Diskussion:Goldkrone (Münze)

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Ein Österreicher müßte mal recherchieren, ob es Mindestbeträge für Kronen-Banknoten und Scheidegeld gab, ab dem die Hauptkassen in Wien und Budapest erst Goldmünzen im 1:1-Umwechselkurs abgaben. In D mußten vor dem 1.Aug 1914 mindestens 50 Mark in unedlen Pfennig-Münzen bzw. 200 Mark in Silbermünze mindestens an den Reichsbankhauptkassen präsentiert werden, um Goldmark gesetzlich zu bekommen. Alles andere war Kulanz des jeweiligen Kassierers. Banknoten mußten allerdings komplett gewechselt werden. Rolf Mader 18:10, 5. Dez. 2010 (CET)

Also, im Artikel 83 der Satzung der Oesterreichisch-ungarischen Bank (RGBl 66/1978) steht zumindest nichts von Mindestbetrag. Wobei da eh nur von Banknoten die Rede ist, nicht von der Umtauschmöglichkeit von Scheidemünzen in Gold. Daß die Einlösepflicht sich nur auf "Metallgeld" und nicht auf Gold bezieht, ist natürlich ein Hintertürl. Wobei laut einem Buch von [[Ludwig von Mises] ( Ludwig von Mises, Theorie des Geldes und der Umlaufsmittel; München und Leipzig (Duncker & Humblot) 1912, S. 42 f.)] es in der Praxis kein Problem war, Goldmünzen zum fixen Kurs zu bekommen, chon allein um das Vertrauen in die Währung nicht zu beeinträchtigen. Firmian (Diskussion) 12:39, 7. Mär. 2015 (CET)

Textänderungen

Dukaten (als Singular) auf Dukat geändert. Text "für Münzsammler" entfernt -> Sammler bevorzugen die original Jahrgänge und nicht die Nachprägungen (reine Anlagemünze).--ThomasAquin (Diskussion) 21:32, 17. Mai 2013 (CEST)