusammenhang nicht zu kennen, da ja offensichtlich - dem Eingeweihtem - bekannt sein sollte, dass es bei der 2. Stufe um die - salopp ausgedrückt - Überarbeitung des Privat-/Verbraucherinsolvenzrechts geht. --Denalos(quatschen) 11:09, 2. Nov. 2016 (CET)
- In der von dir angesprochenen Diskussion habe ich mich auf deinen unverständlichen Beitrag bezogen, auf sonst nichts. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, zumal du bis eben an dieser Diskussion hier überhaupt nicht beteiligt warst. was soll der Käse? Drücke dich präzise und allgemeinverständlich aus, dann wissen alle beteiligten Diskussionspartner und alle Mitlesenden, worum es geht. Dein Beitrag auf der besagte Diskussionsseite war nicht selbsterklärend und vor allem habt ihr aneinander vorbei geredet, offenbar ohne es zu merken. Das Ganze hat aber hier überhaupt nichts verloren. Darin liegt nicht der Sinn von Diskussionsseiten. Inhaltlich habe ich gesagt, was es zu sagen gab.--Losdedos (Diskussion) 19:22, 2. Nov. 2016 (CET)
- @Losdedos: Verstehe ich Dich richtig, dass Dein "inhaltlicher Beitrag" auf dieser Disk in Deinem o.g. "Ja" besteht, ohne dass Du nachweist, worauf sich dieses Ja gründet? Dann wäre diesbezüglich zwischen uns ja alles gesagt.
- @Denalos: Verstehe ich Dich richtig, dass Du Dich inhaltlich gut genug auskennst in dem fraglichen Bereich, dass Du hier den erfragten Nachweis bringen könntest? Dann wäre ich dankbar um eine entsprechende inhaltliche Ergänzung. Gruß --Iva • ?! • WikiWoman! WikiWomen? • Wikiliebe!? • 20:24, 2. Nov. 2016 (CET)
- @Iva: Der Nachweis ergibt sich für einen Juristen aus dem Gesetz und den dortigen Regelungen selbst. Das zeigt einmal mehr die Problematik auf, das in rechtsbezogenen Artikeln eben nicht jedermann in der Lage ist zu editieren. Dies ist ein häufig im Portal:Recht besprochenes Problem. Selbiges gilt analog für den Medizinbereich. Wenn du nachfragen zum Thema hast, stelle sie gegebenenfalls im Portal. Vielleicht ist dort ein Kollege mit mehr Zeit, Muße und Geduld zugegen, der dir auch inhaltlich ausführlichst Fragen beantwortet. Ggfs empfehle ich weiterführende Literatur, es gibt sicherlich zahlreiche Bücher zur Thematik, wie z.B hier auf die Schnelle ergoogelt.--Losdedos (Diskussion) 20:41, 2. Nov. 2016 (CET)
- In der von dir angesprochenen Diskussion habe ich mich auf deinen unverständlichen Beitrag bezogen, auf sonst nichts. Das sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe, zumal du bis eben an dieser Diskussion hier überhaupt nicht beteiligt warst. was soll der Käse? Drücke dich präzise und allgemeinverständlich aus, dann wissen alle beteiligten Diskussionspartner und alle Mitlesenden, worum es geht. Dein Beitrag auf der besagte Diskussionsseite war nicht selbsterklärend und vor allem habt ihr aneinander vorbei geredet, offenbar ohne es zu merken. Das Ganze hat aber hier überhaupt nichts verloren. Darin liegt nicht der Sinn von Diskussionsseiten. Inhaltlich habe ich gesagt, was es zu sagen gab.--Losdedos (Diskussion) 19:22, 2. Nov. 2016 (CET)
- Ist schon komisch, in der Diskussion zur Privatinsolvenz sagst Du zu mir, Du weißt nicht von was ich rede, wenn ich von der 2. Stufe spreche und hier wirfst Du einem anderem indirekt vor, genau diesen Zusammenhang nicht zu kennen, da ja offensichtlich - dem Eingeweihtem - bekannt sein sollte, dass es bei der 2. Stufe um die - salopp ausgedrückt - Überarbeitung des Privat-/Verbraucherinsolvenzrechts geht. --Denalos(quatschen) 11:09, 2. Nov. 2016 (CET)