Diskussion:Grundrechtsverwirkung

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Ich stelle den letzten Kritikpunkt wieder hinein. Nach wie vor ist es für mich nicht nachvollziehbar, auch nicht wenn ich mir Artikel 1 näher ansehe. Entweder der Sachverhalt wird erklärt (so daß ich es verstehe, denn wenn sich mir diese Frage stellt dann bin ich garantiert nicht der einzige) oder die Kritik ist gerechtfertigt. Zweifler0815 23:20, 26. Jul 2005 (CEST)

Wäre ganz interessant etwas zu diesen 4 bisherigen Fällen lesen zu können. Kenwilliams 17:18, 29. Jul 2005 (CEST)

Ich kümmer mich drum. Was meint ihr sollte Grundrechtsverwirkungsverfahren nicht hier eingearbeitet werden ? Ist doch eher als ein Thema zu sehen usw.Hanabambl 18:51, 1. Aug 2005 (CEST)

Ich habe mich eh gefragt, warum es dazu zwei Artikel gibt. Aber ich bin in keinster Weise vom Fach. Kenwilliams 14:46, 7. Aug 2005 (CEST)


>>>Die Meinungsfreiheit kann nicht verwirkt werden, sondern lediglich das Recht, die Meinung zu äußern und zu verbreiten! Die Gedanken sind bekannterweise frei und einer Überprüfung nicht zugänglich.<<<

Was sagen die Wikiregeln? Darf man solchen Trollmüll löschen? Kenwilliams 14:46, 7. Aug 2005 (CEST)

Och, so unrecht hat er (oder sie?) nicht... die (natürliche) Freiheit wird vielleicht in Folge auf tatsächlicher Ebene eingeschränkt - verwirkt wird aber nicht sie, sondern das Recht, das man den Einschränkungen sonst entgegenhalten könnte. Aber da hier auch GG und BVerfG unsauber formulieren, halte ich es für akzeptabel (siehe aber die bei Schutzbereich zitierte Kritik. --103II 20:33, 6. Jan 2006 (CET)
Geht ja nicht um die Aussage an sich - sondern um die Art und Weise der Darstellung. Kenwilliams QS - Mach mit! 00:10, 7. Jan 2006 (CET)
Auch wieder wahr - ich wusste gar nicht, dass man hier so große Buchstaben schreiben kann ;-) --103II 11:25, 7. Jan 2006 (CET)
Wo ist das Problem, einefach die Zeichen weg und schon hats normale Größe... 05:38, 29. Apr. 2007 (CEST)

Abschnitt Struktur und Probleme der Verwirkungsklausel

Im Abschnitt "Struktur und Probleme der Verwirkungsklausel" wird kein einziges "Problem" genannt (bwz. kein Problem wird "Problem" benannt). M.E. wäre "Struktur der Verwirkungsklausel" daher besser. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 09:18, 3. Aug. 2012 (CEST)

Defekter Weblink

GiftBot (Diskussion) 01:12, 2. Dez. 2015 (CET)

Remer und Frey

Gibt es einen Grund, warum die Namen der Personen, gegen die sich die ersten beiden Verfahren richteten (Otto Ernst Remer und Gerhard Frey (Politiker)) nicht genannt sind?--SFfmL (Diskussion) 15:30, 18. Jun. 2019 (CEST)

Verwirken von Grundrechten

"In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht noch nie die Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, obwohl solche Anträge gestellt wurden."

In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet ja auch teilweise ich das Bundesverfassungsgericht sondern die Mitarbeiter der untersten Stufe der Behörden über einen Entzug der Grundrechte. Sie können dabei die Grundrechte nach eigenen Ermessen auch grundlos entziehen:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (BGBl. II 2008 S. 1038)
Artikel 14 - Recht auf Bildung
(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
[Ende des Zitates]

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 16 Leistungen zur Eingliederung
(1) Zur Eingliederung in Arbeit erbringt die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 des Dritten Buches. Sie kann folgende Leistungen des Dritten Kapitels des Dritten Buches erbringen:
...
4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt und Leistungen nach den §§ 131a und 131b,
...
[Ende des Zitates]

--MSchmidt glz (Diskussion) 22:10, 20. Dez. 2019 (CET)

Und? Was hat deine Zitatesammlung mit dem Artikelgegenstand zu tun? Sehe da keinen Zusammenhang. Im Übrigen gibt es in Deutschland kein Grundrecht auf Arbeit. --Benatrevqre …?! 21:38, 27. Mai 2020 (CEST)

Artikel unvollständig; Rechtsgeschichtliche und rechtsphilosophische Einordnung sowie Bezug zu wehrhafter Demokratie und Toleranz-Paradoxon fehlen

Ich fände es aus Gründen der Vollständigkeit und zum Verständnis für d. juristisch und historisch nicht vertieft vorgebildete/n Leser/in wichtig, zu erläutern, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Sinne hatten, als sie die Vorschrift einfügten (z.B. die Zersetzung der Weimarer Demokratie durch "legal" agierende Feinde einer demokratischen Grundordnung), sowie den Bezug zum sog. Toleranz-Paradoxon zu verdeutlichen. Auch fehlt das Konzept der wehrhaften Demokratie und ganz allgemein, dass das Grundgesetz in seiner Entstehung immer auch als Antwort auf das bzw. die Art des Scheiterns der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu sehen ist. --Florian Fell (Diskussion) 13:31, 29. Dez. 2021 (CET)