Diskussion:Grenzzaun bei Ceuta

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Massenansturm am 17. Februar 2017

Sind die Illegalen anschließend inhaftiert worden?(nicht signierter Beitrag von ‎178.9.120.23 (Diskussion | Beiträge) 08:11 Uhr, 18. Feb. 2017 (CET))

Nee. Zuerst greift Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dann die Europäische Menschenrechtskonvention. Mit anderen Worten: Solange ihre Anträge bearbeitet werden, und sie nix verbrochen haben, dürfen sie nicht eingesperrt werden. Alexpl (Diskussion) 12:38, 18. Feb. 2017 (CET)

Sinn des Zaunes ?

Der Aufenthalt im spanischen Hoheitsgebiet bedeutet nicht, dass jemand dadurch bereits in Spanien (Europa) ist - denn dies befindet sich jenseits der Straße von Gibraltar. Wozu also der Aufwand ? Ähnlich war es mit den Exklaven West-Berlins. --Hasselklausi (Diskussion) 16:21, 18. Feb. 2017 (CET)

Es gilt aber sofort spanisches und europäisches Recht! Recht auf Asyl + Grundsatz der Nichtzurückweisung + Menschenwürde. Zwar hat man versucht, die Anträge in Ceuta abzuwickeln, aber die Kapazitäten sind beschränkt. Dann werden sie eben ins europäische Festland gebracht, wie hier zuletzt im November 2016. Alexpl (Diskussion) 17:37, 18. Feb. 2017 (CET)