Diskussion:Großherzogtum Oldenburg

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Anmerkung zur richtigen oldenburgischen Flagge

Flagge

Die beim Artikel abgebildete Flagge ist nicht die richtige. § 2 Abs. 1 und 2 der "Bekanntmachung des Staatsministeriums betreffend das Führen von Flaggen" vom 8. August 1902 lautet dazu:

"Als Oldenburgische Flagge (Landesflagge) darf - soweit unten zu §§. 3 und 4 nicht besondere Vorschriften getroffen sind - nur die blaue durch ein einfaches rothes Kreuz in 4 gleiche Rechtecke getheilte Flagge benutzt werden. Die Flagge ist rechteckig, ihre Länge verhält sich zu ihrer Höhe wie 3 : 2; die Breite der roten Streifen beträgt ein Viertel der Breite der ganzen Flagge." (In §§ 3 und 4 wurden die Dienstflaggen zum Gebrauch an Land und auf See festgelegt.)

Die oldenburgische Flagge zeigte - zumindest ab 1902 - kein Skandinavisches Kreuz. Kann jemand die Abbildung ändern?

--Kleinbahnamt (Diskussion) 09:02, 22. Feb. 2017 (CET)