Diskussion:Grundrente

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Lemma

Verschieben auf Grundrente? Auch bei der Rentenversicherung und der Bundesregierung heißt das nur noch Grundrente. --Janjonas (Diskussion) 20:36, 29. Nov. 2019 (CET)

Ich bin auch für eine Verschiebung auf Grundrente. Sie wird in Deutschland auch in der Berichterstattung von Presse und Rundfunk ausschliesslich so genannt. Unter dem jetzigen Lemma „Garantierente“ findet den Artikel kaum jemand, der danach sucht. Die bisherige Begriffsklärungsseite Grundrente ist dann gleichzeitig zu verschieben auf Grundrente (Begriffsklärung), und am Anfang des umseitigen Artikels ist ein entsprechender Hinweis darauf anzubringen. --BurghardRichter (Diskussion) 19:30, 3. Jul. 2020 (CEST)
Ich war mal so frei. --Janjonas (Diskussion) 17:31, 6. Okt. 2020 (CEST)

Grundrente bedingungslos und ohne Prüfung der Bedürftigkeit ?

spiegel.de 16.1.2020: [1] Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen neuen Gesetzentwurf in die Abstimmung zwischen den Ministerien geschickt. --Neun-x (Diskussion) 19:09, 16. Jan. 2020 (CET)

Ein Grundrentenanspruch besteht bis zum Monatseinkommen von 1250 Euro (Paare: 1950 Euro)

Dieser Satz ist nicht an der zitierten Stelle zu finden. Vermutlich wurde der Satz vor der Fußnote eingefügt, was dazu führt, dass er hier falsch zitiert wird. Außerdem ist der Satz "schwammig" formuliert. Er lässt die Interpretation zu, dass jeder Rentner, der nicht 1250 Euro (bzw. 1950 Euro) erhält, Anspruch auf eine Aufstockung bis zu diesem Betrag durch die Grundrente hat. (nicht signierter Beitrag von 91.11.64.253 (Diskussion) 14:34, 25. Mär. 2021 (CET))

Das mit diesen Grenzen hatte ich auch so verstanden, dass danach auch eine gleitende Anrechnung erfolgt, ich glaube, dass man kann man noch genauer oder besser erklären, aber ich würde es den Experten überlassen. öst (Diskussion) 13:25, 3. Mai 2021 (CEST)