Diskussion:Golden Toast

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Darf Andrej Babis direkt mit Golden Toast in Verbindung gebracht werden ?

Hallo, ich möchte, das die Diskussion hier ausgetragen wird. - http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer_Diskussion:2.241.146.50. Aus diesem Grnde habe ich sie hier hineinkopiert.

So ging es los:

  • Hallo IP, ich würde es massiv begrüßen, wenn Du die ständige Einfügung des Besitzers von Agrofert in die Unternehmensartikel unterlässt. Der Eigentümer von Agrofert hat direkt nichts damit zu tun. Wenn Du partout etwas schreiben möchtest, lege doch einfach den Artikel zu Agrofert an ;) --Markus S. (Diskussion) 11:28, 2. Dez. 2013 (CET)
Wirklich nicht? - Irgendwie schwirrt mir: "Wessen Brot ist ess, dess Lied ich..." durch den Kopf. - Fazit: Ich sehe es anders und schlage vor, "den Konflikt - ob http://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Babi%C5%A1 in dem Artikel erwähnt werden darf/kann" in einer breitern Öffentlichkeit auszutragen. - Einverstanden? -

Hier schon mal ein Anfang für eine Diskussionsgrundlage.

  • Bekannte Marken wie „Golden Toast“ und „Lieken Urkorn“ seien das wertvollste Kapital des Düsseldorfer Backwarenherstellers mit rund 4700 Mitarbeitern, sagt der Unternehmer Andrej Babis im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. „Wir wollen die deutschen Kapazitäten nutzen und die Produktion steigern“, kündigt der 58-Jährige an...„Wir wollen ganz im Gegenteil Golden Toast auch hier bei uns und in anderen Ländern anbieten“, sagt er.

http://www.rundschau-online.de/wirtschaft/uebernahme-grosse-plaene-fuer-grossbaecker-lieken,15184892,22861400.html2.241.146.50 13:50, 2. Dez. 2013 (CET) 2.241.146.50 13:59, 2. Dez. 2013 (CET)

Eingetragener_Verein?

Laut deren Impressum ist der Anbieter ein Eingetragener Verein. Unter Eingetragener Verein steht: Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck. Wie ist dieser Widerspruch zu verstehen? Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 19:34, 13. Sep. 2016 (CEST)

Das stimmt so nicht. Das Gesetz nennt diese "Nicht wirtschaftlicher Verein", dessen Merkmal "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist". Das ist in meinen Augen nicht identisch mit "wirtschaftlichen Zweck". Denn selbst Sportvereine führen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Catering, Merchandising), auf den der Verein aber nicht regelmäßig ausgerichtet ist. Der Verein ist Markeninhaber, und sie dient der Durchsetzung der Schutzrechte, was kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist.Oliver S.Y. (Diskussion) 19:44, 13. Sep. 2016 (CEST)
Sorry, ein Toastbrot-Anbieter ist eine andere Kategorie als ein Sportverein. Mir erschließt sich auch nicht auf Anhieb die Differenzierung von "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist" zu "wirtschaftlichen Zweck" (ich bin aber auch kein Jurist). Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 21:31, 13. Sep. 2016 (CEST)
Siehe §21 und 22 BGB. Es gibt nur diese beiden Rechtsformen. Scheinbar herscht ein häufige Irrtum vor, der Zweck mit Tätigkeit gleichsetzt. Genauso wie herumgeistert, daß ein Verein keinen Gewinn machen dürfte. Es geht dabei jedoch immer um Zweck und Ziele eines Vereins laut Satzung. Der Verein wurde geründet, um Toastbrot in Deutschland populär zu machen, nicht um Toastbrot herzustellen. Dafür waren die 9 Ursprungsmitglieder jeweils selbstständige Unternehmen. Und Deine Gleichsetzung von Sportverein mit Verein ist ja auch falsch. So treten Kleingartenvereine fast immer geschäftlich als Mieter und Vermieter auf, inklusive kalkulierter Mehrerlöse. Und als die Berufsverbände, Gewerkschaften, Parteien und ähnliches. Alles Sondernformen, die ihren Ursprung im Vereinsrecht haben. Übrigens habe ich das beim Vereinsartikel kritisiert, und wenn es keiner behebt, korrigiere ich es, damit dieser Widerspruch aufgelöst wird.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:42, 13. Sep. 2016 (CEST)
Verstehe ich leider immer noch nicht... --Schotterebene (Diskussion) 21:57, 13. Sep. 2016 (CEST)
Sry, und ich verstehe Dich nicht. Gibt aber aktuell ein prominentes Beispiel in den Medien, was genau dieses Problem beleuchtet, der Vereinsstatus von Bayern München [1]. Vieleicht findest Du dort Antworten. Ansonsten ein letzter Anlauf. Toastbrot ist nicht einfach getoastetes Weißbrot, sondern erfordert bestimmte Zutaten und Herstellungsmethoden. Genauso war das Angebot in Scheiben eine "Revolution". Das sich Hersteller dies einiges kosten ließen ist klar, genauso wie es eben Realität war, daß es keine nationalen Anbieter gab. Darum schlossen sich einige Marktteilnehmer zu einem "Kartell" zusammen, da der Markt dafür sehr begrenzt war, gab es keine rechtlichen Bedenken. Sowas gibt es ja auch zB. bei den Volksbanken. Die sind ebenso in einem Verein, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, allgemein als Bank angesehen, ist es keine Verbindung mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Sowas wird dann in der Satzung geregelt, hier "§ 3 Zweck und Aufgaben: Zweck des Verbandes sind die Förderung, Betreuung und Vertretung der fachlichen und der besonderen wirtschaftspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder und der diesen angeschlossenen Einrichtungen innerhalb des Bereiches der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft." Die habens online, für Golden Toast eV finde ich es nicht, gibts aber sicher ähnlich.Oliver S.Y. (Diskussion) 22:27, 13. Sep. 2016 (CEST)
OK, Danke und Grüße, --Schotterebene (Diskussion) 07:25, 14. Sep. 2016 (CEST)