Diskussion:Gesindeordnung
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1846
1846 wurde dem Gesinde vorgeschrieben, mit Erreichen des 16. Lebensjahres ein "Gesindedienstbuch" (Arbeitsbuch) zu führen.
- Ich habe leicht andere Zahlen. Gibt es einen Beleg für 1846? GEEZER … nil nisi bene 12:37, 3. Nov. 2017 (CET)