Diskussion:Große Kreisstadt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Einwohnerzahl und historischer Hintergrund

Die Einwohnerzahl als Kriterium in Bayern mit der Zahl 30.000 kann nicht stimmen. Es sind viele (!) darunter: Donauwörth, Eichstädt, Nördlingen, Neustadt bei Coburg (15.000)..... --88.64.136.128 21:39, 23. Feb. 2011 (CET)

Doch, das stimmt. Das galt aber nicht für die Städte, die 1972 ihren Status als kreisfreie Stadt verloren. Die wurden automatisch Große Kreisstadt. Ausnahme von der Ausnahme waren die Städte, die bereits 1940 in die Kreise eingeglieder und 1948 nicht wieder ausgegliedert wurden (wie die meisten der 1940 eingegliederten Städte).
Als Hintergrundinfo: Alle ehemaligen Reichsstädte wurden zunächst kreisunmittelbar. Weil damals die Kreise Bezirke und die Bezirke Kreise hießen müsste man im heutigen Sprachgebrauch sagen bezirksunmittelbar, also kreisfrei. Deswegen waren auch kleine Städte wie Dinkelsbühl, Donauwörth, Nördlingen und Rothenburg ob der Tauber kreisfrei. Donauwörth und Dinkelsbühl haben aber wie gesagt 1948 ihre Kreisfreiheit nicht zurück bekommen und wurden damit auch - anders als zum Beispiel Rothenburg - nicht Große Kreisstadt. Das fanden die aber ungerecht, zumal es ja die Nazis waren, die ihnen die Kreisfreiheit weggenommen haben. Mit diesem Argument haben sie den Titel Große Kreisstadt nachgefordert. --Kaffeefan 18:50, 15. Apr. 2011 (CEST)

Titelsucht

Vereinfacht gesagt: Eine "Große Kreisstadt" ist ein Ort der keine Kreisstadt ist und in den meisten Fällen auch niemals eine Kreisstadt war - verwaltungsbeamtliche Titelsucht!

Benutzer:Martin W. Richter hat den oben stehenden Satz aus dem Artikel gelöscht mit der Begründung: ... damit unpassenden und z.T. auch nicht richtigen Passus gelöscht.

Unpassend vielleicht, aber das ist ja wohl weitgehend Ansichtssache! Was daran nicht richtig ist, blieb sein Geheimnis. Dass es möglich ist, Städte mit zusätzlichen Aufgaben zu betrauen ohne die Blechschilderindustrie aus Steuermitteln zu sponsern, zeigt das im Artikel erwähnte Beispiel des Bundeslandes Hessen. In Baden-Württemberg gibt es 100 Orte mit mehr als 20.000 Einwohnern, 89 Große Kreisstädte und 35 Landkreise.

Frage: Ist es möglich hier im Sinne des NPOV eine abweichende Sicht der Dinge einzubringen? Über die Form ließe sich ja diskutieren. --HaSee 13:48, 15. Sep 2004 (CEST)

Der Satz war aus folgendem Grund nicht richtig: Eine "Große Kreisstadt" kann sehr wohl auch eine Kreisstadt sein. Im Satz stand, Große Kreisstädte sind keine Kreisstädte. Daher war er inhaltlich falsch. Als Beispiel folgendes: Kreisstadt des Rems-Murr-Kreises in Baden-Württemberg ist die Stadt Waiblingen (Sitz des Landratsamt). Diese Stadt hat den Status "Große Kreisstadt". Auch fast alle anderen Kreisstädte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig "Große Kreisstadt", es sei denn, die Kreise haben keine eigentliche Kreisstadt, weil sich das Landratsamt im benachbarten Stadtkreis befindet (dies ist der Fall bei den Landkreisen Karlsruhe, Rhein-Neckar-Kreis, Heilbronn, Breisgau-Hochschwarzwald und Enzkreis). Nur 2 Kreisstädte in Baden-Württemberg sind keine "Großen Kreisstädte" und zwar Sigmaringen und Künzelsau (Hohenlohekreis). Diese beiden Städte haben nämlich weniger als 20.000 Einwohner. Naja, und was für eine Enzyklopädie unpassend ist, hat der Schreiber ja schon selbst erkannt. mwr 21:16, 15. Sep 2004 (CEST)

  • Richtig, das habe ich mittlerweile auch gesehen dass viele Kreisstädte in B-W auch Große Kreisstädte sind. Die schreiben das nur nicht aufs Ortsschild - vermutlich weil es den Stadtvätern selber albern vorkommt. --HaSee 17:32, 16. Sep 2004 (CEST)

Noch eine Ergänzung: Die meisten Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg waren vor der Kreisreform einmal Kreisstädte. Im übrigen hat "Große Kreisstadt" mit "Kreisstadt" gar nichts zu tun. Es ist lediglich ein verkürzter Titel für eine "größere kreisangehörige Stadt", wie es eigentlich heißen müsste. In NRW und anderen Bundesländern heißen entsprechende Städte tatsächlich auch so. mwr 21:21, 15. Sep 2004 (CEST)

  • Ist mir jetzt völlig klar: Eine "Große Kreisstadt" ist keine "Kreisstadt", die heißt nur so - rein zufällig. --HaSee 17:32, 16. Sep 2004 (CEST)

Meine Interpretation von "Große Kreisstadt X" (z.B. Radolfzell) ist "nicht groß genug, und deshalb auch keine richtige Kreisstadt" (also Sitz des Landrats). Benutzer:Suchenwi 2004-12-12

Einkürzen

Hallo zusammen, ich bin dafür den Artikel drastisch einzukürzen, da das Meiste bereits in den Artikeln Gemeindearten bzw. Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland (was für ein Titel!) steht. War vielleicht früher mal nötig, aber momentan im Sinne der Wiki-Performanz nicht. --84.166.224.145 21:52, 25. Jan 2006 (CET)

Politisches "Geschreibsel" in den Städteartikeln

Mich stören diese Formulierungen im Kopf vieler Städteartikel, wo immer allerausführlichst beschrieben wird, mit welchen verwaltungstechnischen Formalien die Stadt zur Großen Kreisstadt wurde. Das interessiert doch keinen. Statt

  • Die Einwohnerzahl der Stadt XYZ überschritt 1948 die Grenze von 20.000. Daher wurde XYZ bereits mit Inkrafttreten der baden-württembergischen Gemeindeordnung am 1. April 1956 kraft Gesetzes zur Großen Kreisstadt erklärt.

kann man doch schreiben:

und statt

  • Die Einwohnerzahl der Stadt XYZ überschritt im Rahmen der Gebietsreform der 1970er Jahre die 20.000-Grenze. Daraufhin stellte die Stadtverwaltung den Antrag auf Erhebung zur Großen Kreisstadt, was die Landesregierung von Baden-Württemberg dann mit Wirkung vom 1. Januar 1974 beschloss.

lieber:

Beispiele: siehe Liste der Orte in Baden-Württemberg: z.B. Aalen, Achern, Backnang, Böblingen

Diese Vorgänge gehören nicht in die Kopfzeile eines Städteartikels, der genaue Vorgang wird hier auf Große Kreisstadt erklärt. Auch die Einwohnerentwicklung gehört unter "Einwohnerentwicklung", und auch da ist die 20.000er-Grenze eher willkürlich, kann also weg. --androl 00:23, 7. Apr 2006 (CEST)

Eine Gemeinde kann laut baden-württembergischer Gemeindeordnung zur Großen Kreisstadt erklärt werden, wenn sie 20.000 Einwohner hat. Dieser Zusammenhang sollte m.E. auch in den Städteartikeln deutlich gemacht werden, da jemand, der nur an Informationen über der Stadt interessiert ist, diesen Zusammenhang sonst vermutlich nicht versteht.
Andererseits müßten die Ausführungen über die Ernennung zur Großen Kreisstadt nicht unbedingt in der Einleitung stehen, wo eigentlich nur die allerwichtigsten Dinge über den Ort stehen sollten; unter Geschichte fände ich sie besser aufgehoben.
Bitte sei etwas zurückhaltender mit Deinen Äußerungen ("Gelaber" und "interessiert keinen"). Ich finde es nicht gut, dass Du die Arbeit anderer herabsetzt, die viel Arbeit investiert haben, um die Städteartikel mit Inhalt zu füllen, nur weil Dir ein Detail daran nicht gefällt. -- Ssch 01:16, 7. Apr 2006 (CEST)
Man kann auch viel Arbeit mit Nutzlosem verbringen ;-)
Ich meine nur dass sich ein durchschnittlicher Leser der Wikipedia nicht so sehr für Formalien interessiert wie derjenige der den Abschnitt in alle Städteartikel kopiert hat. Man muss auch zwischen relevanten Fakten und uninteressanten Details unterscheiden können. Zu einem guten Artikel tragen die Erwähnung von Antragstellung, Landesregierung und Gesetzeskraft meiner Meinung jedenfalls keinen Inhalt bei.
Einen Leser des Artikels einer Stadt interessiert erst mal nur der Titel der Stadt und seit wann die Stadt den Titel hat. Wenn er sich für die Details interessiert, klickt er auf den Link Große Kreisstadt und erfährt da die Details zur Einwohnergrenze und so. Unter Geschichte/Einwohnerentwicklung wäre es auch noch denkbar. Und weil mir ein Detail nicht gefällt, schreibe ich es hier auf die Diskussionsseite. --androl 12:51, 7. Apr 2006 (CEST)

Ich habe durchaus Verständnis, dass diese Infos nicht unbedingt in die Kopfzeile müssen, aber bei Geschichte sollten sie auf alle Fälle drin sein. Daher kann man sie gerne dorthin verschieben. Begründung: Das Überschreiten der 20.000-Einwohnergrenze macht eine Stadt in Baden-Württemberg nicht automatisch zur Großen Kreisstadt. Es ist zwar erste Voraussetzung, aber es kommt immer noch der Zeitpunkt hinzu, ab wann die Stadt selbst dies auch will und bei der Landesregierung einen entsprechenden Antrag stellt. Erst dann kann die Landesregierung "tätig" werden. Daher können zwischen beiden Daten (Überschreiten der 20.000-Grenze und tatsächliche Ernennung) durchaus auch mehrere Jahre vergehen, wie im Falle von Rheinstetten geschehen. Ich habe mir bei der Formulierung also schon was dabei gedacht. Ich bin also durchaus für Kürzungen und weniger "geschwollene" Formulierungen, aber gegen Informationsverlust (der dadurch zumindest teilweise entstehen würde). bear 13:54, 7. Apr 2006 (CEST)

Löbau

Zitat: "Hier gilt eine Einwohnerzahl von mindestens 20.000. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, z.B. Löbau."

Bitte deutlicher erläutern was die Ausnahme ist:

Aus Löbau: "Im neu gebildeten Kreis Löbau-Zittau (ZI) erlangte sie zwar 2000 den Status einer Großen Kreisstadt, verlor jedoch weitestgehend alle politisch-administrativen Funktionen an Zittau." Einwohnerentwicklung: "1995: 16.714 Einwohner" "2003 18.624" Einwohner"

Was ist die Ausnahme:

  • Besaß Löbau im Jahr 2000 unter 20.000 Einwohner, erlangte dennoch den Status Große Kreisstadt (ein kurzzeitiger Bevölkerungsanstieg wäre ja denkbar, und somit keine Ausnahme),
  • "... verlor jedoch weitestgehend alle politisch-administrativen Funktionen."

und bitte entweder hier oder unter Löbau erläutern warum zwar der Status Große Kreisstadt verliehen wurde, aber nicht die zugehörigen Rechte erteilt wurden 89.51.97.66 00:41, 3. Sep 2006 (CEST)

Ungenauigkeit

Zitat: "Eine kreisangehörige Gemeinde wird nicht bloß durch ihre Einwohnerzahl zu einer Großen Kreisstadt."

Im Artikel wird ausschließlich die Einwohnerzahl als Kriterium ausgeführt. Was sind andere Kriterien die zum Status Große Kreisstadt führen können bzw. nach dieser Formulieung vorhanden sein müssen? 89.51.97.66 00:41, 3. Sep 2006 (CEST)

Noch mal: Titelsucht

Dass es auf die vorstehende Frage seit 2006 keine Antwort gibt (und die ganze vorstehende Diskussion überhaupt), kann man wohl als deutliches Anzeichen dafür werten, dass es sich bei den Großen Kreisstädten doch eher um ein Symptom von "Titelsucht" (s. o.) handelt. Aber daraus die Hoffnung abzuleiten, dass durch Abschaffung dieses überflüssigen Titels ein kleines Stückchen mehr Klarheit und Transparenz in unser Verwaltungssystem kommt, ist wohl illusorisch.--Micwil 09:01, 25. Jun. 2008 (CEST)

Nicht bloß Titelsucht. Es ist schlicht Etikettenschwindel. Eine Stadt, die mal Kreisstadt war, darf sich zur Beschwichtigung und Korrumpierung des Ehrgeizes Große Kreisstadt nennen - ist aber eben KEINE Kreisstadt. Das ist ein grober Verstoß gegen sprachliche Semantik. Doch wer die Macht hat, kann so etwas verordnen. In anderen Bundesländern heißt es ehrlich und sprachlich korrekt: "Große kreisangehörige Stadt" - klingt aber nicht so toll. - 84.179.165.4 10:13, 26. Jul. 2015 (CEST)

Hierzu: In BW und Bayern trägt der Bürgermeister einer Stadt von gerade mal 20.000 Einwohnern die Amtsbezeichnung "Oberbürgermeister". In NRW heißt z.B. der Bürgermeister der kreisangehörigen Stadt Lünen mit knapp 90.000 Einwohnern nur schlicht "Bürgermeister". mfG--Hopman44 (Diskussion) 15:54, 30. Apr. 2021 (CEST)

Die Amtsbezeichnung müsste in allen Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungsgesetzen der deutschen Bundesländer geregelt sein. Ich habe jetzt nicht alle 16 durchgelesen, es könnte im Sonderfall auch speziell mit einer sich darauf beziehenden Rechtsvorschrift näher geregelt sein. Der Status "Große Kreisstadt" ist auch keine Entscheidungsoption des Bürgermeisters mit seinem(r) Gemeinderat/Stadtrat/Stadtverordnetenversammlung. Er ist von Einwohnerzahl über einen Mindestzeitraum ahängig. Mit Erlangung dieses Status können der Stadt auf Antrag bestimmte staatliche Weisungsaufgaben/weisungsgebundene Pflichtaufgaben (Begriffe dazu in D nicht einheitlich) übertragen werden, die zuvor nur das Landratsamt oder eine Oberbehörde/Sonderbehörde des Landes ausübte. „Große Kreisstadt“ als Bezeichnung ist als Ableitung aus „kreisangehörige Stadt“ zu verstehen, im Gegensatz zur Kreisfreien Stadt. Die Amtsbezeichnung des Bürgermeisters (Sonderfall: Oberbürgermeister) regelt sich nach der Kommunalgesetzgebung des Landes, d.h. durch die Gemeindeordnung. Mal in der jeweiligen nachschlagen, dort wird man fündig. Natürlich kann die Amtsbezeichnung das individuelle Ego beeinflussen, nur eine Wahl auf die Bezeichnung hat der Amtsinhaber selbst nicht.--Lysippos (Diskussion) 22:05, 30. Apr. 2021 (CEST)

Was genau unterschiedet die Großen Kreisstädte von anderen Städten?

die bestimmte zusätzliche Zuständigkeiten im Vergleich zu den sonstigen kreisangehörigen Gemeinden innehat ... übernehmen jedoch teilweise staatliche Aufgaben, die ansonsten der Landkreis erledigen müsste - muss man da so schwammig sein? Lediglich der Bayern-Abschnitt wird etwas konkreter. Etwas detailliertere Angaben dazu gehören meiner Meinung nach unbedingt in den Artikel. -- lley (Diskussion) 17:40, 20. Aug. 2012 (CEST)