Diskussion:Grafschaft Hanau
Herrschaft Lichtenberg
Lichtenberg war kein Teil der Grafschaft Hanau, sondern gehörte lediglich einem Zweig der Familie der Grafen von Hanau. --Hvs50 14:13, 23. Sep. 2011 (CEST)
- Die zeitgenössische Eigenbezeichnung lautet Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Für die frühe Neuzeit zwischen regierender Familie und Grafschaft zu differenzieren, wäre völlig unhistorisch. -- Reinhard Dietrich 17:06, 23. Sep. 2011 (CEST)
Bezeichnung für Hanau-Münzenberg nach 1736
1736 fiel die Grafschaft Hanau-Münzenberg an Hessen-Kassel. Laut Wikipediartikel zu Wilhelm I. (Hessen-Kassel) hat 1760 der Kasseler Landgraf Wilhelm III. die Grafschaft Hanau "von den hessischen Stammlanden getrennt", um sie an seinen Enkel Wilhelm IX. (später Wilhelm der I.) zu übergeben. Demnach hätte die Grafschaft Hanau zwischen 1736 und 1760 als solche gar nicht existiert, sondern wäre mit der Abtrennung 1760 wiedererstanden. Außerdem stellt sich die Frage nach der korrekten Bezeichnung. Nach der Übernahme durch das Haus Hessen hätte der Zusatz "Münzenberg" keinen Sinn mehr. Kann das mal jemand genauer klären? --Vingerhuth (Diskussion) 22:19, 17. Sep. 2022 (CEST)
- Du setzt voraus, dass die Grafschaft unmittelbar in die Hessen-Kasselische Verwaltung integriert wurde. Die Bezeichnung "Münzenberg" mag insofern korrekt weiterverwendet worden sein, dass die Teilgrafschaft Hanau-Lichtenberg mehrheitlich an Hessen-Darmstadt fiel. Gerade der letzte Graf mit seinen Darmstädter Nachkommen hat wohl den Standpunkt vertreten, dass dieser Erbvertrag nur für Hanau-Münzenberg gelte und versucht, möglichst große Teile des Erbes an Darmstadt zu geben. Aber das hat ja schon damals für weitere juristische Verwicklungen gesorgt. --Lumpeseggl (Diskussion) 09:15, 19. Sep. 2022 (CEST)
- Richtig. In der Tat ist entscheidend, ob die Zeit zwischen 1736 eine Art Personlunion war oder ob die Hanau-Münzenberg integriert und damit rechtlich aufgelöst war. Ich weiß es nicht. Die Formulierung, dass die Grafschaft 1760 "von den hessischen Stammlanden getrennt" wurde, legt für mich Letzteres nahe. Im anderen Falle hätte ja nichts "getrennt" werden müssen. Wenn dies der Fall ist, sollte die Formulierung im Artikel zu Wilhelm I. klargestellt werden. --Vingerhuth (Diskussion) 17:49, 19. Sep. 2022 (CEST)
- Der Sachverhalt ist in dem Abschnitt „Das Erbe“ umfassend beschrieben: Bis 1786 (und darüber hinaus) existierte die Grafschaft Hanau-Münzenberg als eigenständige Einheit, zuletzt unter Landgraf Wilhelm (IX.) weiter. Erst als dieser 1786 die Landgrafschaft Hessen-Kassel erbte, waren beide Einheiten unter einem Regenten vereinigt. Formal war das zunächst eine Personalunion (so war Hanau z.B. nicht in den hessischen Landständen vertreten), im Laufe der Jahre wurde das aber zunehmend verwischt (z.B. wurde das Kasseler Oberappellationsgericht auch höchstrichterliche Instanz für Hanau). Tatsächlich verschmolzen wurden die Einheiten erst im kurhessischen Staat. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:53, 20. Sep. 2022 (CEST)
- Richtig. In der Tat ist entscheidend, ob die Zeit zwischen 1736 eine Art Personlunion war oder ob die Hanau-Münzenberg integriert und damit rechtlich aufgelöst war. Ich weiß es nicht. Die Formulierung, dass die Grafschaft 1760 "von den hessischen Stammlanden getrennt" wurde, legt für mich Letzteres nahe. Im anderen Falle hätte ja nichts "getrennt" werden müssen. Wenn dies der Fall ist, sollte die Formulierung im Artikel zu Wilhelm I. klargestellt werden. --Vingerhuth (Diskussion) 17:49, 19. Sep. 2022 (CEST)