Diskussion:Gewaltmonopol des Staates

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Das Gewaltmonopol des Staates wird nicht allgemein verherrlicht

Es ist nicht korrekt, dass, wie hier behauptet wird, das Gewaltmonopol von Staaten allgemein für notwendig gehalten oder gar als zivilisatorischer Fortschritt angesehen wird. Staatliche Gewalt ist nicht legitimiert, sondern nur angemaßt und wird stetig durchgesetzt. Genausowenig werden Recht und Gesetze in den meisten als demokratisch bezeichneten Staaten "von allen" sanktioniert. Der Artikel muß als staatsapologetisch angesehen werden und entspricht nicht einem NPOV. Die abermalige Löschung meiner Beiträge durch Stechlin kann ich nur als Provokation eines erneuten edit-wars auffassen. --Freedy 16:18, 18. Nov 2005 (CET)

Umgekehrt kann ich Deine Äußerung nur als Ankündigung eines Edit-War auffassen. Sei versichert, daß es Dir nicht gelingen wird - gleich unter welchem Benutzernamen Du gerade auftrittst - die einschlägigen WP-Artikel mit Deinem anarchistischen Denkansatz zu durchsetzen. -- Stechlin 16:20, 18. Nov 2005 (CET)
Es wird Dir nicht gelingen, mich zu provozieren. Ich habe nicht vor, hier etwas durchzusetzen. Ich zeige nur auf, wie die Verherrlichung von Gewalt durchgesetzt wird. Vielen Dank für Deine Unterstützung dabei!--Freedy 16:25, 18. Nov 2005 (CET)

Gewaltenteilung und des Gewaltmonopol.

Alle Gewalt geht vom Volke aus, dieses überträgt diese Gewalt zu keinem Zeitpunkt an den Staate, sondern an Wenige dazu ausgebildete in einem bürgerlichen Ermessen. (den unabhängigen Polizeiapparaten(Pl.) die nicht einem Ministerium unterstellt sein dürfen und einander kontrolliert zu halten haben.)

Der Struktur oder den Strukturen der Judikative und der Legislative und auch den weiten Bereichen der Exekutiven bleibt das Gewaltrecht, ob direkt oder indirekt, zur Gänze verwehrt.(Bruch über Gerichtsvollzieher durch einen Klerusrechtstaat im Betreiben.)

Als Letzte Kontrolle zur Polizei, hat der bürgerliche Wehrapparat eine Kontrollfunktion gegen alle polizeiliche Gewalt, diese Gewaltdrohung gegen den Staat hat das bürgerliche Heer zu keinem Zeitpunkt zu unterlassen. Es muss die Gewalt aber von den Bürgern im Allgemeinen fernhalten, und sich der Wehrhaftigkeit gegen Gewalt widmen.

Die Befähigung zur Gewalt steht allen Bürgern(Mann und Frau Allgemeingültigkeit/Gleichstellung) als Pflichtübung an zu erlernen, die Wehrpflicht des Bürgers ist rechtsphilosophisch nicht an den gesonderten Apparat gebunden, und obliegt einem jeden, der Gewalt nicht generell aus Weltanschauungsgründen ablehnen muss.

Vorschreiben welche Form der Gewalt zur Gewaltabwehr erlernt werden will, darf ein Apparat allerdings nicht. Eine Pflicht zu Befehlsnahme kann aus der Wehrpflicht nicht abgeleitet werden, noch aus dem zugewiesenen Gewaltmonopol. Einzig der Umgang mit Waffen, kann kurzzeitig die Befehlsnahme über das Sicherheitsrisiko erforderlich machen, und darf nur dann erfolgen, wenn diese im Freiheitlichen Vertrag geregelt wurde.

Gewöhnung an Befehlsnahme ist eine Demokratiegefährdung höchster Grössenordnung, wenn sie nicht bewusst abgelegt wird.

Der Staatsapparat selbst hat kein Gewaltmonopol. Nur wenige seiner Organe im bürgerlichen Ermessen geniessen es, bis GG Artikel 20 (4) dieses Monopol aufheben.

--Vidoc-die-Krähe_/()/) (nicht signierter Beitrag von 217.255.131.244 (Diskussion) 12:07, 15. Jun. 2017 (CEST))

Legislative erlässt Gesetze, die Judikative prüft und sanktioniert sie.

Abgesehen von den unveräusserlichen Elementarrechten, Freiheit von allen krankhaft, perversen, ratslosen, weltlustfreien Alleingottesbildern und hierarchischen Weltanschauungen aus der Knabenliebe der antiken Römer, Griechen und derer noch schlimmeren monotheistischen Nachbarn entströmend.

Ist Recht ein demokratisch befundenes System aus Pflichten und vertretbaren Strafen, die zu definieren dem Volke obliegt, das durch seine Vertreter parlamentarische Stimme erhält. Die Prüfung auf Vereinbarkeit mit den Elementarrechten, obliegt dann der häretischen, gottlosen und weltlichen Kunde des Advokatos Mayor, dem diabolischen Abwäger, der u´in Dubio Duro testet, ob die Gesetze wortsicher genug sind, keine Implikation zu erreichen, die die Freiheit von aller Religion gefährdete, oder die der Person unnötig einschränkte, oder aber ihr Schaden durch Folterdarstellung zufügte, wie in der Form des pervers-sexuellen Kruzifixes.

Das Volk hält die Gewalt unter Schulungsgebot als Fertigkeit aufrecht, die Wehrpflicht ist dem Volke aufgetragen und unterliegt nur indirekter Kontrolle des Staates durch die freiwillige Dienstannahme des Wehrkörpers und die ebenso freiwillige Abgabe der Exekutivgewalt an die zivilen Beamteten, aber mit dem Damoklesschwert über diesen, sich nicht gegen Freiheit, Demokratie und Billigkeit zu vergehen. Das Volk gibt seine Gewalt über den Wehrkörper organisiert, nur unter Vorbehalt ab.

Schulungspflicht und Wehrpflicht sind streng säkular und gottlos zu halten, Ein Gott der Kinder ersäuft, ist als Feind des Volkes zu verifizieren und mit äußerster Härte zu bekämpfen, das gehört zum Pflichtenheft weltlicher Auftragsarmeen mit Schutzauftrag.

Aus diesem simpel Exkurs wird auch unmittelbar einsichtig, warum zwar Militärdienst und der an der Waffe abgelehnt werden kann, nicht aber der Wehrdienst und die Einbindung in dessen unabhängiges Meldewesen, der auch nicht durch Krankheit oder Anschauung abwendbar ist.

Der Staat braucht Züchtigung und Läuterung von den Subsidaritätsbrüchen durch die mafiösen Religionen der Dominuskulte wie der Kirche oder dem dritten Reich. oder Zi... lala.

Alles klar soweit? (nicht signierter Beitrag von 217.255.135.118 (Diskussion) 04:09, 12. Jun. 2019 (CEST))