Diskussion:Gesetzeskommentar

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Verbindlichkeit

Hallo,

irgendwie ist mir als Laie nicht ganz klar, inwiefern Gesetzeskommentare für den Richter verbindlich sind.

Wenn zum Beispiel die Gesetzesformulierung für sich eine andere Auslegung zuließe und der Richter der Meinung ist, dass wohl das Gesetz, aber nicht die Auslegung im Palandt verfassungskonform ist, was passiert dann? Man kann ja nicht für jeden Sch... das Verfassungsgericht anrufen.

Der Richter ist ja nur dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet. Der Palandt wäre demgemäß zwar eine Orientierungshilfe, aber keinesfalls sklavisch zu befolgen. Oder sehe ich das falsch?

Vielleicht könntet Ihr da mal was Aufhellendes einfließen lassen.

mit freundlichen Grüßen

Harald(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 80.141.201.30 (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 16:54, 14. Apr. 2007 (CEST))

„Durch diese Kommentare wird für den Rechtsanwender klarer, ob bzw. wie eine bestimmte Gesetzesbestimmung auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist.“ Es wird durch Kommentare lediglich versucht Klarheit zu schaffen, wie und ob eine Rechtsnorm auf einen bestimmten Fall anzuwenden ist. Das ist keineswegs verbindlich für Richter. Im Kommentar kann was auch immer stehen (und damit auch verfassungswidriges) und es wäre vollkommen egal, solange der Richter es dann nicht genauso machen würde. --Skyman gozilla Bewerte mich! 16:54, 14. Apr. 2007 (CEST)

Jusline

"Zwischenzeitig exisitieren auch Online-Kommentare. Die ersten Online-Kommentare stammen von JUSLINE und basieren auf dem Open-Content-Prinzip." - Sind das wirklich die ersten? Jedenfalls habe ich da mal geschaut und beim erstbesten § gar keine Kommentierung gehabt. beck-online hat auch Kommentare, natürlich kostenpflichtig. Sind das keine Online-Kommentare? Und dafür, wer der erste war, muß IMO eine Quelle her. --JensMueller 12:34, 20. Jan. 2008 (CET)

Wolfgang Schmidt-Futterer

Habe den Link unter "Siehe auch" auf Wolfgang Schmidt-Futterer entfernt, da absolut nicht erkennbar ist, was der mit diesem Artikel zu tun hat. --JensMueller 21:25, 20. Jan. 2008 (CET)

Rechtsnorm und Paragraf/Paragraph/Artikel

Nicht jeder Artikel/Paragraph eines Gesetzes enthält genau eine Rechtsnorm. Beispiel: § 212 Absatz StGB (Deutschland) enthält die Norm für den Bürger "Du sollst nicht töten!" und die Norm an den Rechtsanwender (Gericht) "Wer tötet (ohne Mörder zu sein) soll mit Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren bestraft werden". Absatz 2 enthält sogar noch eine besondere Strafzumessungsnorm für (unbenannte) besonders schwere Fälle. Auch ist Paragraph/Artikel konkreter und leichter von Nicht-Juristen/Nicht-Rechtstheoretikern usw. erfassbar, daher finde ich den Ersatz von Paragraph/Artikel durch Rechtsnorm nicht gut. -- pistazienfresser 13:46, 1. Nov. 2009 (CET)

Artikel/Paragraph sind vermutlich handlichere Begriffe, aber dennoch werden in einem Kommentar Rechtsnormen erklärt – sogar eher, als ganze Artikel an sich. Die Kommentare entwirren ja gerade abstrakte Artikel und behandeln ihre Aspekte (und damit Normen) einzeln. Aber von der Allgemeinverständlichkeit magst du vielleicht sogar Recht haben. --TheRealPlextor 08:00, 13. Nov. 2009 (CET)
Wollte auch nicht meinen Diskussion-Beitrag so verstanden haben, dass die eben von dargestellte Sicht weise falsch sei. Ich fand nur die Formulierung im Artikel damals sowohl missverständlich als auch nicht so allgemeinverständlich. Und soweit ich es weiß, erfolgt in einem Kommentar der Kommentar meist auf den ganzen Text des Artikels/§ auch wenn die Stuktur innerhalb des Kommentars (im zweiten Sinne) auch ggf. nach verschiedenen Normen/Teilnormen im §/Art. erfolgt (und nicht nur nach den Absätzen): Beispielsweise: Art. 20 GG, Demokratieprinzip und Republik, Bundesstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip, ...
Fallgruppenkommentare usw. könnten zwar auch "kraft Sachzusammenhangs" in diesen Artikel erläutert werden, aber würden wohl strenggenommen nicht zum Lemma passen, oder?-- pistazienfresser 12:12, 13. Nov. 2009 (CET)
Ja, wie gesagt, der Text ist nicht sakrosankt und wenn du das Gefühl hast, dass er nicht allgemeinverständlich ist, sollte er angepasst werden, ich habe da keine Hemmungen. Ich bin mir nicht sicher, was du mit Fallgruppenkommentaren meinst. Falls du dich damit auf die Besprechungen von Fällen beziehst, würde ich diese nicht hierunter subsumieren, sondern in ein eigenes Lemma packen. Einen Verweis von hier aus würde es aber durchaus vertragen, damit man sieht, dass es eben auch noch andere Formen der Kommentierung gibt. --TheRealPlextor 13:08, 13. Nov. 2009 (CET)

Fallgruppenkommentar

Zu der Frage oben: Würde folgendes Werk unter den im Artikel beschriebenen Begriff fallen und unter das Lemma passen:

Rüdiger Martis, Martina Winkhart-Martis: Arzthaftungsrecht: Fallgruppenkommentar. Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2007, ISBN 978-3-504-18050-8.

? LG -- pistazienfresser 09:13, 11. Feb. 2010 (CET)

Lemma: Wikipedia-Wortschöpfung?

Leider habe ich außerhalb von Wikipedia noch nie das Wort Gesetzeskommentar gelesen oder gehört. Handelt es sich um eine Wikipedia-eigene Wortschöpfung?

Denkbare (jedenfalls von mir) Alternativen: Kommentar (Gesetz) oder Kommentar (Rechtswissenschaft) oder Kommentar (Rechtswissenschaft und Rechtspraxis).

LG -- pistazienfresser 08:58, 11. Feb. 2010 (CET)


"Gesetzeskommentar" halte ich für geläufig und unproblematisch. Es gibt aber auch juristische Kommentare zu anderen Referenztexten, z.B. gesetzesähnlichen Werken (UNIDROIT-Prinzipien) oder Schriften anderer Juristen (v.a. in der Rechtsgeschichte). Wollte man den Artikel ausweiten, wäre wohl "Kommentar (Rechtswissenschaft)" oder "Kommentar (juristischer)" ein geeignetes breiteres Lemma. --Dkaestle 17:53, 19. Mai 2010 (CEST)

Sachgeschichte

Ich wäre froh, wenn dieser Artikel um historische Informationen ergänzt werden könnte: Seit wann gibt es Gesetzeskommentare? Wie hat sich ihr Stellenwert entwickelt, etc. etc. Das sind interessante Fragen, die der Artikel noch unbeantwortet läßt. Auch die Frage, wie das in anderen Ländern aussieht, würde mich interessieren. Jonathan 13:40, 26. Apr. 2010 (CEST)

Wenn ich mit meiner Dissertation fertig bin... --Dkaestle (Diskussion) 11:26, 25. Jun. 2012 (CEST)

Da freu ich mich schon drauf! Jonathan (Diskussion) 11:58, 25. Jun. 2012 (CEST)

Meinungsstreite

"Teilweise ist sie sogar unmöglich, wenn beispielsweise im Kommentar mehrere sich widersprechende Meinungen nebeneinander dargestellt werden." Das ist keine unmittelbare Folge von Kommentaren, sondern Folge der unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten eine im Gesetz normierten Merkmals. Und das "Problem" von widersprechenden Meinungen ist kein Kommentarspezifisches, sondern zieht sich durch die gesamte Rechtswissenschaft; und - im Ansatz - muss man sich an das Gesetz halten und ist an der Stelle dann so schlau wie zuvor, weil es eben verschiedene Auffassungen gibt (und man sich trotzdem an das Gesetz halten muss). Der Absatz ist also - wohlwollend - leicht irreführend. (nicht signierter Beitrag von 87.78.154.252 (Diskussion) 18:13, 29. Mai 2013 (CEST))

Mittlerweile obsolet. --Benatrevqre …?! 11:26, 27. Jan. 2014 (CET)