Diskussion:Grafschaft

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Sollte umgestaltet werden etwa in Grafschaft (Großbritannien, Grafschaft (Irland). Oder eine Seite County einrichten und Verweis streichen.

Benutzer:Marriex:Marriex 12:54 11. Mai 2004 (CEST)

Ich muss zugeben, mehr als hier ist aus den meisten Lexika auch nicht zu erfahren. Dennoch könnten Begriffe wie "ursprünglich" konkretisiert werden. Woher stammt der Begriff "Graf /-schaft"?, was bedeutet er? Man könnte einbringen, dass er aus dem lateinischen "comes" gebildet wurde, der in der Spätantike ein "Begleiter" des Kaisers war, also eine den Kaiser beeinflussende wichtige Person war, dem auch Ämter übertragen wurden. Oder man beginnt einfach bei Karl d. Großen bzw. den Franken, hat damit eine zeitliche Basis und beschreibt die weitere Entwicklung des Begriffes, der ja von einem Amt, das mit einem Amtsgebiet verbunden war, in Deutschland oftmals zu einem Hoheitsgebiet wurde, während es sich in den angelsächsischen Gebieten bis heute zu einem Verwaltungsgebiet entwickelte, das vom Umfang in etwa zwischen unseren Landkreisen und unseren Regierungsbezirken steht. Na ja, eine Darstellung der Entwicklung der Grafschaft in Deutschland wäre schon interessant... vielleicht findet sich ja mal jemand, der sich genauer auskennt? --86.56.0.174 19:03, 28. Jan. 2007 (CET)

Für einen Laien ist der Text wirr und nur schwer verständlich. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:8680:1BE0:8DBF:70F7:D7E:3AF1 (Diskussion | Beiträge) 10:55, 15. Aug. 2015 (CEST))

Bedeutung des Wortes "Graf"

In England hieß jedenfalls der dem deutschen Grafen entsprechende Beamte "gereffa" u.ä., was auf den Gedanken bringt, dass das Wort "Graf" jedenfalls verwandt ist mit dem Wort "Sherif".

Die ganze Passage über die Behandlung von "Grafschaften" durch den Reichsdeputationshauptschluss ist verfehlt. Hier geht es um die reichsunmittelbaren Herrschaften von Titulargrafen, die mit der mittelalterlichen "Grafschaft" gar nichts zu tun haben. 77.132.160.194 16:45, 21. Jun. 2007 (CEST)

Same or related Wikidata?

https://www.wikidata.org/wiki/Q3200185--Bioneer1 (Diskussion) 13:21, 11. Aug. 2014 (CEST)

Nicht nur ein Richter

Ich finde den Text viel zu kurz. Im Artikel des "Grafen" findet man mehr Informationen zu einer Grafschaft als hier. Es sollte dargestellt werden, dass die "Grafschaft" in der Zeit der Merowinger aus der "Gau" heraus entstanden war. Daher wohl auch der Begriff des "Gaugrafen". Dem Artikel der Gau ist zu entnehmen, dass der Graf als Statthalter des Königs/Kaisers dort als oberster Richter und Herbannführer fungierte. Das sollt m.E. schon erwähnt werden - obwohl es eigentlich zum Grafen gehört und nicht hierher. Aber Überschneidungen sind nicht zu vermeiden.

Dann bleibt aber noch die Frage, was ist denn die Grafschaft. Zu Beginn war es wohl der "Amtsbezirk" des Grafen. Im Artikel über den Grafen steht: "Er stammte aus dem fränkischen Reichsadel und war in seiner Grafschaft oft auch mit eigenem Besitz vertreten." D.h. im Umkehrschluss, dass die Gau zuerst kein Lehn war; der Graf also darüber keinen Besitz hatte. Später wurde wohl das Amt des Grafen auch erblich und dann als Ganzes als Lehn vergeben - soweit man hier den Ausführungen in Wikipedia Glauben schenken kann - und dann auch privatrechtlich gehandelt: "Seit den Ottonen wandelte sich die Bedeutung des Grafentitels durch seine zunehmende Erblichkeit und die Einbindung ins Lehnssystem vom ursprünglichen Amt zum Begriff für die zusammengefassten Rechte eines Adligen in einem bestimmten Bereich. Die Grafenrechte wurden durch Tausch, Verkauf und Erbteilungen immer mehr privatrechtlich behandelt. Als äußeres Zeichen dieser Entwicklung setzte sich vermehrt die Bezeichnung der Grafschaft nach dem Herrschaftsmittelpunkt des Grafen anstatt nach einem Reichsgau durch." (aus dem Artikel über den Grafen).--84.132.185.70 12:29, 2. Aug. 2018 (CEST)

Gefürsteter Graf

Dieser Begriff wird hierher weitergeleitet, ohne dass im Lemmatext darauf eingegangen wird. Das ist nicht nur ein formaler, sondern auch ein inhaltlicher Mangel. Hodsha (Diskussion) 13:51, 5. Dez. 2018 (CET)