Diskussion:Grundsteuer (Deutschland)

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Wert

Mir ist nicht ganz klar geworden (auch nach Lektüre der Gesetzestexte), ob der Einheitswert sich nur auf den Wert des Grundstücks an sich bezieht oder auf den Wert des Grunsstücks mit dem Wert von Gebäuden zusammen?

Ich habe beim googlen was davon gelesen, das unser heutiges Boden(besteuerungs?)recht seine Wurzeln im Römischen Recht hat. Ist das so? Dort habe ich auch gelesen, dass sich von diesem römischen Recht das alemannische Bodenrecht abgrenzt, das den Wert des Bodens besteuert. Weiß da jemand was? --Guisquil

Haftungsfrage

Ich habe mir erlaubt, den Artikel um die Haftungsfrage zu ergänzen. Zudem habe ich die Formulierung, die Gemeinde sei in der Festlegung des Hebesatzes "vollkommen" frei auf "relativ" geändert, da es Unsinn war. "Vollkommene" Freiheit in der Steuerfindung gibt es nicht, da eine Steuer z.B. nicht erdrosselnd wirken und auch nicht gegen das Grundgestz oder andere höherrangige Normen verstoßen darf. Für die Einhaltung dieser Grundsätze ist, nach der hebesatzgebenden Kommune, die nächsthöhere Aufsichtsbehörde zuständig.--85.176.107.14 15:15, 29. Okt 2005 (CEST)

Promille und nicht Prozent

Die Promille Zeichen sind sehr schwer erkennbar. Die sollten hervorgehoben werden!

Begründung

Wie begründet sich denn die grundsteuer überhaupt? ich persönlich finde es ein ganz schöne frechheit dafür das ich ne wiese besitze an der ich nichts vrdiene steuern zahlen zu müßen:)

wenn ich 50000 euro auf der bank habe muß ich ja auch nicht jedes jahr steuern auf die bezahlen.. gibt es sowas in anderen ländern auch oder ist das wieder eine deutsche erfindung?

Ja, in die Begründung ist in der Tat schwierig und in der Literatur auch stark umstritten.--Philipp.Walther 13:22, 22. Mär. 2007 (CET)
für die 50000 euro auf der Bank musst du nichts besteuern. Nur für die Einnahmen aus den 50000 euro (= Zinsen) musst du Steuern zahlen - wie auf alle anderen Einkünfte auch. Auch hat "Steuern" ja nicht immer was mit "verdienen" zu tun. Du bezahlst auch Steuern wenn du etwas kaufst (USt, Mineralölsteuer ...), verkaufst (USt, Gewerbesteuer ...), Geld im Vergnügen ausgibst (Rennwett- und Lotteriesteuer ...). Dass du "die Wiese" nicht verpachtest (Geld verdienen) sondern selbst nutzt wird dem Staat nicht wichtig sein.
Für unbebaute Grundstücke im Außenbereich ist die Grundsteuer doch meistens derart niedrig, daß die Aufregung nicht lohnt, daß es eine sehr theoretische Diskussion ist. Das sind maximal eine Handvoll Euro für 1000 Quadratmeter. Bei bebauten Grundstücken sieht das anders aus, aber da kann man auch ganz anders argumentieren, ganz anders versuchen, die Steuer zu begründen. Aber letztlich sind alle Steuern, sowohl von der Art her wie von der Höhe, willkürlich. 217.229.74.23 18:56, 9. Aug. 2018 (CEST)
Der englischsprachige Artikel geht mehr auf die allgemeinen Argumente für und gegen eine Grundsteuer ein. Dies sollte aber eher im allgemeinen Artikel Grundsteuer stehen. Ein Grund ist wohl, dass dadurch Spekulanten abgehalten werden könnten, in der Stadt ein Grundstück brach liegen zu lassen; um die Grundsteuer reinzuholen, müssten sie es auch vermieten/nutzen.

Abrechnung

Ist der im Beispiel genannte Betrage jährlich oder vierteljärlich zu entrichten?.

Die meisten Städte und Gemeinden verlangen die Grundsteuer vierteljählich. Von mir bekommen die das Geld auch nur vierteljählich weil ich keine Bank bin, die zinsfreie Vorausszahlungen an die öffentliche Hand vergibt.

Für mein Verständnis ist die Erhebung einer Grundsteuer für selbst genutztes Wohneigentum ein klassischer Straftatsbestand. Leider hat es das Bundesverfassungsgericht nicht mal für nötig erachtet diese Tatsache zu bearbeiten. Hätte mich auch gewundert! Wer spuckt schon in die Hand die einen füttert. Wie gesagt - das Thema Grundsteuer ist für mich ein rotes Tuch weil zumindest in meinem Fall keinerlei Gegenleistung kommt. Es reicht nicht mal für eine Straßenlaterne trotz städtischer Verkehrssicherungspflicht, geschweige denn Winterdienst oder Straßenreinigung (eingemeindetes Dorf - Stadtgebiet Freiberg/Sachsen)

MarkB

ich verstehe deinen Ärger, aber Steuer heißt nun mal "ohne Gegenleistung" (s. ESt-Gesetz oder AO). Dass die Öffentlichkeit einiges zurück bekommt (zb Laternen) ist noch ein ganz anderer Schuh :-)
Ich stehe da voll auf MarkB's Seite. Ich verdiene mit selbst genutztem Wohneigentum keinen Cent. Ich darf zahlen nur weil ich überhaupt was besitze in dem Fall ein Grundstück mit meinem Haus darauf. Aus reiner Logik ist das nicht nachvollziehbar, die Typen auf dem Finanzamt faseln auch nur irgendwas von 'gab es schon zur Römerzeit' usw. Ich kapier das beim besten Willen NICHT --217.5.243.52 15:19, 24. Jul. 2013 (CEST)
Du verdienst nichts, musst aber auch keine Miete zahlen. Steuern sind immer willkürlich, denn sie "steuern" ja wirklich nicht, bestenfalls minimal. Du zahlst auch Steuer auf dein Auto und zusätzlich auf Diesel/Benzin, ohne dafür etwas zu bekommen. Die Einnahmen aus Kfz- und Mineralölsteuer stehen in praktisch keinem Zusammenhang mit den Ausgaben für Straßenbau und -unterhalt. Und du zahlst genausoviel Kfz-Steuer, wenn du nur ein paar Kilometer im Jahr auf öffentlichen Straßen fährst (und ansonsten auf deinen ausgedehnten Ländereien :-)) wie wenn du jeden Tag hunderte von Kilometern runterreisst. Und wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird, hast du trotzdem keinen Mehrwert bei dem, was du kaufst. Winterdienst und Straßenreinigung sind übrigens kommunale Aufgaben, aber ich glaube nicht daß Städte und Kreise Gelder aus der Kfz- und Mineralösteuer bekommen. Die Sektsteuer wurde übrigens eingeführt, um die kaiserliche Marine zu fördern - wir zahlen immer noch, aber unsere Marine hat kein einziges einsatzbereites U-Boot mehr, auch die Hubschrauber wollen nicht so recht… trinken wir Deutschen zu wenig Schampus? 217.229.74.23 19:05, 9. Aug. 2018 (CEST)

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) sind 17,50 nicht 175

Ein übler Fehler der auf vielen Seiten kopiert wurde...

Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) sind 17,50 nicht 175 !

Ich bin mir nicht sicher, was der Fehler in der Rechnung ist. 3,5 Promille sind 3,5 pro 1.000, also geteilt durch 1.000. D.h. 50.000 geteilt durch 1.000 sind 50 mal 3,5 sind 175 und nicht 17,50. Soweit die Berechnung. Abgerechnet wird aber tatsächlich nur 17,5 Euro, wenn ich den Betrag mit unserem Grundsteuerbetrag vergleiche.
3,5 Promille scheint richtig zu sein, auch in dem Beispiel richtig berechnet. Beachte, dass im Kapiel "Erhebung" es eine Promillezichen ‰ ist und kein Prozentzeichen %  !!! (nicht signierter Beitrag von 160.83.30.147 (Diskussion | Beiträge) 14:20, 21. Aug. 2009 (CEST))
175 sind richtig. 17,5 wäre ein zehntausendstel und nicht ein tausendstel--Arma 15:38, 21. Aug. 2009 (CEST)
Die Rechnung ist zwar richtig, aber der Fehler liegt beim Einheitswert. Der ist in den Sechziger Jahren festgesetzt worden und wurde seither nicht verändert und ist damit bei nur etwa 10% des aktuellen Verkehrswertes. Im Beispiel ist der Einheitswert mit 50.000 Euro für eine kleine Wohnung viel zu hoch angesetzt (das entspräche einem Verkaufwert von einer halben Million Euro) Die 17,50 Euro Steuer pro Quartal kommen hin (ich bin selbst Hausbesitzer). Diesen Fehler hatte ich im Beispiel am 8. August schon einmal korrigiert, aber leider hat der Benutzer "Septembermorgen" danach wieder die alte Version reingestellt... --Cabfdb 12:13, 30. Aug. 2009 (CEST)
Wo steht denn, dass es eine kleine Wohnung ist? Und wie kommst du schon wieder auf die 17,50 € pro Quartal? In dem Beispiel ist der der Grundmessbetrag 175 €. Wenn du damals deine Änderung nur ein bisschen begründet hättest, dann hätte er deine Änderung sicherlich nicht kommentarlos rückgängig gemacht...--Arma 17:09, 30. Aug. 2009 (CEST)
Sorry mein Fehler, ich meine natürlich 16,19 EUR pro Quartal. Ein Beispiel sollte besser eine durchschnittliche Eigentumswohnung beschreiben, denke ich. Dieser Ausnahmefall hier (riesige Wohnung für ca. 500.000 Euro Verkehrswert) ist nicht günstig zum Verständnis. Denn wenn jemand das Beispiel liest und seine eigene Grundsteuer ausrechnen möchte, fällt ihm wahrscheinlich nicht auf, dass der Einheitswert viel geringer ist, als der Verkehrswert seiner Wohnung. Und somit ergibt sich auch eine viel geringere Grundsteuer. Schlage deshalb einen Einheitswert für das Beispiel von 5000 EUR oder 10.000 EUR vor. --Cabfdb 18:43, 30. Aug. 2009 (CEST)

kleine letzte Änderung

Ich habe die letzte Änderung rückgängig gemacht, weil die Steuermesszahl für L&F Betriebe 6 vT beträgt, nicht 8 vT. So jedenfalls der hoffentlich aktuelle Gesetzestext.[1]--Noisl 10:27, 1. Okt. 2009 (CEST)

Eigentumswohnung in Mehrfamilienhaus

Wie ist die Grundsteuermesszahl für Mehrfamilienhäuser? Und warum steht bei der Beispielrechnung für eine Eigentumswohnung der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus?-- Stanhopea 11:16, 6. Nov. 2009 (CET)

Ich glaube auch, dass die 2,6‰ hier falsch sind, müssten m.E. 3,5‰ sein (restliche Grundstücke) -- 91.5.249.196 14:07, 15. Nov. 2009 (CET)

Warum gibt es überhaupt Grundsteuer?

Was hat man sich dabei gedacht? Dem muss doch eine gesellschaftspolitische Funktion zugrunde liegen... --Knut.C 17:25, 16. Feb. 2010 (CET)

Das man die potentielle Ertragskraft eines Grundstücks erfassen möchte; wobei die tatsächlichen Erträge ja bereits der Einkommensteuer unterliegen. Historisch: Wer Grundbesitz hat, gehörte schon ehedem nicht zu den Ärmsten und konnte mithin zu Abgaben herangezogen werden (am Ende der Strecke haben Steuern primär den Zweck, die Gemeinausgaben zu finanzieren. Die Grundsteuer ist da galant: oder hast Du schon mal gehört, dass einer ein Grundstück vor dem Finanzamt versteckt hat oder es in Ausland überführt hat, weil dort die Steuersätze niedriger sind ;) ). Also eine gesellschaftspolitische Funktion dahingehend, dass wer besitzt, abgeben kann. --Kobschaetzki 09:54, 17. Feb. 2010 (CET)

dem sprechen 2 dinge entgegen. punkt 1 - wäre dem so dann müsste man einen ordentlichen freibetrag einführen. wer eine wiese im wert eines gebrauchten kleinwagens besitzt zahlt grundsteuer ist aber sicher nich vermögend. punkt 2 jemand der 100 mio auf der bank hat ist vermögend und zahlt dafür keine steuern und das ist auch richtig so da er ja schon beim verdienen dieses geldes steuern gezalt hat. letzteres gilt auch für das geld mit der die wiese gekauft wurde.

diese kritik ist in der litaratur bekannt und sollte hier eigentlich nicht fehlen.-- 83.170.97.21 02:53, 14. Jun. 2012 (CEST)

Der Wikipediaeintrag erwähnt: "In Deutschland gibt es ein einheitliches Grundsteuerrecht seit dem 1. April 1938". Da darf man den Verdacht hegen, dass die gerade an die Macht gekommenen Nationalsozialisten sich mit der Grundtsteuereinführung eine laufende Einnahmequelle verschafften. Finanziert werden mussten: die Partei NSDAP und deren Organe wie SS sowie SA, die Arbeitsbeschaffung- und v.a. Rüstungsprogramme, Jugendorganisationen und den Kraft-durch-Freude-Kram. Nebenbei würde würde dies mal wieder zeigen, dass keine eingeführte Steuer je zurückgenommen worden wäre. Immerhin finanzieren wir über die Schaumweinsteuer ja auch immer noch die Kriegsflotte von Wilhelm II. - nie abgeschafft worden, obschon Deutschland den WK1 bekanntermaßen verlor. Der Solidaritätszuschlag ist auf gleichem Wege, obschon dessen eigentliche Finanzierungsaufgabe vollbracht ist. (nicht signierter Beitrag von 79.238.45.68 (Diskussion) 01:21, 16. Jan. 2015 (CET))

in meiner wahrnehmung hat die grundsteuer primär ein motovierendes ziel, denn sie entzieht dem eigentümer permanent geld und dieser muss, wenn er sein eigentum nicht verlieren will, diese verluste ständig ersetzen. er muss also aktiv sein/werden. der umstand, daß diese ausgaben in die nebenkosten der mieter aufgenommen werden "dekoriert/verpackt" diesen umstand nur, denn sie mindern den erzielbaren nettoertrag, genauso wie die "arbeitgeberanteile" in den lohnzahlungen. ich finde es hochinteressant, wieviel strukturell-psychologische planungsansätze aus dem reichswirtschaftsministerium (schacht/erhardt) (nachkriegsordnung/soziale marktwirtschaft)(negativer leitzins usw.) heute unser leben prägen. gibt es da wissenschaftliche überblicksliteratur für den interessierten laien (dilettanten) ? fragt --Z6ehswhha5HGRTd (Diskussion) 12:59, 10. Feb. 2017 (CET)

leider wurde bei allen Entschuldigungen, oder vielmehr Erläuterungsversuche für die Erhebung der Steuer, dass 1. für die Erlangung, sprich den Kauf des Hauses (Grundstückes) eine Grunderwerbssteuer zu entrichten ist. Ferner werden durch die Finanzbehörden, bei Vermietung Steuern auf die eingenommenen Mieten erhoben, hier sei bemerkt, dass dies und nichts anderes, das sogenannte Vermögen steigert. Für eine Hose oder ein Hemd, zahle ich einmalig einen Steuersatz von 19%, egal wie lange sich der Artikel in meinem Besitz befindet. Für ein Grundstück, oder ein Haus mit Grundstück zahle ich mein solange wie es sich in meinem Besitz befindet, dass ist in meinen Augen Wegelagerei. (NoR)

Falsche Quelle

Das im Abschnitt "Miete" als Quelle angegebene BGH-Urteil hat mit den dort getroffenen Aussagen m.E. nichts zu tun, dort geht es um Eigentumswohnungen innerhalb einer Wohnanlage, nicht um Gewerbe. --Roentgenium111 01:35, 25. Jul. 2010 (CEST)

Die Aussage mit der Aufteilung wg. Grundsteuer A und B kann ich auch nicht nachvollziehen. Für gewerblich genutzte Gebäude fällt doch genauso wie bei Wohngebäuden Grundsteuer B an, naheliegenderweise ist es dann wohl auch bei gemischt genutzten so??217.110.209.235 14:29, 19. Jul. 2017 (CEST)

Punkt 4 Miete ist nicht zutreffend

Die unter Punkt 4 gemachten Angaben sind unzutreffend. Bereits 2006 hat der BGH entschieden, dass ein Vorwegabzug bei gemischt genutzten Grundstücken nur dann vorzunehmen ist, wenn hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten eine nicht unerhebliche ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter entsteht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Seite=84&nr=35689&pos=2532&anz=3113 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Seite=84&nr=35503&linked=pm&Blank=1 (nicht signierter Beitrag von Papa76 (Diskussion | Beiträge) 10:39, 15. Sep. 2010 (CEST))

Wie wird der Einheitswert einer Immobilie ermittelt?

Mir ist nicht klar wie der Einheitswert ermittelt wird, entspricht dieser z.B. im Falle der im Text als Beispiel aufgeführten Eigentumswohnung dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie oder ist dieser in jedem Falle immer sehr viel tiefer?

Einheitswert der Eigentumswohnung = 50.000 EUR Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) = 175 EUR Hebesatz = 370 % Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EUR x 370 %) = 647,50 EUR Vierteljährliche Rate: 161,88

Eine daraus resultierende Jahresgrundsteuer für eine Eigentumswohnung im Wert von 50'000 EUR scheint mir hoch zu sein!

Der Einheitswert wird berechnet indem man die Jahresrohmiete mit einem Vervielfältiger multipliziert. In der Jahresrohmiete ist nich nur die Miete (kalt) enthalten sondern auch diverse Betriebskosten. Der Vervielfältiger ist im Bewertungsgesetz (BewG) in den Anlagen enthalten. Im BewG wird z.B. nach Baujahr und Art des Gebäudes unterschieden. Der Einheistwert ist wie vermutet viel niedriger als der Wert der Immobilie. Odoggy 09:03, 6. Okt. 2011 (CEST)

Grundsteuer verfassungswidrig

Es gibt immer wieder Gerüchte, dass die Grundsteuer für privat genutzte bebaute Flächen verfassungswidrig sein soll. Es wurde auch schon eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wer kann aber mehr dazu sagen. Vielleicht sollte das auch im Artikel beschrieben werden. (siehe dazu: Grundsteuer verfassungwidrig bei Google)--KÖNIG Gerd I. 12:09, 8. Nov. 2006 (CET)

Auch wenn es etwas spät kommt: Die Sache scheint beendet zu sein. Chiron McAnndra 19:31, 13. Jul. 2011 (CEST)
es sollte eigentlich nicht zu spät sein.
Zitat 'Mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung von Grundsteuern auf selbstgenutztes Grundeigentum wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.[3][4].'
Ja warum wohl, weil sonst ganze Vor Ort Gemeinden vor Großstädten pleite währen. Für die ist das oft die einzige Einnahmequelle. Ich halte diese Steuer dennoch für verbrecherisch. Ich wohne in einem Kaff vor einer Großstadt auf 1500 m². Ich zahle 480,96 EUR pro Jahr für NULL Gegenleistung. Ich habe keine Straßenbeleuchtung, es gibt keinen Winterdienst, die Straße vor meinem Haus ist ein Feldweg. Ich kämpfe bei jeder vierteljährlichen Überweisung dieses Geldes mit dem Brechreitz. Das ist legalisierte Kriminalität....

--217.5.243.52 13:52, 14. Mai 2013 (CEST) Substaniell kann man den vorstehenden, emotionalen Ausbruch auf den 2. Satz reduzieren. Ansonsten hilft häufig ein Blick in das Gesetz. § 3 Absatz 1 Abgabenordnung: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen [...]"

Ein Feldweg ohne Laternen vor dem eigenen Grundstück bedeutet oftmals, dass die Straße nicht ausgebaut wurde. Aber auch das kostet Geld und woher soll das kommen? Vom Anlieger, der den größten Nutzen hat aber das ja gar nicht einsieht? Also vom Staat? Der hat selbst kein Geld und muss sich das besorgen. Also sollen letztlich andere für den Ausbau des Feldweges vor fremden Grundstücken bezahlen? Hierfür erkenne ich nun wirklich keinen Grund.

Selbstverständlich muss sich die öffentliche Hand finanzieren. Dafür greift sie auf vielfältige Weise den Menschen in die Tasche. Je näher am Verursacher, desto gerechter sollte das sein. Und wenn tatsächlich mal eine Einnahmequelle ausfällt, dann wird an anderer Stelle erhöht oder eine neue Einnahmequelle eröffnet. Soll doch kleiner glauben, dass dadurch die Steuerlast sinkt. Die Diskussion über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wird vor diesem Hintergrund am Ende zu einer reformierten Grundsteuer führen. Es wird anders bewertet und gerechnet und, oh Wunder, am Ende werden die Gemeinde auf keinen Fall schlechter dastehen. Jedes andere Ergebnis würde mich überraschen. (nicht signierter Beitrag von 212.68.79.32 (Diskussion) 08:43, 9. Nov. 2015 (CET))

Zusammenhang mit Kirchensteuer

bin durch ein link von der Seite "Kirchensteuer" hierhergeraten. Zusammenhang? Berechnung? (bitte für Leute, die von Steuer keine Ahnung haben) (nicht signierter Beitrag von Prochoice8 (Diskussion | Beiträge) )

Steht doch dort im Text: „Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer).“ Oder was genau war deine Frage? --jpp ?! 21:50, 12. Dez. 2006 (CET)

Geschichte der Grundsteuer

Über die Entstehung der Grundsteuer, hiess ja erst seit wann ? so, ist nichts zu finden. Ich habe mal den verwaisten Artikel Wurfzins, eine frühe Art von Grundsteuer provisorisch auf die Seite gesetzt. Wäre nett wenn sich jemand auch mal mit der Entstehung der Grundsteuer, bzw. deren Geschichte befassen würde und ein entsprechendes Kapitel einfügen würde. Gruss -- Engeser 10:32, 2. Jul. 2007 (CEST)

Die Geschichte der Grundsteuer in Deutschland fehlt noch immer!!! Seit wann gibt es sie? -- Sebastian Panwitz (Diskussion) 09:57, 22. Feb. 2013 (CET)
Als umfassender WP-Eintrag ist das immer noch noch enttäuschend, weil heute (im Jahr 2018) die Geschichte der G immer noch fehlt. Ich bin weder Historiker noch Jurist noch Steuerexperte. Aber wie (oder ob) die römische Grundsteuer (tributum soli) und die Vorschläge von Adam Smith (1723-1790) mit der Einführung der Steuer in Nazi-Deutschland zu tun haben, wüsste ich gerne. 82squaremetres (Diskussion) 11:18, 10. Apr. 2018 (CEST)
Die Nazis haben die Steuer natürlich nicht eingeführt. Sie haben sie nur reichsweit auf eine einheitliche Grundlage gestellt. Nicht alles glauben, was die Presse schreibt. Mittlerweile gibt es von mir eine kurze Geschichte. Ausbau erwünscht. -- Eppelheim Wasserturm 20100822.jpgDiskussionEppelheim 14:56, 12. Apr. 2018 (CEST)

Statistik

Die dargestellte Statistik ist m.E. falsch und sollte ersetzt/verbessert werden. Zum einen ist der Hebesatz für Berlin definitiv falsch (wahrscheinlich Verwechslung mit Hamburg), zum anderen addieren sich die Einnahmen der einzelnen Bundesländer bei weitem nicht zu der weiter oben im Text angegebenen Gesamtsumme von 10 Mrd. Euro. -- 89.204.137.244 18:53, 7. Feb. 2011 (CET)

Die Statistik war tatsächlich korrekturbedürftig. -- Hans G. Oberlack 12:19, 27. Apr. 2011 (CEST)

"Aufkommen" falsch positioniert

Der Absatz "Aufkommen" sollte weiter nach unten, da hier ein paar Begriffe verwendet werden, die erst später erläutert werden (z.B. der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Brundsteuer B). Chiron McAnndra 19:22, 13. Jul. 2011 (CEST)

Grundsteuermessbetrag für unbebaute Grundstücke

soweit ich es erkennen kann gibt es die Unterteilung nach 10 Promille und 5 Promille nicht mehr. Es ist alles einheitlich 10 Promille.

s. § 33 Grundsteuerdurchführungsverordnung (wer "Haufe" hat und kennt: Index 1256453) "Für unbebaute Grundstücke beträgt die Steuermeßzahl einheitlich 10 vom Tausend." -- 217.7.17.167 15:52, 18. Jun. 2012 (CEST)

Mir fehlt ein Hinweis darauf wer von der Grundsteuer befreit sind. Meines Wissens zahlt die Kirche als einer der größten Grundbesitzer keine Grundsteuer. Ich denke, dass auch alle Grundstücke in öffentlicher Hand keine Grundsteuer zahlen. Der Emfpänger ist ja die Gemeinde aber nicht alle Grundstücke der öffentlichen Hand gehören auch der Gemeinde. --109.164.144.22 08:37, 15. Nov. 2013 (CET)Klaus Ragg

(...)Ich denke, dass auch alle Grundstücke in öffentlicher Hand keine Grundsteuer zahlen.(...)
Da denkst Du verkehrt. Für Grundstücke ohne öffentlichen Nutzen wie Mietshäuser, Äcker, Bauplätze, etc. zahlt die Gemeinde genauso GrdSt wie jeder andere auch. VG Thogru (Diskussion) 15:01, 18. Dez. 2017 (CET)

Grundlagen in den neuen Bundesländern

Mojn,

Ich finde es reichlich unglaubwürdig, dass für die Einwohnerzahl in den "neuen Bundes-Ländern", also den Ländern der ehem. DDR die Daten der "allgemeinen Volkszählung vom 16. Juni 1933" verwendet werden sollen, und plädiere daher sehr stark dafür, dass der Inhalt an dieser Stelle dringend zu überprüfen ist! Es gibt doch den Zensus 2011 etc. also m.E. dürfte da etwas auf einem Stand von anno dazumal sein.... VG Angela (nicht signierter Beitrag von Gela1 (Diskussion | Beiträge) 11:10, 3. Mai 2015 (CEST))

siehe § 41 GrStG und §§ 29 bis 33 Grundsteuerdurchführungsverordnung vom 01.07.1937, verständlicherweise sind daher die Daten der damaligen Volkszählung relevant217.110.209.235 13:12, 18. Okt. 2017 (CEST)

Aufkommen und lokalpolitische Relevanz

Ich habe die frühere "Rubrik" Aufkommen erweitert. Die Grundsteuer B sollte nicht allein technisch dargestellt werden. Tatsächlich hat sie hohe politische Bedeutung für die Gemeinden; insbesondere in den letzten Jahren. Gerade die zahlungspflichtigen Bürger sollten verstehen, warum die Hebesätze so ansteigen. Darüber hinaus habe ich einige veraltete Zahlen aktualisiert und nützliche Verweise eingefügt. Wer auch immer zuständig ist: ich bitte um Freischaltung dieser Aktualisierungen. Grüße kemberg78 (21:12, 15. Mai 2016 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Da ist einiges nicht durch Quellen belegt: die "Immobilienwerte" spielen meines Erachtens gar keine Rolle, da immer der Einheitswert gilt. Ich habe die unpassende Quelle und das Wort Immobilienwert deshalb rausgenommen. Der fehlende Zusammenhang mit der "lokalen Wirtschaftskraft" einer müsste anhand einer seriösen Studie nachgewiesen werden. Möglicherweise gibt es nämlich den behaupteten umgekehrten Effekt, dass niedrige Steuern die Wirtschaftskraft eines Standortes stärken. Aber dazu müssten die Steuern insgesamt betrachtet werden. Die Einzelmeldung eines "Wirtschaftsdienstes" ist da nicht wirklich relevant. --TennisOpa (Diskussion) 12:20, 15. Nov. 2018 (CET)

Nachfrage: "Darüber hinaus lässt sich diese Steuererhöhung gegenüber den Bürgern gut kommunizieren." Was soll mir dieser Satz sagen? --TennisOpa (Diskussion) 12:26, 15. Nov. 2018 (CET)

Wohnen / Gewerbe

Leider finde ich im Artikel zwar Staffelungen nach Ein-, Zwei- Mehrfamilienhäusern, „Alt-“ und „Neubauten“, aber keine Aussagen zu unterschiedlichen Grundsteuern für Gewerbe-/Wohnnutzung (womöglich auf einem Grundstück). --188.103.243.232 12:13, 13. Dez. 2016 (CET)

Vaga Angaben ohne Quelle

Die „Drei Modellvarianten“ werden nur mit ihren Phantasienamen erwähnt, aber nirgens erklärt, um was es sich dabei handelt. Und die Quelle dazu wurde bislang nicht veröffentlicht: „Eine Zusammenstellung von Vor- und Nachteilen der drei Modelle hat jedoch der Zentralverband des Deutschen Handwerks publiziert“ ist offline, man kann also nichts nachlesen. So ist es weder hilfreich noch informativ. M∞sfrosch 19:22, 16. Jan. 2018 (CET)

Inzwischen haben sich Quellen im Artikel eingefunden.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)

Abweichung vom Jahresprinzip?

Der Hinweis auf einige Gemeinden, die vom Jahresprinzip abweichen würden (indem sie bei Verkäufen schon auf den Folgemonat des Kaufvertrags die Grundsteuererhebung ändern), ist jedenfalls nicht belegt. Auch ist diese Handhabung aus meiner Sicht kaum vorstellbar, denn damit würde gegen die Bindungswirkung des Grundsteuerbescheids (§ 175 AO) verstoßen. Zudem: woher soll eine Gemeinde Kenntnis vom Kaufvertrag und dessen Inhalt haben? Die entspreohenden Verträge sind lt. den Vorschriften zum Grunderwerbsteuergesetz nur den Finanzämtern, nicht jedoch den Gemeinden anzuzeigen.

Ob das örtlich so gemacht wird oder nicht, kann man z.B. den Websites der jeweiligen Gemeinde entnehmen.--Scripturus (Diskussion) 18:59, 9. Feb. 2022 (CET)

Land Value Tax Henry George

Warum kommt der Begriff "Land Value Tax" oder seine Übersetzung nicht einmal vor, wo steht der Name "Henry George" als der prominenteste Vertreter dieser? Die angestrebte Steuerreform geht doch in diese Richtung und insofern sollte das gesammelte Wissen bezüglich der "Land Value Tax" in die Diskussion mit eingehen. Oder?

Das gehört m.E. nicht in diesen Artikel, da dieser Begriff den angelsächsischen Raum betrifft, es hier aber um Grundsteuer in Deutschland geht.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)

Umlagefähigkeit unklar, Konsistenz

Ich verstehe den Abschnitt über Umlagefähigkeit auf Mieter nicht. Der erste Satz ist schon komisch... "bisher" wird betont, auf was bezieht sich das, ab wann ist nicht mehr "bisher" und ab wann gilt dann neues? Zweiter Satz erwähnt "dagegen" - was soll das heißen? Da gibt es keinen Gegenteil oder Gegenspruch. Der Vermieter darf schlicht die von ihm bezahlte Grundsteuer auf Betriebskosten umlegen und gleichzeitig diesen Betrag als Werbungskosten deklarieren. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8070:A196:C300:CD99:7958:D6E2:D435 (Diskussion) 10:51, 28. Sep. 2019 (CEST))

Es ging um die Reformdiskussion zur Umlage. Ich habe den Abschnitt klarer formuliert.--Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)

Überarbeitung nötig

Der Artikel gibt über weite Strecken die zurückliegende Diskussion um die Ausgestaltung einer Reform wieder. Inzwischen hat aber eine konkrete Variante der Reform bereits den Bundestag und Bundesrat passiert. Um die Übersichtlichkeit des Artikels zu verbessern, rege ich daher an, die breite Darstellung der bisherigen Diskussionen auszulagern und im Wesentlichen nur die letztendlich beschlossene Variante im Hauptartikel darzustellen. Zudem müssen alle in die Zukunft gerichteten Aussagen in die Vergangenheitsform umgewandelt werden. --Malhiermalda (Diskussion) 18:09, 8. Nov. 2019 (CET)

Zustimmung. --Daceloh (Diskussion) 10:17, 15. Jun. 2020 (CEST)
Habe mal angefangen und eine Übersichts-Tabelle Steuermodelle der Länder eingefügt. --Scripturus (Diskussion) 21:35, 24. Nov. 2021 (CET) ... sowie die Darstellung des Werdegangs der Reform gekürzt, die Zeitungszitate und dgl. rausgenommen und in die Vergangenheitsform gesetzt. Dürfte so jetzt wieder übersichtlich sein. --Scripturus (Diskussion) 23:22, 29. Mär. 2022 (CEST)

Rechtslage bis 2024

Ich habe die Änderung rückgängig gemacht, weil sie dem übrigen Artikel zuwiderläuft. Der Artikel hat derzeit den "alten" Grundsteuer-Rechtsstand, der aber gegenwärtig der gültige ist, und weiter bis Ende 2024 (§ 37 GrStG). Wenn man die neue Rechtslage ab 2025 mit den neuen Berechnungsdaten einpflegen will, muss der Rest des Artikels auch entsprechend mit umgearbeitet werden (kein Einheitswert mehr), sonst wird's ein völlig falsches Wirrwarr. --Scripturus (Diskussion) 18:11, 19. Aug. 2021 (CEST)

Nun enthält der Artikel alte und neue Rechtslage. --Scripturus (Diskussion) 18:59, 9. Feb. 2022 (CET)

Äquivalenzzahl

Es wäre schön, wenn die Äquivalenzzahl, die in die Grundsteuermodelle eingeht, erklärt würde. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:07, 1. Feb. 2022 (CET)

Bei den Äquivalenzzahlen die genauen Werte mit hinzuschreiben ist schwierig, weil die – wie die Steuermesszahlen − verschiedene Varianten haben (s. Bayern), und das je Bundesland verschieden. Das wird dann zu unübersichtlich, in einer Tabelle. Da müsste man eigene Abschnitte basteln. Aber ich denke, das sprengt dann an Genauigkeit vielleicht auch den Rahmen eines Lexikons. Noch schrecklicher erklärbar sind ja diese Lage oder Wert-Faktoren ... Gruß --Scripturus (Diskussion) 17:59, 2. Feb. 2022 (CET)