Diskussion:Grundrechte (EU)
Lemma
Ist "Europäische Grundrechte" nicht gebräuchlicher? Verschieben? --103II 22:05, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Wäre es richtiger? Europa ist was anderes wie die Europäische Union, insofern ist "europäisch" nicht exakt. Natürlich wäre auch Grundrechte der Europäischen Union denkbar, wenn dir das besser gefällt, aber das artet dann in den bekannten streit zwischen augeschriebenem und Klammer-Lemma aus. Ich hab es so angelegt und würde es so lassen. --Wirthi ÆÐÞ 22:50, 26. Jun. 2007 (CEST)
- Schon OK, es war nur so, dass ich verzweifelt nach dem Artikel gesucht habe und schon dachte, wir hätten ihn gar nicht. Ich hatte da irgendwie Ehlers Buchtitel "Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten" im Kopf... --103II 12:02, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, ich verstehe das Problem absolut. Aber wie gesagt, der Artikel in der vorliegenden Form behandelt eben nicht europäische Grundrechte (was wären die? EMRK?), sondern explizit die der EU (die aber widerum auch die EMRK einschließen). Dafür wird zwar umgangssprachlich häufig "europäisch" verwendet, sogar rechtlich ("Europäisches Parlament"), was aber nicht exakt ist. --Wirthi ÆÐÞ 12:13, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Schon OK. Aber unter "Europäische Grundrechte" versteht man doch eben die vom EuGH entwickelten, oder nicht? --103II 14:36, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Wer ist man? Der EuGH hat nie explizit "Europäische Grundrechte" gesagt, in allen mir bekannten einschlägigen Fällen (Stauder, Internationale Handelsgesellschaft, Omega Spielhallen, Schmidberger, SPCU/Grohan, ...) schreibt er nur "Grundrechte" (etwa Rz 71 aus Schmidberger: Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Grundrechte nach ständiger Rechtsprechung zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat). Jegliches Anhängsel ist also ohnehin Interpretation der jeweiligen Autoren. Und da es eben nicht um europäische Grundrechte geht, sondern um solche, die von der EU verteidigt werden, ist ein Lemma das Europäische Union enthält, denke ich korrekter. --22:48, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Schon OK. Aber unter "Europäische Grundrechte" versteht man doch eben die vom EuGH entwickelten, oder nicht? --103II 14:36, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Ja, ich verstehe das Problem absolut. Aber wie gesagt, der Artikel in der vorliegenden Form behandelt eben nicht europäische Grundrechte (was wären die? EMRK?), sondern explizit die der EU (die aber widerum auch die EMRK einschließen). Dafür wird zwar umgangssprachlich häufig "europäisch" verwendet, sogar rechtlich ("Europäisches Parlament"), was aber nicht exakt ist. --Wirthi ÆÐÞ 12:13, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Schon OK, es war nur so, dass ich verzweifelt nach dem Artikel gesucht habe und schon dachte, wir hätten ihn gar nicht. Ich hatte da irgendwie Ehlers Buchtitel "Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten" im Kopf... --103II 12:02, 27. Jun. 2007 (CEST)
Überschneidung
"Grundrechte (Europäische Union)" bzw. Gemeinschaftsgrundrechte scheint sich zu überschneiden ... --103II 19:01, 13. Mär. 2008 (CET)
- mein Fehler; hab den Artikel bei der Anlage von "Grundrechte (Europäische Union)" zwar gesucht, aber nicht gefunden. Inhaltlich scheint mir - ich könnte da aber natürlich befangen sein - dieser Artikel hier doch "umfangreicher" zu sein. Ich plädiere daher auf Redirect vom anderen Artikel hierher. Zum Begriff Gemeinschaftsgrundrechte: ist der etabliert? Er findet sich in Google zwar durchaus mehrmals; ich halte den Begriff aber für gefehlt (da es Unionsgrundrechte sind; steht im EU-Vertrag, nicht im EG-Vertrag). In meinem Lehrbuch (Fischer/Köck/Karollus: Europarecht) finde ich den Ausdruck nicht. Lässt sich eine überwiegende Verwendung nachweisen? --Wirthi ÆÐÞ 21:51, 13. Mär. 2008 (CET)
Lemma II: Grundrechte (EU) oder Grundrechtsschutz (EU)?
Der Artikel suggiert eine inhaltliche Darstellung der EU-Grundrechte, die er nicht bietet, sondern ab dem ersten Satz sofort sich auf den Schutz der Grundrechte stürzt. Was Grundrechte der EU sind, die selbstredend zu schützen sind, bleibt für den "gemeinen" Leser leider unklar. Schade! Gruß --Minuex 13:40, 24. Nov. 2011 (CET)
verbindlich?
Laut diesem Rechtsspruch vom 12.12.2003 ZITAT „Der Hinweis auf die Europäische Charta der Grundrechte der Europäischen Union geht allein deshalb fehl, weil diese Charta (noch) nicht für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich ist.“ ZITAT ENDE war die Charte 2003 noch nicht verbindlich.
(Wann) hat sich dabei was geändert? --Ohrnwuzler (Diskussion) 10:51, 7. Mai 2013 (CEST)
- Im Jahr 2009 durch den den Vertrag von Lissabon, siehe dazu Charta der Grundrechte der Europäischen Union, aber auch den vorliegenden Artikel, ZITAT dritter Satz des Artikels: "...erarbeitete Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die seit 2009 rechtskräftig ist..." --Taste1at (Diskussion) 11:21, 7. Mai 2013 (CEST)
EMRK und EU
Es wird suggeriert, als wäre die EU der EMRK bereits beigetreten. Dem ist aber (noch) nicht so. Art. 6 II EUV eröffnet lediglich die Möglichkeit dazu. Die EU-Organe diskutieren noch: http://www.coe.int/t/dghl/standardsetting/hrpolicy/Accession/Meeting_reports/47_1%282013%29008rev2_EN.pdf (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:745:C00:9016:47D0:2090:F42A (Diskussion | Beiträge) 16:40, 18. Feb. 2014 (CET))