Diskussion:Geweihtes Leben
Hier fehlt die geweihte Witwe und die Mönchsweihe.--Frankenschüler 22:25, 13. Feb. 2010 (CET)
- Nein, die fehlen nicht. Die Witwenweihe ist zumindest derzeit ein historisches Relikt, das heißt, es gibt keinen Stand der geweihten Witwen in der lateinischen Kirche.
- Unter den Formen des geweihten Lebens wird der auch der Mönch bzw. das Mönchtum genannt (letzteres umfaßt auch die Nonnen). Eine "Mönchsweihe" gibt es in der katholischen Kirche überhaupt nicht. Mönche wie Nonnen legen feierliche Profeß ab, die Profeß zählt zu den Sakramentalien.--Turris Davidica 23:00, 13. Feb. 2010 (CET)
- TurrisD, der Leser sollte m.E. doch nicht nur über römisch-katholische Standpunkte und lateinisch-kirchliche Verhältnisse informiert werden. Sonst sollte das klargestellt werden, aber warum einschränken? Der Link auf den Artikel Mönchtum führt in diesem Punkt nicht weiter, obwohl breit angelegt. Über Profess oder Gelübde kommt auch nicht wesentlich weiter. Das bemängele ich. Na, oder statt Manko sagen wir positiver ich formuliere ein Desideratum. Ich bin selber orthodox, kann Dir aber nicht sagen, wo man Belege findet und wie es bei uns genau geregelt ist. Auf jeden Fall wird von Mönchsweihe gesprochen (Nonnenweihe habe ich aber noch nie gehört). Übrigens ist mir aufgefallen, dass die Begriffe Ordensmann, Ordensfrau, Ordensbruder, Ordenspriester, Ordensleute vielleicht irgendwie berücksichtigt werden sollten. Weniger bedarfte Leser zumindest vermissen vielleicht neben Ordensschwester diese Termini. Bei dem Bruder könnte es unterschiedliche Bedeutungen geben, denn in manchen Orden dürfte Frater oder Bruder nur den Laienbruder bzw. nicht zum Diakon, Priester oder Bischof geweihten Ordensmann bezeichnen wie früher - oder noch? - im Englischen: capucian brothers im Gegensatz zu capucian fathers, in anderen hingegen für alle - egal, ob Kleriker oder Laien, - üblich sein, wobei, wenn ich mich nicht täusche, in manchen Orden noch länger niedere Weihen erhalten blieben, die sonst in der RKK nicht mehr praktiziert wurden (oder werden?), jedenfalls nicht als ständiges Amt. Ich finde, Hinweise oder Links auf Regularen und Kommunitäten gehören auch noch in diesen Artikel eingearbeitet. Die sind ja vorhanden, aber versteckt. Der Weg über Ordensgemeinschaft oder Mönchtum oder Ordensschwester ist dann doch etwas weit.--Frankenschüler 00:48, 14. Feb. 2010 (CET)
- Vita consecrata, obwohl es in der Übertragung nur "gottgeweihtes Leben" bezeichnet, ist ein Eigenbegriff der römisch-katholischen Kirche, der sich auf das gleichnamige Nachsynodale Apostolische Schreiben
von Papst Johannes Paul II. über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt von 1996 bezieht. (Bevor das apostolische Schreiben in einen eigenen Hauptartikel ausgelagert wurde, war der Zusammenhang offensichtlicher). Aus diesem Grunde werden nur die die Lebensformen genannt, die Johannes Paul II. im entsprechenden Schreiben behandelt – obwohl es gottgeweihtes Leben selbstverständlich auch in anderen Kirchen gibt.
- Ich gebe Dir allerdings dahingehend recht, daß Johannes Paul II – wie mir grade auffällt – in Vita consecrata auch das Keuschheitsversprechen der Witwen und Witwer erwähnt, allerdings nur mit Verweis auf can. 570 des Kodex des Kanones der Orientalischen Kirchen. Hier fühle ich mich nicht sachkundig genug, um etwas Substantielles beizutragen.
- Die von Dir vorgeschlagene Zergliederung bzw. Einführung von Termini halte ich an dieser Stelle nicht für zielführend. Alle entsprechenden Informationen werden in eigenen Hauptartikeln gegeben, und dorthin gehören sie auch. Wem bereits dieser Weg zu weit ist, dem ist mit einem in Bezug auf Begrifflichkeiten verwirrenden Hauptartikel zum geweihten Leben ohnehin nicht zu helfen (Wenn Du z. B. Profeß als Terminus hier einführen würdest, müßtest Du das auch mit Versprechen und Jungfrauenweihe tun und die rechtliche Unterschiede erläutern, dann gute Nacht.). Der Artikel scheint allerdings in Grundaussagen über das geweihte Leben selbst noch einigermaßen ausbaufähig.--Turris Davidica 10:11, 14. Feb. 2010 (CET)
- Hallo Turrris D, danke. Jetzt ist es verständlicher, wieso der Artikel so isoliert zu stehen scheint. Der einleitende Satz sagt ja, es handele sich um einen christlichen Begriff, was überkonfessionell und allgemein klingt. Er wird dadurch nicht falsch, aber Eingrenzung auf die RKK ist mehr zu vermuten als sofort ersichtlich.
- Ich gebe Dir weitgehend recht mit deinen Einwänden und Bedenken bzw. Argumenten gegen zu viele Verknüpfungen. Meine Idee war, dass man noch einmal allgemeiner auf den Zusammenhang mit "Formen des gemeinsamen Lebens" hinweisen könnte, in übergreifenderer Form Da finde ich die Beiträge Kommunität - verlinkt u.a. auf die Kategorie Katholische Lebensgemeinschaft mit u.a. der Seite Institut des geweihten Lebens zur Orientierung ganz brauchbar. Insgsesamt ist eine schnelle Überschaubarkeit nicht leicht zu erreichen. Es bleibt Arbeit für den, der den Themenkreis überblicken will. *Humor* Die Systematik der vorhandenen Kategorien und die darin vorhandenen Artikel selbst scheinen inhaltlich einige Dopplungen und Überlappungen zu enthalten. Oder sehe ich das falsch, täuscht mich mein Eindruck?
- Ist es denn so, dass der Begriff des geweihten oder gottgeweihten Lebens erst in den 1990-er Jahren durch das o.a. Schreiben neu eingeführt wurde? Oder gab es den Ausdruck vorher schon? Es scheint ja (jetzt) ein ein sehr viele Formen zusammenfassender Oberbegriff zu sein, was ich schon sehr sinnvoll finde, gerade angesichts der geschichtlichen und gegenwärtigen Vielgestaltigkeit, die für den "Laien" oftmals Verwirrung stiftet. Da die kirchenrechtlichen Unterschiede für Laien eh schon schwer verständlich sind, ist eine neue begriffliche Zusammenfassung ein Fortschritt, denke ich. Inhaltlich ist damit letztendlich sicherlich nichts Neues formuliert. Die Grundaussagen, die Du für ausbaufähig hältst, sind nicht "neu erfunden", nehme ich an, sondern drücken dem Grunde nach schon Vorhandenes auf neue Weise aus. Gruß--Frankenschüler 14:53, 14. Feb. 2010 (CET)
- Die von Dir vorgeschlagene Zergliederung bzw. Einführung von Termini halte ich an dieser Stelle nicht für zielführend. Alle entsprechenden Informationen werden in eigenen Hauptartikeln gegeben, und dorthin gehören sie auch. Wem bereits dieser Weg zu weit ist, dem ist mit einem in Bezug auf Begrifflichkeiten verwirrenden Hauptartikel zum geweihten Leben ohnehin nicht zu helfen (Wenn Du z. B. Profeß als Terminus hier einführen würdest, müßtest Du das auch mit Versprechen und Jungfrauenweihe tun und die rechtliche Unterschiede erläutern, dann gute Nacht.). Der Artikel scheint allerdings in Grundaussagen über das geweihte Leben selbst noch einigermaßen ausbaufähig.--Turris Davidica 10:11, 14. Feb. 2010 (CET)
Religiose und Rätestand
1. Religiose verweist auf diesen Artikel, kommt aber in der Einleitung nicht vor. 2. Mein Brockhaus kennt Religiose und meint damit wohl nicht einzelne Personen sondern Schubladen und Rätestand. Da ich 2 nicht verstehe kann ich 1 nicht korrigieren. Vielleicht ein andermal. --Hfst (Diskussion) 22:36, 3. Feb. 2019 (CET)
- Zu Schubladen kann ich nichts sagen, das mit den Religiosen sollte aber zwischenzeitlich behoben sein, danke für den Hinweis. Mit „Rätestand“ ist wohl ein altertümlicher Ausdruck gemeint, der sich auf den Ordensstand bezieht, das sind jene, die nach den evanglischen Räten leben. --Cockamouse (Diskussion) 11:13, 7. Feb. 2019 (CET)