Diskussion:Giftpille (Wirtschaft)
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Umbenennen: Giftpille (Wirtschaft)
Hallo zusammen, ich bin gerade über den Artikel gestossen und war etwas erstaunt über den Titel (Aktien). Wäre es nicht sinnvoller, wenn man den Titel Giftpille (Wirtschaft) nennen würde?
Gruss, -- Seestaernli 11:41, 12. Feb. 2008 (CET)
- Done Bahnemann 10:43, 18. Mär. 2008 (CET)
WpÜG
In wie weit ist dieses überhaupt erlaubt wenn man §33 WpÜG berücksichtigt? Bahnemann 10:43, 18. Mär. 2008 (CET)
- §33 WpÜG gilt ja nicht für Handlungen, denen der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft zugestimmt hat. Das ist in der Praxis ein ganz starkes Ausschlusskriterium, weil eben meistens Vorstand und AR eng zusammenarbeiten, wenn sie eine Übernahme verhindern wollen. --Echoray 14:29, 28. Mär. 2008 (CET)