Diskussion:Grundstücksgleiches Recht

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Neuer Abschnitt /* Wohnungs- und Teileigentum */

Der Beitrag behauptet, dass es sich bei Wohnungs- und Teileigentum um ein grundstücksgleiches Recht handelt. Das ist falsch. Nach hM ist dieses als besonders ausgestaltetes Bruchteilseigentum am Grundstück einzuordnen (DNotI-Report 10/2016, 77). Das Gutachten kann unter nachfolgendem Link aufgerufen werden: https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/dnoti-reports/rep102016-light-pdf.pdf