Diskussion:Groß (Gemeinde Hollabrunn)
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Ortsvorsteher
- lt. Ortsvorsteher#Österreich haben KGs keinen Ortvorsteher. Vermutlich ist die Ortschaft gemeint. Mit einer Quelle wäre es leichter das zu überprüfen.
lg --Herzi Pinki (Diskussion) 02:00, 4. Dez. 2020 (CET)
Hallo, danke für die Frage, ich verstehe aber nicht wie du diese meinst? Die Ortschaft Groß hat einen durch den Gemeinderat bestellten Ortsvorsteher. Nachdem die ursprünglich selbstständige Gemeinde in die Gemeinde Hollabrunn eingemeindet wurde, stellt diese jetzt eine Katastralgemeinde der Gemeinde Hollabrunn dar. Um dies sichtbar zu machen, wurde der Begriff Katastralgemeinde anstelle von Ortschaft gewählt. Gemäß der NÖ Gemeindeordung § 40 (2) müsste es richtigerweise "Ortsvorsteher für den Ortsteil Groß" heißen. Grüße Peter--Tauschitz (Diskussion) 16:24, 10. Dez. 2020 (CET)
- Danke für deine Antwort. Ich habe inzwischen auch die Gemeindeordnung nachgelesen. War bass erstaunt, dass es auch für die KG, nach meinem Verständnis ein Strukturelement im Kataster und dem jeweiligen Grundbuch entsprechend (solange das noch nicht auf EDV umgestellt war), einen Ortsvorsteher geben kann. lass es halt mal so. lg --Herzi Pinki (Diskussion) 23:32, 11. Dez. 2020 (CET)